„Wir schauen uns den Sachverhalt derzeit an und entscheiden dann, wie wir weiter verfahren“, sagte eine Sprecherin der BaFin der WirtschaftsWoche. Konkret geht es um mögliche Verstöße gegen Adhoc-Pflichten, bei denen börsennotierte Unternehmen Informationen, die ihren Aktienkurs stark bewegen können, sofort allen Anlegern zugänglich machen müssen. Trotz einer Selbstanzeige bei den Kartellbehörden hatte Volkswagen keine solche Mitteilung veröffentlicht. Volkswagen wollte sich nicht äußern.
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