Neuer Ärger für deutsche Kunden im Abgasskandal Keine TÜV-Plakette für nicht umgerüstete VW-Diesel?

Mehrere Millionen Volkswagen in Deutschland entsprechen beim Abgas-Ausstoß nicht dem Gesetz. Jetzt könnte es Probleme beim TÜV für deutsche VW-Fahrer geben, die ihr Auto noch nicht umgerüstet haben.

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Ein VW-Mitarbeiter baut einen Luftfilter in einen 1,6-Liter-Dieselmotor ein. Quelle: dpa

2,5 Millionen Autos sind in Deutschland vom Abgasskandal bei Volkswagen betroffen. Die umstrittene Umrüstaktion ist noch lange nicht abgeschlossen. Einigen VW-Fahrern könnte in diesem Jahr weiterer Ärger mit ihrem Auto drohen: Äußerungen des TÜV Nord weisen darauf hin, dass es Probleme mit der TÜV-Plakette geben könnte. Was VW-Kunden jetzt wissen müssen.

Was hat der TÜV Nord genau gesagt?

Im Kern geht es um die Frage, ob ein betroffenes Auto, das jedoch noch nicht umgerüstet wurde, die Anforderungen der Hauptuntersuchung erfüllt. "Eine Plakette wird nicht erteilt, wenn ein Autofahrer nicht nachrüsten lässt", sagte TÜV-Nord-Sprecher Rainer Camen der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Das könnte für die Kunden zum Problem werden, die zur Hauptuntersuchung (HU) müssen, bevor ihr Auto umgerüstet wurde. "Ab Mitte 2017 würde dies als erheblicher Mangel bei der HU gewertet, eine Plakette wird dann erst nach der Umrüstung erteilt", sagte Camen. Auf Anfrage von WirtschaftsWoche Online bestätigte Camen, dass dies nicht nur den TÜV Nord, sondern alle Überwachungsorganisationen betreffe, die die entsprechenden Regelungen des Verordnungsgebers umsetzen müssen.

Wie viele VW-Halter sind betroffen?

Eine genaue Zahl kann man nicht nennen. Insgesamt hat der Konzern nach eigenen Angaben mehr als die Hälfte der 2,5 Millionen Autos umgerüstet. Die Aktion soll bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. Bis Mitte 2017 werden einige der noch nicht umgerüsteten Fahrzeuge bereits in der Werkstatt gewesen sein – davon wiederum müssen nicht alle in der zweiten Jahreshälfte zur Hauptuntersuchung. Es dürfte aber dennoch um mehrere 100.000 Fahrzeuge gehen, die potenziell von dem Problem betroffen sind.

VW und der Dieselrückruf - was Kunden jetzt erwartet

Was sagen andere Prüforganisationen?

Neben dem TÜV Nord dürfen auch andere Organisationen wie etwa die TÜV-Ableger Süd und Rheinland, die GTÜ, KÜS, oder Dekra Hauptuntersuchungen durchführen und damit Prüfplaketten vergeben. Bei der Dekra ist laut der "NOZ" im aktuellen Fall nichts bekannt. Es habe keine Ansage vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) dazu gegeben, heißt es bei Prüfgesellschaft. Dementsprechend habe es keine Auswirkung auf die HU, ob ein Fahrzeug umgerüstet sei oder nicht.

Was sagt Volkswagen?

VW verweist auf eine 18-monatige Frist, innerhalb derer Fahrzeughalter ihr Auto in die Werkstatt bringen dürften. "Wir haben unsere Kunden nahezu vollständig informiert", sagt ein Konzernsprecher. "Wir haben die Kapazitäten, die Umrüstaktion bei den betroffenen Fahrzeugen fristgerecht durchzuführen." Etwaige Sanktionen, wenn der Halter sein Auto nicht in die Werkstatt bringe, seien nicht in der Hand von Volkswagen, sondern den Behörden.

Was sagt das Verkehrsministerium?

Beim Bundesverkehrsministerium gab es auch auf wiederholte Anfrage der "NOZ" keine Antwort auf die Frage, ob die Plakette bedroht sei. Das Ministerium erklärte aber: "Fahrzeuge, die nicht umgerüstet werden, können außer Betrieb gesetzt werden."

Wie ist der Stand bei der Umrüst-Aktion?

Anfang 2016 hatte das KBA die Freigabe für die erste Baureihe des EA189-Motors erteilt – damit konnten die ersten Fahrzeuge in die Werkstatt. Je nach Motorenversion wurde hierbei ein Software-Update aufgespielt oder zusätzlich noch ein sogenannter Strömungsrichter in den Ansaugtrakt eingebaut. Kurz vor Weihnachten erteilte das KBA die Freigabe für die letzte Version des Motors – damit dürfen alle Autos umgerüstet werden. Bis Ende des Jahres 2017 soll die Aktion abgeschlossen sein – laut dem ursprünglichen Zeitplan hätte dies aber schon Ende 2016 erledigt sein sollen.

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