Steuer
Leasingraten sind für Unternehmen und Selbstständige Betriebsausgaben – und somit direkt vom Gewinn abziehbar. Wer also eine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung anfertigen muss, profitiert zumeist steuerlich vom Kfz-Leasing. Die Rechnung ist einfach: Während beim Kauf eines Fahrzeugs der Wertverlust, der steuerlich geltend gemacht werden kann, konstant auf eine gewisse Anzahl von Jahren verteilt werden muss, spiegelt sich beim Leasing der reale Wertverlust (sprich: in den ersten Jahren mehr, dann weniger) recht genau wieder. Die möglichen steuerlichen Abschreibungen fallen beim Leasing also höher aus, als bei der Anschaffung eines eigenen Fahrzeugs.
Versicherung
Je nach Leasing-Vertrag müssen Kunden bei Vertragsabschluss beachten, welche Versicherungen vom Leasinggeber gefordert werden. Zumeist ist das im Leasing-Vertrag genau festgehalten. Da Kunden nur ein Nutzungsrecht haben und nicht Eigentümer des Pkw sind, würde theoretisch die Haftpflichtversicherung genügen. Allerdings müssen Leasingnehmer in der Regel für einen ausreichenden Schutz auch eine Kaskoversicherung für das Leasingfahrzeug abschließen. Häufig verlangen die Leasingunternehmen sogar eine Vollkaskoversicherung. Die empfehlen auch Leasing-Experten – selbst wenn im Vertrag nur eine Teilkaskoversicherung verlangt wird. Der Grund: Die Vollkaskoversicherung greift auch bei Diebstahl oder wenn das Leasing-Auto nach einem Unfall ein Totalschaden ist. Damit können sich Leasingnehmer vor größerem Risiko schützen.
Um komplett auf Nummer Sicher zu gehen, können Leasingnehmer zudem noch eine sogenannte GAP-Versicherung abschließen. Diese greift zusätzlich zur Vollkaskoversicherung und deckt die Differenzsumme zwischen der Vollkasko-Zahlung und dem vom Leasinggeber geforderten Restwert-Betrag ab, der im Falle eines Totalschadens fällig wird. Da es sich um eine höhere monatliche Belastung handelt, lohnt sich diese in der Regel nur für teurere Leasing-Wagen.
Kündigung
Leasing sei wohl überlegt. Denn wer einen Leasingvertrag geschlossen hat, der kommt aus diesem nicht so leicht wieder raus. Im Grunde verpflichtet man sich bei Vertragsschluss dazu bis zum Ende der Vertragslaufzeit die Leasingraten zu begleichen und das bleibt gültig – auch bei einer (versuchten) frühzeitigen Kündigung. "Das liegt daran, dass der Leasingvertrag ein Finanzierungsvertrag ist. Die Konditionen sind so berechnet, dass der Leasinggeber sämtliche Leasingzahlungen benötigt, um den Anschaffungspreis und Kosten zu amortisieren und Gewinn zu erwirtschaften", erläutert Goldkamp.
Nur in den seltensten Fällen ist eine Kündigung zulässig. Eine solche Ausnahme kann der Totalschaden des Autos – etwa durch einen Unfall – sein oder auch der Diebstahl des Fahrzeugs. Aber auch dann kommen Kosten auf den Vertragsnehmer zu. "Dann schuldet der Kunde eine Ausgleichszahlung", sagt Goldkamp. Es muss der sogenannte Ausgleichsanspruch des Leasing-Unternehmens beglichen werden. Das ist in der Regel die Differenz zwischen dem Restwert und der Summe, die die Vollkaskoversicherung leistet. "Deshalb gibt es sogenannte GAP-Versicherungen, mit denen die Lücke geschlossen werden kann."
Wer als Unternehmer für seinen Mitarbeiter einen Leasingvertrag abschließt, bleibt ebenfalls auf diesem sitzen, wenn der Mitarbeiter beispielsweise das Unternehmen verlassen sollte. Auch in diesem Fall ist guter Rat teuer und das Leasing deshalb vorher gut überlegt.
Sollte der Leasinggeber doch zu einer Kündigung bereit sein, drohen im Gegenzug zumeist sehr hohe Kosten. Im Falle einer Kündigung kalkulieren die Leasinggeber beispielsweise die Kosten für den Kauf des Wagens ebenso wie den nun wegfallenden Gewinn durch das "gescheiterte" Leasing sowie die entstandenen Verwaltungsausgaben – und nicht zu vergessen natürlich das ursprünglich festgelegte Gesamtleasing-Entgelt und die noch ausstehenden monatlichen Raten. Eine Kündigung lohnt sich demzufolge finanziell nicht – denn gezahlt werden muss so oder so.
Im Grunde gibt es eigentlich nur einen realistischen Weg aus einem Leasingvertrag: Sie finden jemanden, der den Vertrag übernimmt. Aber auch hier muss der Vertragspartner, sprich die Leasingfirma, zustimmen.