Verdacht auf Marktmanipulation Staatsanwaltschaft ermittelt gegen VW-Chef Müller

Bislang blieb VW-Chef Matthias Müller von Ermittlungen im Zuge des Dieselskandals verschont. Bis jetzt: Nach Informationen der WirtschaftsWoche ermittelt die Staatsanwaltschaft Stuttgart auch gegen Müller.

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Volkswagen-Chef Matthias Müller. Quelle: REUTERS

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt gegen Volkswagen-Chef Matthias Müller, VW-Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch sowie den ehemaligen VW-Chef Martin Winterkorn wegen des Verdachts auf Marktmanipulation. Das berichtet die WirtschaftsWoche in ihrer am Freitag erscheinenden Ausgabe.

Die Ermittlungen gehen auf eine Anzeige der Finanzaufsicht BaFin zurück. Eine Sprecherin der BaFin bestätigte der WirtschaftsWoche, dass die Behörde im Sommer 2016 Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart „wegen des Verdachts der informationsgestützten Marktmanipulation in Aktien der Porsche Automobil Holding SE im Zusammenhang mit der Dieselthematik erstattet“ habe.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart bestätigte der WirtschaftsWoche Strafanzeigen gegen den damaligen Porsche-Vorstand – namentlich bestätigte die Behörde Anzeigen gegen Müller, Pötsch, Winterkorn sowie den Porsche-Manager Philipp von Hagen. Nach Informationen der WirtschaftsWoche hat die Staatsanwaltschaft mittlerweile Verfahren gegen Müller, Pötsch und Winterkorn wegen des Verdachts auf Marktmanipulation eröffnet. Die Staatsanwaltschaft wollte sich dazu nicht äußern.

Wer 2015 im Vorstand der Porsche SE saß

Müller war damals im Vorstand der Porsche SE zuständig für Strategie und Unternehmensentwicklung. Die für Müller und Pötsch zuständigen VW-Sprecher wollten sich nicht zu den Ermittlungen äußern und verwiesen auf die Zuständigkeit von Porsche. Porsche sagt, die BaFin habe Porsche im Oktober 2015 ein Auskunfts- und Vorlageersuchen geschickt. Porsche habe daraufhin Stellung genommen und bis heute keine Antwort erhalten. Der Strafverteidiger von Winterkorn war kurzfristig nicht zu erreichen.

Die Anzeige der BaFin geht auf eine von der Aufsicht geführte Ad-hoc-Untersuchung zurück. Unternehmen müssen Nachrichten, die den Kurs ihrer Aktie stark bewegen können, sofort („ad hoc“) veröffentlichen. Tun sie das nicht, kann sich der Vorstand wegen Marktmanipulation strafbar machen. Konkret geht es um die Meldung zum Dieselskandal, die zu spät gekommen sein könnte.

Karriere im VW-Konzern: Die Stationen von Matthias Müller

Die BaFin hatte deswegen bereits die damaligen Vorstände von Volkswagen bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig angezeigt, nicht gegen alle wird aber heute offiziell ermittelt.

von Martin Seiwert, Annina Reimann
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