Der Bundeskartellamt hat unter dem Vorwurf illegaler Absprachen Bußgelder von insgesamt 75 Millionen Euro gegen fünf Zulieferer der Automobilindustrie verhängt. Betroffen seien die Autoneum Germany GmbH, die Carcoustics International GmbH, die Greiner Perfoam GmbH, die Ideal Automotive GmbH und die International Automotive Components Group GmbH, teilte das Kartellamt am Mittwoch mit. Ein weiterer Zulieferer kam ohne Geldstrafe davon – er hatte als erste der am Kartell beteiligten Firmen voll mit den Wettbewerbshütern kooperiert und bekam für seine Rolle als Kronzeuge einen Bonus.
Zulieferer sollen sich dem Kartellamt zufolge von 2005 bis 2013 bei Ausschreibungen für akustisch dämmende Bauteile abgesprochen haben. Darunter fallen etwa Bodenbeläge, Fußmatten, Kofferraumauskleidungen, textile Radlaufschalen oder Motorraumschalldämpungen. Unter anderem sollen sie Preisuntergrenzen vereinbart haben. Ermittlungen des Kartellamts gegen ein weiteres Unternehmen laufen noch. Aus informierten Kreisen erfuhr die WirtschaftsWoche, dass es sich dabei um die Adler Pelzer Group handeln soll. Das Kartellamt wollte die Information mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen weder bestätigen noch kommentieren. Die Adler Pelzer Group war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
„Nach unseren Erkenntnissen haben sich die Unternehmen im Zeitraum von mindestens 2005 bis 2013, wenn auch im Einzelnen in unterschiedlichem Ausmaß, bei Ausschreibungen und Auftragsvergaben von Automobilherstellern abgesprochen beziehungsweise. abgestimmt“, sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. „Die Kartell-Beteiligten waren sich grundsätzlich einig, dass sie das jeweilige Bestandsgeschäft sowie damit verbundene Nachfolgeaufträge der Wettbewerber möglichst nicht angreifen würden. Die Unternehmen stimmten sich unter anderem über Preisuntergrenzen, die Weitergabe von Rohstoffpreiserhöhungen, zu gewährende Rabatte, den Ausgleich von Werkzeugkosten und die Einbeziehung von Preisgleitklauseln ab.“
Die Absprachen erfolgten laut dem Kartellamt „im Rahmen von zahlreichen bilateralen Kontakten sowie in drei verschiedenen multilateralen Gesprächskreisen“, an denen jedoch nicht alle Unternehmen gleichermaßen beteiligt gewesen sein sollen. „Nicht alle Unternehmen nahmen im gesamten Zeitraum und bezüglich aller genannten Produkte an dem vorgeworfenen Verhalten teil“, schreibt das Kartellamt in einer Mitteilung.
Aufgrund der Umsatzgröße muss Autoneum mit 29,5 Millionen Euro den größten Anteil der Strafe zahlen. Autoneum betonte in einer Mitteilung, dass den Kunden kein Schaden entstanden sei. Im Wesentlichen betrafen die Vorwürfe der Rechtsvorgängerin Rieter Automotive, aus der Autoneum 2011 hervorgegangen war. Man habe während des Verfahrens mit dem Kartellamt umfänglich kooperiert, so die Mitteilung.
Carcoustics wies auf Anfrage daraufhin, dass das Unternehmen bereits 2005 den Ausstieg aus dem Geschäft mit textilen Bauteilen wie Bodenbelägen beschlossen habe. Die Ideal Automotive GmbH und IAC äußerten sich zunächst nicht.
Womit die Zulieferer zu kämpfen haben
Immer mehr Innovationen müssen von den Zulieferern selbst kommen. Die Forschungs- und Entwicklungsausgaben steigen dadurch stark an. Die Zulieferer müssen stärker in Vorleistung gehen und tragen damit ein höheres unternehmerisches Risiko.
Die Autokonzerne bauen immer mehr Werke in Asien oder Mexiko. Damit steigt der Druck auf die Zulieferer, ebenfalls in neue Standorte zu investieren.
Global agierende Autokonzerne schreiben ihre Aufträge immer öfter für die weltweite Produktion aus. Viele mittelständische Zulieferer können weder die geforderten Stückzahlen herstellen noch den Konzernen einfach ins Ausland nachfolgen.
Autokonzerne wie PSA und GM bilden immer öfter Einkaufsgemeinschaften, gleichzeitig steigt die Zahl von Modulbaukästen für die identische Teile in sehr hoher Stückzahl benötigt werden. Beides führt dazu, dass der Preisdruck steigt. Die Zahl der Zulieferer, die das leisten kann, sinkt.
Bei dem Verfahren handelt es sich um den ersten Fall, der aufgrund einer anonymen Eingabe in dem elektronischen Hinweisgebersystem des Bundeskartellamtes eingeleitet und mit Bußgeldern abgeschlossen wurde. So will das Kartellamt an Insider-Wissen von Informanten kommen, die sich bislang aus Furcht vor Repressalien nicht melden wollten.