Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt nun auch gegen VW-Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch wegen des Verdachts der Marktmanipulation im Zusammenhang mit dem Abgasskandal. Das teilte Volkswagen am Sonntag mit. VW sei aber weiter der Auffassung, dass der Vorstand den Kapitalmarkt ordnungsgemäß informiert habe. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig wollte sich am Sonntag nicht dazu äußern. Eine Sprecherin der niedersächsischen Landesregierung teilte mit, dass bis für Hans Dieter Pötsch die Unschuldsvermutung. "Die Vertreter des Landes Niedersachsen im Aufsichtsrat von Volkswagen werden sich aus Respekt vor den laufenden Ermittlungen in keiner Weise inhaltlich zu alledem positionieren," heißt es in der Mitteilung. Bei Pötsch beziehe sich das Ermittlungsverfahren auf die Zeit, als er Finanzvorstand des Konzerns war, hieß es bei VW. Pötsch und der Konzern wollten die Ermittler „in vollem Umfang unterstützen.“
Die Milliarden-Buße für VW im Überblick
Der Konzern hat mit US-Klägern einen Vergleich ausgehandelt. Demnach muss VW die knapp 15 Milliarden Dollar für verschiedene Dinge ausgeben: für einen Umweltfonds und die Förderung von emissionsfreien Autos etwa. Der weitaus größte Teil wird aber an Kunden fließen, die in den USA einen manipulierten VW oder Audi besitzen.
Die reine Entschädigung für Autobesitzer soll zwischen 5100 und knapp 10.000 Dollar pro Fahrzeug liegen. Das kommt darauf an, wie alt das Auto ist. Zusätzlich muss der Konzern den Kunden anbieten, ihre Autos zurückzukaufen. Die Diesel-Besitzer sollen dabei so viel Geld bekommen, wie ihr Auto vor Bekanntwerden der Manipulationen wert war.
Jein. Generell haben US-Kunden eine Wahlmöglichkeit: Entweder Rückruf mit einer Nachbesserung oder Rückkauf, also Rückgabe. Diese Varianten stehen in Deutschland und Europa nicht zur Auswahl. Dafür hat der Rückruf hierzulande schon begonnen und in den nächsten Wochen soll er weiter Fahrt aufnehmen, so dass zum Jahresende alle 2,5 Millionen Diesel in Deutschland nachgebessert sein könnten. In den USA hat VW bis Mai 2018 Zeit, um sich technische Nachbesserungslösungen von den Behörden absegnen zu lassen. Das gilt dort als deutlich kniffliger.
Wahrscheinlich nicht viel. Volkswagen hat wiederholt betont, dass eine Entschädigung wie in den USA in Europa und damit auch in Deutschland nicht infrage komme. Vorstandschef Matthias Müller selbst hat das mehrfach ausgeschlossen. Verbraucherschützer kritisieren, dass Kunden in den USA mehr bekommen sollen. Einige Anwaltskanzleien haben sich zum Ziel gesetzt, auch für betroffene Autobesitzer in Europa Schadenersatz zu erstreiten. Die Erfolgsaussichten sind aber aufgrund der unterschiedlichen Rechtssysteme ungewiss.
Nein. Zum einen müssen sich nicht alle Kläger in den USA einem Vergleichsvorschlag anschließen und können individuell weiter klagen. Auch von drei US-Bundesstaaten sind inzwischen Klagen eingegangen. Zum anderen muss VW auch außerhalb der USA viele Verfahren bewältigen. In Deutschland fordern ebenfalls Kunden Entschädigungen oder Rückkäufe. Gerichte haben hier in ersten Instanzen unterschiedlich geurteilt. Zudem fühlen sich zahlreiche VW-Aktionäre von dem Konzern zu spät über die Manipulationen informiert. Sie wollen sich Kursverluste erstatten lassen.
Auslöser des Ermittlungsverfahrens ist eine Strafanzeige der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Sie wacht über die Pflicht von börsennotierten Unternehmen, die Finanzwelt mit sogenannten Adhoc-Mitteilungen rechtzeitig über wichtige Themen zu informieren. Die Staatsanwaltschaft sieht mit ihren Ermittlungen genügend Anhaltspunkte dafür, dass der Autobauer womöglich zu spät „über die zu erwartenden erheblichen finanziellen Verluste des Konzerns“ informiert haben könnte.
Der Anfangsverdacht der Marktmanipulation geht allerdings über den bloßen Zeitverzug hinaus: Laut Wertpapierhandelsgesetz ist eine Marktmanipulation unter anderem dann gegeben, wenn „unrichtige oder irreführende Angaben“ gemacht oder Umstände verschwiegen werden, die zum Beispiel den Kurs einer Aktie erheblich beeinflussen können. Wird die Öffentlichkeit also bewusst nicht informiert, kann laut Gesetz eine Marktmanipulation vorliegen. „Eine Marktmanipulation im Sinne dieser Strafnorm des Wertpapierhandelsgesetzes kann nur vorsätzlich begangen werden“, hatte Oberstaatsanwalt Klaus Ziehe Mitte des Jahres betont.