Porsche-Prozess Die große Show hat begonnen

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Ein Indiz für die Einstellung des Richters?

Nur an einer Person schaut er krampfhaft vorbei: Seinem ehemals so engen Verbündeten Holger Härter, der direkt in der Tisch-Reihe hinter ihm platziert ist. Die Herren scheinen sich nicht viel zu sagen zu haben.

Groß soll der Zorn Wiedekings gewesen sein, als ihm bewusst wurde, dass Härters Zockereien seine Karriere ziemlich abrupt beenden könnte. Nun, vor Gericht, wissen beide nicht, ob sie dem andern trauen können. Wird Wiedeking versuchen, Härter die Schuld in die Schuhe zu schieben? Oder wird Härter sagen, er haben nur getan, was der Vorstandschef ihm auftrug?

Der Vorsitzende der 13. Strafkammer, der erst 41-jährige Frank Maurer, eröffnet die Verhandlung in dem überheizten Gerichtssaal mit einer persönlichen Begrüßung der Prozessbeteiligten. Er scheint dabei mit unterschiedlichem Maß zu messen: „Einen wunderschönen Guten Morgen, Herr Wiedeking“, flötet er mit freundlichem Überschwang in Richtung des Angeklagten, um sich dann – nüchtern und knapp – dem Mann in der zweiten Reihe zuzuwenden: „Hallo Herr Härter“. Ein Indiz für die Einstellung des Richters?

Es geht ein leises Raunen durch das Publikum. Die Kammer steht unter besonderer Beobachtung, musste sie doch vom Oberlandesgericht Stuttgart zur Eröffnung des Verfahrens gezwungen werden. Wäre es nach der Wirtschaftskammer gegangen, hätte es das Verfahren nie gegeben. Weil die Beweislage der Staatsanwaltschaft zu dünn sei.

Wiedeking und Härter wollen nicht reden

Wenig Überraschendes bringt die Verlesung der Anklageschrift durch die Staatsanwälte Aniello Ambrosio und Heiko Wagenpfeil. Ambrosio beschränkt sich auf den ersten Teil der Anklage, bei dem es um fünf angeblich falsche Aussagen von Porsche in der Öffentlichkeit geht, mit denen Anleger womöglich in die Irre geführt wurden. Wagenpfeil trägt den zweiten wichtigen Punkt der Anklage vor, die Ereignisse rund um den 26. Oktober 2008, als eine Pressemitteilung von Porsche den Kurs der VW-Aktie auf zwischenzeitlich über 1000 Euro katapultierte.

Beim ersten Teil der Anklage wird eine Verurteilung davon abhängen, ob die Weichen für eine vollständige Übernahme von VW schon im März 2008 gestellt wurden, obwohl das Unternehmen die Übernahmeabsicht bis Oktober 2008 öffentlich bestritt. Beim zweiten Anklagepunkt wird sich der Prozess um die Frage drehen, ob Porsche mit der Pressemitteilung den Kapitalmarkt korrekt informierte oder den Kurs der VW-Aktie bewusst nach oben trieb. Das könnte nötig gewesen sein, um ein noch schnelleres Kollabieren des Aktienoptionen-Konstrukts zu verhindern.

Zum Abschluss des ersten Verhandlungstags äußern sich die beiden Angeklagten zu den Vorwürfen. Es ist womöglich das einzige Mal, dass sie vor Gericht sprechen. Denn nach den Stellungnahmen wollen sie von ihrem Aussageverweigerungsrecht als Angeklagte Gebrauch machen.

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