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Streit um Übernahmekampf: Gericht weist Investorenklagen gegen Porsche ab

Quelle: Handelsblatt Online

Der Autobauer erringt im Streit mit Anlegern um den Übernahmekampf mit Volkswagen einen ersten Sieg: Das Landgericht Braunschweig weist Millionenschwere Klagen gegen Porsche ab. Doch es laufen noch weitere Prozesse.

Wenn man so will, ist er der Urahn des Boxster: der Porsche 356, hier im Bild ein Modell aus dem Jahr 1958. Auch James Dean fuhr einen 356 – bis er sich einen Porsche 550 Spyder zulegte, mit dem er bekanntlich im Jahr 1955 in einen tödlichen Unfall verwickelt wurde.

Bild: Lothar Spurzem

Zwei Aktienspekulanten sind vor dem Landgericht Braunschweig mit Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe im Zusammenhang mit der geplanten Übernahme von VW durch Porsche gescheitert. Die zuständige Zivilkammer wies die Klagen am Mittwoch ab.

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Das Verfahren war der erste Schadenersatzprozess von Anlegern gegen Porsche wegen gescheiterter Aktiengeschäfte aus der Zeit des Übernahmekampfes 2008. Eine Begründung des Urteils will das Gericht später am Vormittag veröffentlichen.

Die Kläger hatten behauptet, Porsche habe sie im Jahr 2008 mit unrichtigen Pressemitteilungen zu Aktiengeschäften verleitet, die dann zu hohen Verlusten führten. Damals hatte Porsche mit Krediten und unüblichen Aktiendeals ohne Erfolg versucht, den viel größeren Konkurrenten VW zu übernehmen. Dabei kam es zu großen Kursbewegungen der VW-Aktie, was viele Spekulanten anlockte. Porsche hatte hat den Vorwurf der Falschinformation stets zurückgewiesen. Die beiden Kläger sind erfahrene Aktienprofis.

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Der Porsche-Deal ist komplett. Ein guter Zeitpunkt, um Bilanz zu ziehen, was von der spektakulärsten deutschen Übernahmeschlacht des noch jungen Jahrhunderts bleibt.

Übernahme : Lektionen aus dem Porsche-Deal

Ablehnung der Klagen hatte sich abgezeichnet

Die Ablehnung der Klagen hatte sich schon bei der mündlichen Verhandlung im Juni abgezeichnet. Ein Urteil wegen sittenwidriger Geschäfte wäre „ein schwieriger Akt“, stellte der Vorsitzende Richter Stefan Puhle damals fest. Er machte klar, dass der Bundesgerichtshof die Hürden für derartige Urteile extrem hoch angesetzt habe.

In dem einen Fall ging es um die Schweizer Firma Mycapital, die hauptsächlich mit Aktien handelt. Mycapital hatte Leerverkäufe von VW-Aktien getätigt, als Porsche seine Übernahmepläne enthüllte. Beim Schließen dieser Positionen entstanden Verluste von 1,6 Millionen Euro, wie der Geschäftsführer in der Verhandlung gesagt hatte.

2 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 20.09.2012, 14:03 Uhrrolf

    Wer auf fallende Kurse spekuliert und dabei baden geht, ist selbst schuld.

  • 19.09.2012, 20:32 UhrSvetozar

    Shortselling is not for sissies...

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