Rechtsfragen zum selbstfahrenden Auto "Für Roboterautos braucht es keine Führerscheine"

Bevor Roboterautos in der breiten Masse über die Straßen rollen, müssen noch einige Rechtsfragen geklärt werden. Versicherungsrechtler Fabian Stancke erklärt, warum selbst die Promillegrenze fallen könnte.

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Ab diesem Sommer schickt Google selbstfahrende Autos an seinem Firmensitz im kalifornischen Mountain View auf die öffentlichen Straßen. Die elektrisch betriebenen Mobile ohne Lenkrad und Pedale sollen dort ihre Alltagstauglichkeit belegen. Auch in Deutschland testen Autobauer derartige Robo-Gefährte. Ein Stück der Autobahn A9 zwischen Nürnberg und Ingolstadt soll Teststrecke werden. Die Ingenieure sind sich sicher: Sie haben die Systeme so gut im Griff, dass selbstfahrende Autos die Straßen erobern könnten – wären da nicht noch reichlich ungeklärte rechtliche Fragen.

Herr Stancke, wer haftet beim Unfall eines Roboterautos: Insasse oder Hersteller?
In erster Linie der Halter des Autos. Das ist heute so und wird auch morgen so sein. Der bloße Gebrauch eines Fahrzeugs gilt als Gefahrenquelle. Daher haftet grundsätzlich der Halter – außer bei höherer Gewalt oder bei Mitverschulden eines Dritten.

Fabian Stancke lehrt Versicherungsrecht an der European Law School in Braunschweig/Wolfenbüttel. Quelle: PR

Und wenn ein Softwarefehler Ursache war?
Dann kommt die Produkthaftung ins Spiel. Der Versicherer des verunglückten Fahrzeugs würde versuchen, den Hersteller in Regress zu nehmen. Der technische Fortschrittverschiebt die Verantwortung vom Fahrer zum Halter oder Hersteller. Ohne neue Regeln nehmen Streitfälle zwischen Versicherern und Autoherstellern zu.

Zur Person

Ist die Industrie auf all diese komplexen Fragestellungen vorbereitet?
Die Diskussion beginnt gerade erst – sowohl bei den Herstellern, den Versicherungen als auch in den Ministerien.

Zwei Roboterautos fahren mit Tempo 120 auf der Autobahn, der Wind drückt eines gegen das andere. Wer ist schuld?
Wenn so was vorhersehbar und bei der Programmierung der Steuerung vermeidbar gewesen wäre, wird die Versicherung den Autohersteller mit Hinweis auf die Produkthaftung in Regress nehmen.

Noch viele Hürden für selbstfahrende Autos

Computer kennen weder Stress noch Müdigkeit. Kann da künftig noch viel schiefgehen?
Genau das soll die Technik leisten. Wir haben die Riesenchance, die Unfälle im Straßenverkehr drastisch zu reduzieren. Dazu müssen die gefährlichen Situationen, die heute zu Unfällen führen, in der Steuerung vorweggenommen und Lösungen programmiert werden. Das ist technisch und juristisch herausfordernd, weil wir Haftungsfragen, Verkehrs- und Versicherungsrecht zusammen betrachten müssen.

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