Bild: Lothar SpurzemWenn man so will, ist er der Urahn des Boxster: der Porsche 356, hier im Bild ein Modell aus dem Jahr 1958. Auch James Dean fuhr einen 356 – bis er sich einen Porsche 550 Spyder zulegte, mit dem er bekanntlich im Jahr 1955 in einen tödlichen Unfall verwickelt wurde.
Bild: Lothar SpurzemMit dem Cabrio des Mercedes W113 – Spitzname Pagode – durch die Straßen zu kurven, macht im Jahr 2012 mindestens genauso viel Spaß wie vor knapp 50 Jahren, als die Pagode erstmals vorgestellt wurde. Die 11,4 Liter Sprit, die sie auf 100 Kilometern verbraucht, sind heute allerdings etwas kostspieliger.
Bild: WikipediaWer die Westküste der USA mit einem Cabrio erkunden möchte, macht das am stilechtesten mit einer Corvette C2, auch Stingray genannt. Das Modell, das zwischen 1962 und 1967 gebaut wurde, hat die kürzeste Bauzeit aller Corvette-Modelle - angesichts des spektakulären Designs der Stingray kann man sich kaum erklären, warum.
Bild: Dan SmithDie lange Schnauze und das kurze Heck des Jaguar E-Type lassen Autoliebhaber auch nach über 50 Jahren noch mit der Zunge schnalzen. Auch Ulk-Spion Austin Powers fuhr im gleichnamigen Film einen E-Type – selbstverständlich in der Lackierung des Union Jack.
Bild: GnsinIm 007-Filmabenteuer „Man lebt nur zweimal“ fährt James Bond ein Cabrio des Toyota 2000 GT. Ein schönes Auto, das es so leider nicht zu kaufen gab: Vom 2000 GT wurde nur ein Coupé gebaut, das Cabrio wurde nie in Serie produziert.
Bild: Huhu UetSie ist der Macho unter den Cabrios: die AC Cobra. Bereits in den Sechzigerjahren brachte ihr brachialer Motor eine Höchstgeschwindigkeit von 240 Kilometer pro Stunde auf die Straße. Für eine originale Cobra zahlen Liebhaber bis zu 300.000 Euro.
Bild: dave_z28caAuch wenn er in Sachen Zuverlässigkeit nicht die Bestnoten erhält – die Fangemeinde des Triumph Spitfire ist riesengroß. Der Spitfire ist das perfekte Fahrzeug für eine Reise durch Cornwall – oder für die Zahnarztfrau im Rosamunde-Pilcher-Schinken.
Bild: MgloorEr ist pures Dolce Vita für die Landstraße: Wie zeitlos das Design des Alfa Romeo Spider ist, macht allein die Tatsache deutlich, dass seine Form zwischen 1966 bis 1993 nur marginal verändert wurde. Die wohl schönste Version ist die mit Rundheck aus den Sechzigerjahren.
Bild: WiesmannAuch wenn er vom Design her gut aus den Sechzigerjahren stammen könnte – der Wiesmann Roadster ist das jüngste Cabrio dieser Galerie: Das erste Modell mit dem Gekko auf der Haube stammt aus dem Jahr 1993.
Bild: Albert BackerMan kann sich darüber streiten, welches das schönste Cabrio aller Zeiten ist. Eines der seltensten und damit teuersten ist in jedem Fall der ab 1957 gebaute BMW 507 – er kostet heute bis zu einer Million Euro. Von seinem atemberaubenden Design ließen sich die BMW-Designer sogar 40 Jahre später bei der Entwicklung des Z8 inspirieren.
Wenn man so will, ist er der Urahn des Boxster: der Porsche 356, hier im Bild ein Modell aus dem Jahr 1958. Auch James Dean fuhr einen 356 – bis er sich einen Porsche 550 Spyder zulegte, mit dem er bekanntlich im Jahr 1955 in einen tödlichen Unfall verwickelt wurde.
Zwei Aktienspekulanten sind vor dem Landgericht Braunschweig mit Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe im Zusammenhang mit der geplanten Übernahme von VW durch Porsche gescheitert. Die zuständige Zivilkammer wies die Klagen am Mittwoch ab.
Das Verfahren war der erste Schadenersatzprozess von Anlegern gegen Porsche wegen gescheiterter Aktiengeschäfte aus der Zeit des Übernahmekampfes 2008. Eine Begründung des Urteils will das Gericht später am Vormittag veröffentlichen.
Die Kläger hatten behauptet, Porsche habe sie im Jahr 2008 mit unrichtigen Pressemitteilungen zu Aktiengeschäften verleitet, die dann zu hohen Verlusten führten. Damals hatte Porsche mit Krediten und unüblichen Aktiendeals ohne Erfolg versucht, den viel größeren Konkurrenten VW zu übernehmen. Dabei kam es zu großen Kursbewegungen der VW-Aktie, was viele Spekulanten anlockte. Porsche hatte hat den Vorwurf der Falschinformation stets zurückgewiesen. Die beiden Kläger sind erfahrene Aktienprofis.
Ablehnung der Klagen hatte sich abgezeichnet
Die Ablehnung der Klagen hatte sich schon bei der mündlichen Verhandlung im Juni abgezeichnet. Ein Urteil wegen sittenwidriger Geschäfte wäre „ein schwieriger Akt“, stellte der Vorsitzende Richter Stefan Puhle damals fest. Er machte klar, dass der Bundesgerichtshof die Hürden für derartige Urteile extrem hoch angesetzt habe.
In dem einen Fall ging es um die Schweizer Firma Mycapital, die hauptsächlich mit Aktien handelt. Mycapital hatte Leerverkäufe von VW-Aktien getätigt, als Porsche seine Übernahmepläne enthüllte. Beim Schließen dieser Positionen entstanden Verluste von 1,6 Millionen Euro, wie der Geschäftsführer in der Verhandlung gesagt hatte.
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