Verkehr Die zehn größten Irrtümer beim Autofahren

Viele Autofahrer halten sich nicht nur an die Straßenverkehrsordnung, sondern auch an den gesunden Menschenverstand. Viele Annahmen entpuppen sich jedoch als ein Trugschluss. Ein Überblick.

Mutter-Kind-Parkplätze sind für andere tabuWer auf einem Mutter-Kind-Stellplatz parkt, ist nur moralisch im Unrecht. Denn die Markierungen für Mütter-Kind-Plätze sind nicht im Bundesverkehrszeichenkatalog eingetragen und somit keine offiziellen Verkehrszeichen. Quelle: dpa
Wer die Vorfahrt stiehlt, hat Schuld, wenn ein Unfall passiertDas gilt nur, wenn der Fahrer mit Vorfahrt die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit nicht um mehr als 30 Prozent überschritten hat. Ist das doch der Fall, dann muss er bis zu zwei Drittel des Unfallschadens mit tragen. Quelle: Gemeinfrei
Ein Zettel mit der Handynummer bewahrt vorm AbschleppenDie Handynummer allein reicht dazu nicht: Zusätzlich müssen Fahrer ihren Aufenthaltsort angeben, ihre Bereitschaft, sofort zum Fahrzeug zu eilen und wie lange das dauert. Nur dann ist es für Polizisten oder Ordnungsbeamte verhältnismäßiger den Fahrer anstatt den Abschlepper anzurufen. Und auf diese Verhältnismäßigkeit müssen die Beamten achten. Quelle: dpa
Parken über Gullideckeln ist erlaubtFalsch: Wer über einem Gullideckel parkt, muss damit rechnen, abgeschleppt zu werden. Auch Parkmarkierungen und Schilder berechtigen nicht, über Gullis zu parken. Quelle: Hans Grobe, Creative Commons, CC BY 3.0
Wer auffährt, der haftetDas gilt nur, wenn der Vordermann nicht absichtlich abbremst. Das kann etwa beim Überholen der Fall sein: Dann wollen manche Fahrer dem Überholten eins auswischen und bremsen extra nach dem Einscheren ab. Bei einem Auffahrunfall müssen sie dann haften. Quelle: dpa
Autos stehen mit angezogener Handbremse sicherDie Handbremse anzuziehen allein reicht nicht. Wenn nicht zusätzlich ein Gang eingelegt wurde, liegt grob fahrlässiges Verhalten vor. Quelle: Thomas Doerfer, Creative Commons, CC BY 3.0
Ein Zettel reicht nach einem UnfallWer beim Einparken oder Vorbeifahren ein parkendes Auto rammt, darf nicht einfach einen Zettel hinterlassen und weiter fahren. So macht man sich der Fahrerflucht schuldig. Schließlich ist nicht sichergestellt, ob der Zettel den Geschädigten tatsächlich erreicht – etwa weil er weggeweht wird oder ihn ein spielendes Kind entfernen könnte. Quelle: dpa
Parkplätze freizuhalten, ist erlaubtFalsch: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Wer einen Parkplatz etwa für einen Umzug benötigt, muss das vorher beim Rathaus anmelden und beschildern lassen. Quelle: dpa
Bei Grünpfeilen kann man direkt abbiegenFalsch: Zuvor muss man anhalten und auf den Verkehr achten, der von der anderen Seite kommt. Quelle: Abenteurer Morane, Creative Commons, CC BY 3.0
Ohne Plakette in eine Umweltzone zu fahren, kostet 40 Euro und einen PunktDas gilt nur, wenn der Fahrer am Steuer des Wagens in der Umweltzone erwischt wird. Entdecken Polizei oder Ordnungsamt lediglich ein parkendes Auto ohne Plakette, wird es schwierig, den Fahrer zu ermitteln  - sofern der Halter schweigt oder den Vorwurf bestreitet, das Fahrzeug in die Umweltzone kutschiert zu haben. Quelle: dpa
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