Im „Dieselgate“-Rechtsstreit fordert die US-Handelsbehörde weitere Schritte, um das Verschwinden von Beweismitteln bei VW aufzuklären. Es gebe glaubhafte Hinweise, dass bei Volkswagen absichtlich belastendes Material zerstört worden sei, teilten Anwälte der Federal Trade Commission (FTC) am Donnerstag dem für zahlreiche US-Zivilklagen gegen VW zuständigen Gericht in San Francisco mit. VW wies den Verdacht zurück. Die Behauptungen seien Teil eines seit langem andauernden Konflikts um juristische Offenlegungspflichten, sagte eine Sprecherin auf Nachfrage.
In dem FTC-Dokument ist unter anderem die Rede von 23 Mobiltelefonen, die „wichtigen Personen“ gehört hätten und die verschwunden oder deren Speicher gelöscht worden seien. Zudem will die Behörde, dass die Umstände der Kündigung eines Ex-Mitarbeiters von VW weiter aufgeklärt werden, der im März eine Whistleblower-Klage gegen Konzern eingereicht hatte. Der Mann gab damals an, er habe im VW-Rechenzentrum in Michigan versucht zu verhindern, dass Daten gelöscht werden. Der Konzern bezeichnet die Klage als unbegründet.
Die VW-Anwälte vertraten Gerichtsunterlagen vom November zufolge die Auffassung, es sei nicht ungewöhnlich, dass Mobiltelefone verloren gingen oder ihre Daten versehentlich gelöscht würden. Daran sei nichts „bemerkenswert“. Das sieht man bei der FTC anders. Um den Dingen auf den Grund gehen zu können, hat die Behörde beim Gericht die nochmalige Befragung eines Zeugens beantragt, der bislang „unsinnige oder ausweichende“ Antworten gegeben habe. Der Mann habe unter anderem mehr als 250 Mal „ich weiß nicht“ geantwortet.
Die Milliarden-Buße für VW im Überblick
Der Konzern hat mit US-Klägern einen Vergleich ausgehandelt. Demnach muss VW die knapp 15 Milliarden Dollar für verschiedene Dinge ausgeben: für einen Umweltfonds und die Förderung von emissionsfreien Autos etwa. Der weitaus größte Teil wird aber an Kunden fließen, die in den USA einen manipulierten VW oder Audi besitzen.
Die reine Entschädigung für Autobesitzer soll zwischen 5100 und knapp 10.000 Dollar pro Fahrzeug liegen. Das kommt darauf an, wie alt das Auto ist. Zusätzlich muss der Konzern den Kunden anbieten, ihre Autos zurückzukaufen. Die Diesel-Besitzer sollen dabei so viel Geld bekommen, wie ihr Auto vor Bekanntwerden der Manipulationen wert war.
Jein. Generell haben US-Kunden eine Wahlmöglichkeit: Entweder Rückruf mit einer Nachbesserung oder Rückkauf, also Rückgabe. Diese Varianten stehen in Deutschland und Europa nicht zur Auswahl. Dafür hat der Rückruf hierzulande schon begonnen und in den nächsten Wochen soll er weiter Fahrt aufnehmen, so dass zum Jahresende alle 2,5 Millionen Diesel in Deutschland nachgebessert sein könnten. In den USA hat VW bis Mai 2018 Zeit, um sich technische Nachbesserungslösungen von den Behörden absegnen zu lassen. Das gilt dort als deutlich kniffliger.
Wahrscheinlich nicht viel. Volkswagen hat wiederholt betont, dass eine Entschädigung wie in den USA in Europa und damit auch in Deutschland nicht infrage komme. Vorstandschef Matthias Müller selbst hat das mehrfach ausgeschlossen. Verbraucherschützer kritisieren, dass Kunden in den USA mehr bekommen sollen. Einige Anwaltskanzleien haben sich zum Ziel gesetzt, auch für betroffene Autobesitzer in Europa Schadenersatz zu erstreiten. Die Erfolgsaussichten sind aber aufgrund der unterschiedlichen Rechtssysteme ungewiss.
Nein. Zum einen müssen sich nicht alle Kläger in den USA einem Vergleichsvorschlag anschließen und können individuell weiter klagen. Auch von drei US-Bundesstaaten sind inzwischen Klagen eingegangen. Zum anderen muss VW auch außerhalb der USA viele Verfahren bewältigen. In Deutschland fordern ebenfalls Kunden Entschädigungen oder Rückkäufe. Gerichte haben hier in ersten Instanzen unterschiedlich geurteilt. Zudem fühlen sich zahlreiche VW-Aktionäre von dem Konzern zu spät über die Manipulationen informiert. Sie wollen sich Kursverluste erstatten lassen.
VW hatte am 18. September 2015 nach Vorwürfen der US-Umweltbehörde EPA eingeräumt, in großem Stil bei Abgastests betrogen zu haben. Bei rund 480.000 Dieselwagen hat sich der Konzern bereits mit US-Klägern auf einen Vergleich geeinigt, der bis zu 16,5 Milliarden Dollar kosten könnte. Bei über 80.000 größeren Dieselautos, die ebenfalls mit verbotener Abgastechnik ausgestattet sind, steht eine Einigung noch aus. Der zuständige Richter Charles Breyer hatte sich zuletzt aber optimistisch hinsichtlich einer Lösung bis zur nächsten Anhörung am 16. Dezember gezeigt.