Gebrauchtwagen Diese Rechte haben Sie beim Autokauf

Der Kauf eines Gebrauchten ist letztlich Vertrauenssache. Hält das Auto nicht, was der Händler verspricht, ist der Ärger groß. Oft müssen am Ende die Gerichte entscheiden. Die Rechtslage im Überblick.

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Gebrauchtwagenkauf Quelle: dpa

Kaum gekauft, schon das erste Mal in der Werkstatt - das kann die Freude am neuen Auto schnell trüben. Und kommt der Schaden wirklich so überraschend? Oder war an dem Wagen womöglich von vornherein etwas faul? Gerade bei der Anschaffung eines Gebrauchten haben viele Angst, übers Ohr gehauen zu werden. „Wir haben im Jahr sicher mehrere Zehntausend Anfragen zum Thema“, berichtet Klaus Heimgärtner, Rechtsexperte beim Autofahrer-Club ADAC.

Werden sich Käufer und Händler nicht einig, müssen immer wieder Gerichte entscheiden – wenn es ums Grundsätzliche geht, häufig in letzter Instanz der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Wie lange darf ein Auto zum Beispiel vor der Erstzulassung herumstehen, um noch „fabrikneu“ zu sein? Maximal zwölf Monate, entschieden die Richter 2003. Auch für Jahreswagen gilt diese Frist – nicht aber, wenn ein zehn Jahre alter Van vor dem Weiterverkauf gut eineinhalb Jahre stillgelegt war. Solange es keine Standschäden gibt, kann es bei so einem alten Auto sogar von Vorteil sein, wenn es nicht so viel gefahren wurde, hieß es in dem Urteil von 2009.

Was aber, wenn es sich um einen neueren Gebrauchten handelt? Seit Mittwoch ist auch diese Frage geklärt: Hier kommt es auf die konkreten Umstände an. Ein Auto, das schon an die 40.000 Kilometer als Mietwagen auf dem Buckel hat, ist noch nicht mangelhaft, nur weil es vor der Erstzulassung fast 20 Monate stand (Az. VIII ZR 191/15).

Das Beispiel zeigt, dass kaum ein Fall wie der andere ist. Im Zweifel geht es um eine Menge Geld. Denn seit 2002 haftet der Händler mindestens ein Jahr lang, wenn er einen mangelhaften Gebrauchtwagen an einen Privatkunden verkauft. Oft lässt sich allerdings kaum noch klären, ob etwa eine Wasserpumpe, die nach Monaten den Geist aufgibt, von Anfang an eine Macke hatte. „Das ist ein ganz großes Problem“, sagt ADAC-Jurist Heimgärtner. Der Gesetzgeber hat es pauschal gelöst: Im ersten halben Jahr muss der Händler seine Unschuld beweisen – passiert später etwas, ist der Kunde in der Pflicht.

Kryptische Kürzel in Auto-Anzeigen

Die Schwierigkeit fängt aber schon vorher an: Was ist überhaupt ein Mangel? Ein kratzendes Scheibenwischerblatt sicher noch nicht, das fällt unter normalen Verschleiß. Streit entzündet sich auch an der Frage, ob der Mangel behoben werden kann. Denn bevor ein Käufer zum Rücktritt berechtigt ist, darf der Händler erst zwei Mal nachbessern.

Von Wasserschäden, Tüv-Pannen und Garantie-Lügen

Einige Streitfälle hat der BGH schon rechtskräftig entschieden:

