Porsche-Prozess Staatsanwalt zieht Revision gegen Wiedeking-Freispruch zurück

Der Freispruch für Wendelin Wiedeking ist rechtskräftig: Die Staatsanwaltschaft hat ihren Revisionsantrag gegen das Urteil über den früheren Porsche-Chef zurückgezogen.

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Der Freispruch für den früheren Porsche-Chef Wendelin Wiedeking ist rechtskräftig. Quelle: dpa

Der Freispruch für den früheren Porsche-Chef Wendelin Wiedeking ist rechtskräftig. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft zieht ihren Antrag auf Revision zurück. Justizkreise bestätigten der dpa damit Informationen der „Stuttgarter Nachrichten“. Grund für die Entscheidung sind offenbar die geringen rechtlichen Mittel, mit denen ein Urteil im Rahmen einer Revision angegriffen werden kann, wie die Zeitung berichtet.

Bei einer Revision können nur die schriftliche Urteilsbegründung und Protokolle neu bewertet und auf Fehler hin untersucht, jedoch keine neuen Zeugen vernommen werden. Nur ein Verfahrensfehler hätte also zum Erfolg der Revision geführt. Nur bei einer Berufung ist eine neue Beweisaufnahme samt Zeugenbefragungen möglich – das geht aber nur bei Urteilen von Amts-, nicht von Landgerichten.

Die Anklagebehörde hatte das Rechtsmittel im März gegen den Freispruch von Wiedeking und dem früheren Finanzvorstand Holger Härter eingelegt. Den beiden Managern war Marktmanipulation bei der VW-Übernahmeschlacht 2008 vorgeworfen worden. Dem Urteil des Landgerichts zufolge ließen sich die Angeklagten aber nichts zu Schulden kommen.

„An den Vorwürfen der Stuttgarter Staatsanwaltschaft ist nichts dran, nichts - weder vorne, noch hinten, noch in der Mitte“, begründete der Vorsitzende Richter Frank Maurer sein Urteil zum Abschluss eines Verfahrens wegen Marktmanipulation. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren für Wiedeking und zweieinviertel Jahren für Härter gefordert.

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