Hans Dieter Pötsch Staatsanwaltschaft ermittelt gegen VW-Aufsichtsratschef

Die Staatsanwaltschaft ermittelt nach Angaben des VW-Konzerns auch gegen Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch wegen des Verdachts der Marktmanipulation im Zusammenhang mit dem Abgasskandal.

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Wo VW überall zur Kasse gebeten wird
Italien will bis zu fünf Millionen EuroVW muss in Italien wegen des Abgasskandals um Dieselfahrzeuge bis zu fünf Millionen Euro Strafe zahlen. Es gehe um Verkäufe von Autos auf dem italienischen Markt ab 2009, bei denen die Zulassung durch Softwaremanipulationen erreicht worden war, teilte die italienische Wettbewerbsbehörde mit. Es habe einen schweren Verstoß gegen die professionelle Sorgfalt gegeben und Kunden hätten mit den realen Daten womöglich eine andere Kaufentscheidung getroffen. Laut früheren Meldungen sind in Italien knapp 650.000 Volkswagen von dem Skandal betroffen. Quelle: dpa
Bayern will bis zu 700.000 Euro Quelle: dpa
Entschädigungen für Aktionäre und Anleger: 1 bis 8 Milliarden Euro Quelle: dpa
Kundenentschädigungen von bis zu 10 Milliarden Euro Quelle: dpa
Rückrufe und Entschädigungen in Europa und dem Rest der Welt: bis zu 4,5 Milliarden Euro Quelle: dpa
Rückrufe und Nachrüstung in Europa Quelle: dpa
Mögliche Wertminderung von VW-Fahrzeugen: 0,5 Milliarden EuroIst ein VW-Diesel-Fahrzeug nach der Umrüstung noch genauso viel wert wie vorher und erzielt es als Gebrauchtwagen denselben Preis wie vor dem Skandal? Diese Frage ist noch nicht abschließend geklärt, doch das Risiko, dass die VW-Fahrzeuge im Wert fallen, ist gegeben. Die VW-Tochter Financial Services, die für 1,2 Millionen Leasing-Fahrzeuge zuständig ist, hat vorsorglich die Rücklagen für mögliche Wertverluste nach oben korrigiert. Quelle: dpa

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt nun auch gegen VW-Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch wegen des Verdachts der Marktmanipulation im Zusammenhang mit dem Abgasskandal. Das teilte Volkswagen am Sonntag mit. VW sei aber weiter der Auffassung, dass der Vorstand den Kapitalmarkt ordnungsgemäß informiert habe. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig wollte sich am Sonntag nicht dazu äußern. Eine Sprecherin der niedersächsischen Landesregierung teilte mit, dass bis für Hans Dieter Pötsch die Unschuldsvermutung. "Die Vertreter des Landes Niedersachsen im Aufsichtsrat von Volkswagen werden sich aus Respekt vor den laufenden Ermittlungen in keiner Weise inhaltlich zu alledem positionieren," heißt es in der Mitteilung. Bei Pötsch beziehe sich das Ermittlungsverfahren auf die Zeit, als er Finanzvorstand des Konzerns war, hieß es bei VW. Pötsch und der Konzern wollten die Ermittler „in vollem Umfang unterstützen.“

Die Milliarden-Buße für VW im Überblick

Auslöser des Ermittlungsverfahrens ist eine Strafanzeige der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Sie wacht über die Pflicht von börsennotierten Unternehmen, die Finanzwelt mit sogenannten Adhoc-Mitteilungen rechtzeitig über wichtige Themen zu informieren. Die Staatsanwaltschaft sieht mit ihren Ermittlungen genügend Anhaltspunkte dafür, dass der Autobauer womöglich zu spät „über die zu erwartenden erheblichen finanziellen Verluste des Konzerns“ informiert haben könnte.

Der Anfangsverdacht der Marktmanipulation geht allerdings über den bloßen Zeitverzug hinaus: Laut Wertpapierhandelsgesetz ist eine Marktmanipulation unter anderem dann gegeben, wenn „unrichtige oder irreführende Angaben“ gemacht oder Umstände verschwiegen werden, die zum Beispiel den Kurs einer Aktie erheblich beeinflussen können. Wird die Öffentlichkeit also bewusst nicht informiert, kann laut Gesetz eine Marktmanipulation vorliegen. „Eine Marktmanipulation im Sinne dieser Strafnorm des Wertpapierhandelsgesetzes kann nur vorsätzlich begangen werden“, hatte Oberstaatsanwalt Klaus Ziehe Mitte des Jahres betont.

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