  • So durfte ein Händler ein vier Jahre altes Mercedes-Cabrio neu lackieren, das Unbekannte vor der Abholung zerkratzt hatten. Solange nicht ausdrücklich vereinbart, gibt es bei einem Gebrauchten keinen Anspruch auf den Originallack, entschieden die Richter 2009.
  • Einen gebrauchten Range Rover, in den trotz mehrerer Reparaturversuche immer wieder Wasser eindrang, wurde der Käufer 2008 hingegen wieder los. Beim Rücktritt blieb es - obwohl es im Prozess dann doch noch einem Sachverständigen gelang, das Auto abzudichten.
Die Mängelzwerge und Mängelriesen des TÜV-Reports
Gewinner bei den zwei- bis dreijährigen: Mercedes B-Klasse (Typ W246)Bei nur 2,8 Prozent der Mercedes B-Klasse stellten die Prüfer erhebliche Mängel fest. Einer von 35 Fahrern musste also nochmal zur Nachuntersuchung antanzen. Mercedes schneidet in der Gruppe der zwei- bis dreijährigen Gebrauchtwagen sehr gut ab: Sechs der zehn besten Wagen kommen von dem Autobauer aus Stuttgart. Der TÜV-Report betrachtet neun Millionen Hauptuntersuchungen bei den 233 beliebtesten Automodellen in Deutschland. Quelle: Daimler
Verlierer bei den zwei- bis dreijährigen: Chevrolet Spark14,6 Prozent des Modells flogen durch die erste Hauptuntersuchung. Obwohl der Kleinwagen billig zu haben ist, können ihn spätere Reparaturen teuer machen. Insgesamt fiel beim TÜV-Report jedes vierte bis fünfte Gefährt durch. Am häufigsten stellten die Prüfer Mängel an der Beleuchtung fest. „Die hohe Zahl an Beleuchtungsmängeln ist sehr erstaunlich, da sie einfach erkannt werden können“, kommentiert Klaus Brüggemann, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des Verbands der TÜV (VdTÜV). Quelle: Chevrolet
Gewinner bei den vier- bis fünfjährigen: Audi A1Der Kleine von Audi kommt bei den TÜV-Prüfungen ganz groß raus: Nur 5,7 Prozent aller Audi A1 verwehrte der TÜV die Prüfplakette. Danach folgen der BMW Z4 (6,0 Prozent) und der Audi Q5 (6,1). Quelle: Audi
Verlierer bei den vier- bis fünfjährigen: Dacia LoganBeim TÜV-Report hat der Mängelriese von Dacia eine Durchfallquote von 28,1 Prozent. In der Studie fielen vor allem preisgünstige Wagen durch. Das kann an der Qualität der Fahrzeuge liegen, die Wartung spielt aber auch eine Rolle. Wenig verwundernd: Je älter ein Fahrzeug, desto häufiger fällt es durch die TÜV-Prüfung. Bei den zwei- bis dreijährigen sind es im Schnitt nur 7,8 Prozent Durchfaller, bei den zehn- bis elfjährigen fast ein Drittel. Quelle: Dacia
Gewinner bei den sechs- bis siebenjährigen: Porsche 911 (Typ 997)Bei den sechs- bis siebenjährigen Autos liegt der Porsche 911 ganz vorne: Nur 8,9 Prozent fielen durch die Hauptuntersuchung. Besonders Toyota ist in den höheren Altersklassen oft auf den vorderen Plätzen. Beim TÜV-Report war der japanische Autobauer die erfolgreichste Marke. Bei den sieben- bis achtjährigen Wagen waren gleich fünf Toyotas unter den Top Ten. Quelle: Porsche
Verlierer bei den sechs bis siebenjährigen: Chevrolet MatizBei mehr als jedem dritten Chevrolet Matiz verweigerte der TÜV die Plakette. Die Prüfstelle rät zu regelmäßigen Inspektionen bei älteren Autos. „Der TÜV-Report zeigt, dass es gerade bei älteren Pkw ein erhebliches Gefahrenpotential durch sicherheitsrelevante Mängel gibt“, erklärt Klaus Brüggemann. Quelle: Chevrolet
Gewinner bei den acht- bis neunjährigen: Porsche 911 (Typ 997)Nicht nur bei den sechs- bis siebenjährigen Wagen ist der Porsche 911 spitze, sondern auch bei den acht- bis neunjährigen. Mit einer Durchfallquote von 11,7 Prozent liegt der Sportwagen vor dem Toyota Prius (13,1 Prozent) und Mazda MX-5 (15,1). Im Schnitt fällt bei den acht- bis neunjährigen jedes vierte Gefährt durch die TÜV-Hauptuntersuchung. Quelle: Porsche
  • Keine Chance zum Nachbessern bekam 2015 ein Händler, der einen 13 Jahre alten Opel mit frischer Tüv-Plakette verkaufte, dem nur einen Tag später der Motor versagte. In der Werkstatt flog auf, dass die Bremsleitungen stark verrostet waren. Dieses Auto hätte nie durch den Tüv kommen dürfen, sagte der BGH. Die Käuferin bekam ihr Geld zurück.
  • Auch ein Blechschaden, der nachträglich bekannt wird, berechtigt zum Rücktritt. Denn der Käufer darf darauf vertrauen, dass er keinen „Unfallwagen“ kauft. Das lässt sich auch nicht wiedergutmachen. So konnte eine Frau nach einem Urteil von 2007 ihren Ford zurückgeben, obwohl der Händler anbot, die Reparatur fachgerecht nachzubessern.
  • Als Mangel zählt auch, wenn der Gebrauchte trotz Zusage keine Hersteller-Garantie mehr hat - so passiert dem neuen Besitzer eines Sportcoupés, der unerwartet auf Reparaturkosten sitzenblieb. Keine Lappalie, entschied der BGH Mitte Juni. Die Garantie habe „beim Autokauf regelmäßig sogar ein erhebliches wirtschaftliches Gewicht“.

Die Checkliste für den Rundgang

  • Verkauft ein Händler stillschweigend ein Auto mit abgefahrenen Reifen, muss er bei einem Unfall geradestehen. Ein Ferrari mit Totalschaden musste nach einem Urteil von 2004 ersetzt werden. Auf der Autobahn war der in die Jahre gekommene Hinterreifen geplatzt.
  • Gute Chancen hat ein Käufer auch, wenn der Händler frühere Stationen des Autos verschweigt. Der BGH sprach 2009 einem Mann mehrere Tausend Euro zu, der einen zehn Jahre alten Audi mit offiziell zwei Vorbesitzern gekauft hatte. Später kam heraus, dass der Kilometerstand manipuliert war und der Wagen über einen Zwischenhändler kam, der dem Verkäufer nur als „Ali“ bekannt war.
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