Elektroauto-Zuschuss Für welche Modelle es die Kaufprämie gibt – und für welche nicht

Die Bundesregierung packt das Starterkabel aus, damit die Elektromobilität in Gang kommt. Künftig erhalten Autokäufer einen Zuschuss vom Staat, wenn sie sich ein E-Auto zulegen. Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Derzeit gibt es deutschlandweit rund 5800 öffentliche Elektro-Tankstellen und 150 Schnellladepunkte. Das Netz soll nun im Rahmen der neuen Förderung ausgebaut werden: Zwischen 2017 und 2020 investiert der Bund 300 Millionen Euro zusätzlich. Zwei Drittel davon fließen in den Ausbau des Schnellladesäulen-Netzes, in Metropolen und entlang von Autobahnen sollen etwa 5000 neue Ladestationen entstehen. Ein Drittel kommt der Normalladeinfrastruktur zugute, hier sollen rund 10.000 Ladesäulen entstehen – zum Beispiel an Tankstellen oder Einkaufszentren. Quelle: dpa
Stellt ein Unternehmen seinen Mitarbeitern Strom zum Beladen von E-Fahrzeugen zur Verfügung, ist das für den Arbeitnehmer kein geldwerter Vorteil, den er versteuern müsste. Quelle: dpa
Mit einem neuen E-Auto fährt man nun die nächsten zehn Jahre steuerfrei. Das hat das Kabinett ebenfalls beschlossen und damit die bisher geltende fünfjährige Kfz-Steuerbefreiung rückwirkend zum 1. Januar 2016 verdoppelt. Quelle: dpa
Beantragen kann man die Prämie in Kürze online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (bafa.de), das auch schon die Abwrackprämie bearbeitet hatte. Mit dem Antrag reicht man den Kaufvertrag des Fahrzeugs ein, aus dem sich der um den Anteil des Herstellers reduzierte Kaufpreis ergeben muss. Allerdings weist die Behörde darauf hin, dass Anträge erst entgegen genommen werden können, wenn die Förderrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, was einige Tage bis Wochen dauern kann. Quelle: dpa
Gezahlt wird, bis der Fördertopf leer ist. Die Kosten der Prämie für E-Auto-Käufer tragen Bund und teilnehmende Autohersteller je zur Hälfte. Die Vergabe erfolgt nach dem Windhundprinzip, denn wie schon die Abwrackprämie vor einigen Jahren ist auch diese Förderung begrenzt: Bis zu einer Summe von 1,2 Milliarden Euro (600 Millionen Bund, 600 Millionen Automobilindustrie) oder bis zum Jahr 2019. Quelle: dpa
Ausgenommen von der Prämie sind zum Beispiel die Plug-in-Hybride von Porsche, aber auch das Luxus-E-Auto Tesla Model S. Quelle: dpa
Die Obergrenze für die Förderung liegt bei einem Netto-Listenpreis von 60.000 Euro, die Angabe gilt für das Basismodell. Brutto darf das Fahrzeug damit 71.400 Euro kosten, eventuell hinzugebuchte Mehrausstattung wird nicht eingerechnet. Die Bandbreite förderungsfähiger Fahrzeuge reicht dabei vom Elektro-Kleinstwagen Renault Zoe (Listenpreis: 21.500 Euro brutto) bis zum Plug-in-Hybrid des Oberklasse-SUV BMW X5 (Listenpreis: 69.200 Euro brutto). Quelle: dpa
Nicht gefördert werden hingegen „normale“ Hybrid-Autos, deren Batterie sich intern, durch Rekuperation, auflädt. Quelle: dpa
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird. Käufer von reinen Elektroautos – zum Beispiel VW E-Golf, BMW i3 oder Nissan Leaf – bekommen 4000 Euro Zuschuss zum Kauf eines E-Mobils. Eine Prämie in Höhe von immerhin noch 3000 Euro erhalten Käufer eines Fahrzeugs mit Plug-in-Hybrid-Antrieb. Diese Fahrzeuge – beispielsweise VW Golf GTE oder Mitsubishi Outlander Plug-in-Hybrid – zeichnen sich dadurch aus, dass sowohl einen Verbrennungs- als auch einen oder mehrere E-Motoren an Bord haben und ihre Batterien sich extern – also an Steckdose oder Ladesäule – aufladen lassen. Quelle: dpa
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