Neue Gesetze und Regeln Das gilt ab 2017

Mit dem ersten Januar treten auch im kommenden Jahr wieder neue Regelungen in Kraft, davon einige, die viele Autofahrer konkret betreffen.

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Zum Jahreswechsel ändern sich die Gebühren für den Führerschein. Quelle: dpa

Das neue Jahr hält allerhand neue Normen bereit. Für Autofahrer wird 2017 teurer und Radfahrer müssen sich beim Straßenüberqueren umstellen. Zudem soll das Straßenverkehrsrecht an aktuelle Probleme angepasst werden, unter anderem mit Freiheitsstrafen für Unfall-Gaffer.

Wie der Autoclub ACE berichtet, steigen ab 2017 die Gebühren für Hauptuntersuchung und Führerschein. Die in der Regel alle zwei Jahre fällige HU kostet je nach Bundesland demnach künftig zwischen 35 und knapp 55 Euro an Gebühren. Die theoretische Führerscheinprüfung kostet nun statt 11 Euro 11,90 Euro, etwas günstiger kommt man mit der Prüfung am Computer weg (10,60 Euro). Der praktische Test verteuert sich auf 91,50 Euro.

Radfahrer müssen sich ab Januar umorientieren: Galten bisher für sie die Fußgängerampeln, wenn keine besonderen Lichtzeichen für Radfahrer an der Kreuzung vorhanden waren, ist es jetzt anders: Laut § 37 Absatz 2 müssen sich Radler nach den Ampeln für Autos richten.

Was sich 2017 für Verkehrsteilnehmer ändert
Gigaliner Quelle: dpa
Klimaanlage Quelle: dpa
Tempo 30-Zonen Quelle: dpa
Pedelecs auf Radwegen Quelle: dpa
Änderungen der StVO: Ampelzeichen für Radfahrer Quelle: dpa
Rettungsgasse Quelle: dpa
Führerschein-Gebühren steigen Quelle: dpa

Für die Motorradbranche bringt das neue Jahr strengere Abgasvorschriften mit sich: Ab 2017 gilt die Euro-4-Norm für bestehende Typzulassungen. Für neu auf den Markt gekommene Bikes gilt die Vorschrift bereits seit 2016. Diverse ältere Modelle laufen deshalb noch in diesem Jahr aus. Wer auf ein Schnäppchen spekuliert, muss sein neues Motorrad aber noch dieses Jahr zulassen.

Auf der Autobahn sind nun regulär Lang-Lkw unterwegs: Der Ende 2016 auslaufende Feldversuch mit den Giga-Linern geht ab 1. Januar in den Normalbetrieb über. Die derzeit 159 Lang-Lkw sind weiterhin auf dem bisher freigegebenen Streckennetz unterwegs, etwa 60 Prozent der Autobahnen dürfen von den überlangen Trucks befahren werden. Berlin und das Saarland sind laut ACE die einzigen Bundesländer, in denen die Giga-Liner nicht fahren dürfen.

Diese Autos haben uns 2016 verlassen
Aston Martin DB9 Quelle: Aston Martin
BMW Z4 Quelle: BMW
Land Rover Discovery Quelle: Land Rover
Nissan Note Quelle: Nissan
Nissan Pathfinder Quelle: Nissan
Peugeot RCZ Quelle: Peugeot
Seat Ibiza ST Quelle: Seat

Darüber hinaus sind für das kommende Jahr diverse Änderungen bereits in Planung. So sieht ein Gesetzesentwurf Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldbußen für Unfall-Gaffer vor. Vom Straftatbestand erfasst werden soll auch bloßes Stehenbleiben. Auch illegale Rennen stehen künftig unter Strafe. Bisher droht als Ordnungswidrigkeit 400 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot. Nach der Gesetzesänderung erwartet Teilnehmer an solchen Rennen neben Geldbußen auch Haftstrafen von bis zu zwei Jahren, berichtet der Autoclub. außerdem wird der Führerschein eingezogen.

Auch die Straßenverkehrsordnung wird auf den neusten Stand gebracht: So soll im Rahmen der kommenden Bußgeldreform die Handynutzung am Steuer teurer werden. Autofahrer zahlen dann 100 Euro, Radfahrer 55 Euro, wenn sie erwischt werden. Offiziell verboten werden soll zudem die Nutzung von Tablets, E-Book-Readern und Videobrillen sowie das Schreiben von Kurznachrichten.

Die Bildung einer Rettungsgasse bereitet nicht wenigen Autofahrern Probleme, nun soll die StVO-Formulierung eindeutiger werden: Freigehalten werden muss eine Durchfahrt zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen. Bisher galt auf vierstreifigen Straßen, dass die Rettungsgasse in der Mitte sein muss.

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Audi A5 Sportback Quelle: Audi
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BMW 5er Quelle: BMW
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Lexus LC500 Quelle: Lexus
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Mercedes-Benz E-Klasse Coupé Quelle: Daimler

Künftig sollen Winterreifen nur noch an dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke erkennbar sein. Die bisherigen M+S-Reifen dürfen dann aber noch bis Ende September 2024 weitergefahren werden.

Radfahrer, die ihre unter acht Jahre alten Kinder begleiten, sollen künftig ebenfalls den Gehweg benutzen dürfen. Wie ihre Kinder müssen sie dann aber an Kreuzungen absteigen und schieben. Für Fahrer von Elektrofahrrädern wird laut ACE die Nutzung von Radwegen verdeutlicht: Bis zu 25 km/h schnelle Pedelecs sollen künftig außerorts generell Radwege nutzen dürfen, innerorts solche mit einem Hinweisschild „E-Bikes frei“.

Wer oft mit dem ICE unterwegs ist, darf sich auf den Januar freuen: Dann soll dort auch in der zweiten Klasse kostenlos WLAN zur Verfügung stehen. Außerdem will die die Deutsche Bahn 3.750 ICE-Wagen mit neuer Mobilfunktechnologie ausrüsten, so dass die Mobilfunkqualität steigt.

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