Dieselkunden 15.000 Schadenersatzklagen gegen VW

Viele Kläger, ein Vertreter vor Gericht: Über eine Online-Plattform wollen VW-Kunden im Abgasstreit Schadenersatz herausholen. Verbraucherschützer sehen das im Prinzip positiv - aber nicht ohne Einschränkungen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
VW Werk in Kassel-Baunatal Quelle: dpa

Mehr als 15 000 Besitzer manipulierter Dieselwagen haben am Montag über die Internetplattform „myright.de“ eine Schadenersatzklage gegen Volkswagen eingereicht. Dafür fuhren etwa 50 Betroffene gemeinsam in einem Bus am Landgericht Braunschweig vor.

Nach Angaben des Rechtsdienstleisters „myright.de“ beläuft sich die Schadensumme auf mehr als 350 Millionen Euro. Für die genau 15 374 Geschädigten verlange man die Rückzahlung des Kaufpreises gegen die Rückgabe der Fahrzeuge.

„Deutsche Kunden sind nicht Kunden zweiter Klasse. Sie haben dieselben Rechte und Ansprüche wie US-Kunden“, sagte Christopher Rother von der US-Kanzlei Hausfeld. Das sei die Botschaft an Volkswagen, den Bund und das Land Niedersachsen. In den USA hat VW - im Gegensatz zu Europa - Milliarden ausgegeben, auch um Klagen privater Kunden in einem Vergleich abzuräumen.

15.000 Kunden klagen gegen VW – die Fakten

Trotz der umfangreichen Klage werde es am Landgericht den gewohnten Ablauf geben, betonte eine Sprecherin in Braunschweig. Die eingegangenen Unterlagen würden nun geprüft und einem zuständigen Richter übermittelt, der über den weiteren Ablauf entscheide. „Wir haben seit Anfang des Jahres zwei Spezialkammern eingerichtet, die auf entsprechende Verfahren eingerichtet sind“, hieß es.

Die Strategie, einzelne Ansprüche privater Kunden zu bündeln, um ihnen so in der Summe mehr Schlagkraft zu verleihen, orientiert sich an den Musterverfahren im Kapitalmarktrecht. Echte „Sammelklagen“ wie etwa in den USA gibt es in Deutschland jedoch nicht. Forderungen, dies auch hier einzuführen, tauchten auch im Bundestagswahlkampf auf.

Der Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv) sieht das Braunschweiger Verfahren grundsätzlich positiv. „Vom VW-Skandal betroffene Kunden verdienen eine Entschädigung und Wiedergutmachung des Schadens. Wenn sie dabei von Anwaltskanzleien unterstützt werden, ist das legitim“, meinte vzbv-Chef Klaus Müller.

Man dürfe dabei aber nicht vergessen, dass es auch mögliche Nachteile gebe: „Abtretungsmodelle, wie das der Kanzlei Hausfeld, sind nicht der optimale Weg für eine Entschädigung der betroffenen Verbraucher. Denn sie bieten nur für Massenschadensfälle Lösungen, die für Kanzleien auch eine entsprechende Rendite erwarten lassen. Hohe Provisionen im Falle einer erfolgreichen Klage führen dazu, dass Verbraucher nicht den vollen Umfang ihres Schadens ersetzt bekommen.“ Daher müsse die Musterfeststellungsklage endlich eingeführt werden.

Nach Angaben eines VW-Sprechers wurde bislang in gut 900 zivilrechtlichen Fällen entschieden - und in 70 bis 75 Prozent dieser Fälle hätten die Richter die Klage abgewiesen. Insgesamt seien gut 7000 zivilrechtliche Verfahren anhängig.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%