Uwe Hück "Wer illegale Werkverträge anwendet, wird auf die Schnauze fallen"

Porsche-Betriebsratschef Uwe Hück kritisiert im Interview die Pläne von Arbeitsministerin Andrea Nahles zur gesetzlichen Regulierung von Werkverträgen und greift das Beschäftigungsmodell des Leipziger Porsche-Werks massiv an.

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Uwe Hueck, Gesamtbetriebsratsvorsitzender der Porsche AG Quelle: AP

Herr Hück, die Automobilkonzerne warnen vor der gesetzlichen Regulierung von Werkverträgen: Arbeitsplätze würden ins Ausland verlagert. Ist das Lobbyisten-Latein oder eine ernste Gefahr?
Uwe Hück: Die Gewerkschaften haben stets dafür plädiert, Werk- und Dienstleistungsverträge nicht per Gesetz zu regeln, sondern auf betrieblicher Ebene, per Tarifvertrag und über Betriebsvereinbarungen vor Ort. Bei jeder Tarifverhandlung haben wir einen Tarifvertrag für Werk- und Dienstleistungen gefordert. Die Arbeitgeber haben das abgelehnt. Deshalb ist der Gesetzgeber nun gezwungen, ein Gesetz zu verabschieden, obwohl das uns als Wirtschaftsstandort ein Stück Beweglichkeit nehmen wird.

Zur Person

Die Sorgen der Arbeitgeber sind also berechtigt?

Ich habe Bauchschmerzen bei einer Regulierung der Werkverträge per Gesetz. Sie stellt eine hohe Gefahr für die Flexibilität dar, die die Unternehmen benötigen. Jedes Unternehmen atmet ja unterschiedlich und benötigt andere Instrumente, um erfolgreich zu sein. Daher sollten Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Gewerkschaften vor Ort entscheiden. Das sollte nicht über ein Bundesgesetz reguliert werden.

Wie finden Sie den vorliegenden Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums?

Was Andrea Nahles vorgelegt hat, ist nicht zu hundert Prozent das, was wir vor Ort brauchen. Mir fehlen im Gesetzesentwurf zum Beispiel konkrete Regularien für die Mitbestimmung der Arbeitnehmervertretung.

Welche Regularien meinen Sie?

Solche, wie wir sie bei der Porsche AG im Rahmen der sehr weitgehenden Betriebsvereinbarung zur sachbezogenen Mitbestimmung bei Werk- und Dienstleistungsverträgen beschlossen haben. Diese umfasst jede Art von Dienstleistung, also nicht nur den Bereich Automobil und produktionsnahe Dienstleistungen, sondern auch die Security-Leute und die Putztrupps. Bei Porsche geht dadurch seit Mitte letzten Jahres jeder Werkvertrag über den Tisch des Betriebsrates.

Und was passiert dort?

Wichtigstes Instrument ist die Ampelregelung: Rot gekennzeichnete Werkverträge darf der Arbeitgeber nicht umsetzen. Werkverträge, bei denen der Betriebsrat alternative Lösungen vorschlagen kann, werden blau markiert. Ein grünes Kreuz bedeutet „grünes Licht“ für den Werkvertrag – wenn die definierten Mindeststandards eingehalten werden. Vierteljährlich muss der Arbeitgeber im Wirtschaftsausschuss der Arbeitnehmervertretung die geplanten Werk- und Dienstleistungsverträge vorlegen.

Porsche und die Hedgefonds

Welche Bedingungen gelten dabei für die Dienstleister?

Die Betriebsvereinbarung legt fest, dass die Dienstleister ihre Beschäftigten mindestens nach Branchentarif zu bezahlen haben, wobei für alle Beschäftigten auf dem Firmengelände ein Mindeststundensatz gilt. In Fällen, in denen der Branchentarifvertrag ein höheres Entgelt vorsieht, gilt dieses. Wenn ein Dienstleister – egal welcher Branche – einen Tarifvertrag mit der IG Metall geschlossen hat, ist dieser anzuwenden.

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