Ex-Porsche-Chef Wiedeking Staatsanwalt legt Revision gegen Freispruch ein

Bei der Urteilsverkündung gegen Ex-Porsche-Chef Wendelin Wiedeking und den Ex-Finanzvorstand Holger Härter gab es für beide Angeklagte Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hat dagegen nun Revision eingelegt.

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Der frühere Porsche-Chef Wendelin Wiedeking im Stuttgarter Gericht. Quelle: REUTERS

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart gibt sich nach ihrer Niederlage im Porsche-Prozess nicht geschlagen. Sie habe Revision gegen die Freisprüche für den früheren Porsche-Chef Wendelin Wiedeking und Finanzvorstand Holger Härter eingelegt, bestätigte ein Sprecher der Anklagebehörde einen Bericht der "Stuttgarter Nachrichten".

Das Landgericht Stuttgart hatte vergangene Woche die Anklage gegen den einst mächtigen Automanager Wiedeking abgeschmettert und heftige Kritik an der Staatsanwaltschaft geübt. Am Vorwurf der Marktmanipulation rund um die Übernahmeschlacht um Volkswagen im Jahr 2008 sei nichts dran, "weder vorne, noch hinten, noch in der Mitte", sagte der Vorsitzende Richter Frank Maurer.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte am Montag, man habe sich zu der Revision entschieden, um die Frist für Rechtsmittel zu wahren und sich die Berufung zum Bundesgerichtshof offenzuhalten. Man warte nun auf die Urteilsbegründung, um dann zu entscheiden, ob man die Revision aufrecht erhalte.

Porsche hatte vor rund sieben Jahren den Anteil an Volkswagen schrittweise erhöht. Erst als die Kontrollmehrheit von 75 Prozent im Oktober 2008 fast erreicht war, machte Wiedeking seine Übernahmeabsicht öffentlich. Bis dahin hatte Porsche dies stets bestritten, zahlreiche Investoren wurden auf dem falschen Fuß erwischt. Hedgefonds klagen gegen die Familienholding Porsche SE - heute VW-Großaktionärin - auf über fünf Milliarden Euro Schadenersatz.

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