Schadensersatz VW-Käufer klagen gemeinsam

Ein Anwalt will anlässlich des VW-Skandals Sammelklagen nach US-Vorbild in Deutschland einführen. Klappt das, könnten Unternehmen hohe Forderungen drohen.

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2,5 Milliarden Euro könnte VW an Verbraucher zahlen müssen. Quelle: dpa

Im Büro von Christopher Rother thront das Modell einer Boeing 727 mit der Aufschrift „Schenker Logistics“. Das hat ihm ein früherer Schenker-Vorstand geschenkt, als Erinnerung an einen juristischen Feldzug gegen Fluglinien. Rother, damals Kartellrechtler bei der Deutschen Bahn, verklagte für die Konzerntochter Schenker die Cargo-Airlines wegen unlauterer Wettbewerbsmethoden zu Schadensersatz in Milliardenhöhe. Er schaffte das, indem er Schenker-Kunden wie BMW und Bosch zu einer Klagegemeinschaft zusammentrommelte.

Den Trick will Rother – mittlerweile in Berlin Statthalter der US-Kanzlei Hausfeld – nun auch für deutsche Verbraucher anwenden. Sie sollen sich wie Konzerne zusammenschließen, um Schadensersatz in Milliardenhöhe einzuklagen – im deutschen Rechtssystem ein Novum mit Sprengkraft. Bislang schließen sich nur geschädigte Anleger zu Sammelklagen zusammen.

Volkswagen könnte für den 51-Jährigen den Weg zum großen Geld ebnen. Gemeinsam mit einem IT-Dienstleister will der Anwalt in wenigen Tagen ein Onlineportal für geschädigte VW-Kunden schalten. Käufer von Dieselautos mit manipulativer Abgassoftware sollen sich registrieren und ihre Schadensersatzansprüche an Hausfeld abtreten. So will die Sozietät eine Klagegruppe von Zehntausenden VW-Kunden mobilisieren. Rothers Rechnung: Durch den Abgasskandal sei der Wert eines VW-Diesel im Schnitt um fünf Prozent gesunken. „Bei 2,5 Millionen betroffenen Fahrzeugen errechnet sich so ein Wertverlust von 2,5 bis 3,5 Milliarden Euro.“ Das Geld müsse VW zurückzahlen.

Hat Rothers Modell Erfolg, würde er die in den USA populäre „Class Action“ durch die Hintertür nach Deutschland holen. Dort einigen sich die Streitparteien meist auf einen Vergleich, Verbrauchern winken Milliarden.

Die Aussicht auf Geschäft lockt daher auch andere Kanzleien. Die renommierte Sozietät Baum Reiter & Collegen sammelt die Ansprüche VW-Geschädigter und tritt sie an eine Stiftung in Holland ab. Die will dann den Autokonzern ebenfalls verklagen.

Für VW kommen diese neuen Ansprüche der VW-Kunden zu den herkömmlichen Anlegersammelklagen dazu: Allein die gemeinsame Klageplattform der Kanzleien Nieding+Barth und Müller Seidel Vos bündelt nach eigenen Angaben Schadenersatzansprüche von 2,5 Milliarden Euro von 6500 Privatanlegern und 80 institutionellen Investoren.

Kritik der Rechtsexperten

Rechtsexperten bemängeln seit Langem, dass Konsumenten hierzulande vom Wettbewerbsrecht zu wenig geschützt werden. Während Großunternehmen Kartellschäden individuell einklagen, gehen Verbraucher häufig leer aus. „Die individuelle Geltendmachung von Verbraucherschäden etwa bei Kartellen ist praktisch ausgeschlossen“, sagt Wirtschaftsrechtler Florian Bien von der Universität Würzburg. Konzerne hätten durch Preisabsprachen möglicherweise hohe Milliardengewinne erzielt. Daher seien „zusätzliche Mechanismen der kollektiven Rechtsdurchsetzung“ nötig.

Allerdings warnen Experten vor amerikanischen Verhältnissen. In den USA blähen sich Sammelansprüche oft zu Monsterklagen auf. Sobald ein Anwalt einen Geschädigten findet, den er vor Gericht vertreten kann und der beispielhaft für eine Masse von Konsumenten steht, gilt das Urteil automatisch für alle Geschädigten, die nicht explizit ihren Verzicht erklären.

Solche Auswüchse wird es in Deutschland zunächst nicht geben. Geschädigte müssen der Klage bei Hausfeld oder Baum/Reiter explizit beitreten. Rother beispielsweise will bis zu 50 000 Kunden mobilisieren.

Und er wittert weitere Aufträge. Gerade ließ er ein Gutachten über die Bestpreisklausel von Buchungsportalen wie Booking.com und HRS erstellen, die Hoteliers untersagt, eigene Zimmer auf der Homepage billiger zu verkaufen. Die Klausel bindet Kunden unnötigerweise an die Portale, heißt es. Tausende von Hoteliers hätten Anspruch auf Ersatz der zu viel gezahlten Provisionen. Die Masse will er vertreten.

Bleibt dann noch ein Thema, mit dem sich Anwälte in der Regel nicht beschäftigen. Rother: „Wenn sich alle gleichzeitig online registrieren wollen, muss die IT 100-prozentig funktionieren.“

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