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Volkswagen: Ducati-Kauf verschärft Streit mit Suzuki

von Martin Seiwert

Seitdem die Zweckehe von Volkswagen und Suzuki in die Brüche ging, kämpfen die Anwälte der Konzerne. Als neuer Besitzer von Ducati wird VW zur direkten Suzuki-Konkurrenz. Das freut die Japaner.

Osamu Suzuki und Martin Winterkorn Quelle: dapd
Im Bereich Motorrad wieder direkte Konkurrenten: Suzuki-Chef Osamu Suzuki und VW-Chef Martin Winterkorn. Quelle: dapd

Als am Mittwochnachmittag vergangener Woche in Wolfsburg der Volkswagen-Aufsichtsrat den Kauf des Motorradherstellers Ducati abnickte, rieben sich gut 10 000 Kilometer weiter östlich, im japanischen Hamamatsu, Suzuki-Manager die Hände. Mit dem Erwerb der italienischen Edel-Marke habe VW-Chef Martin Winterkorn ein Eigentor geschossen, so wurde im Hauptquartier von Suzuki gemutmaßt. Der Kauf des Motorradherstellers mache den VW-Konzern zu einem Suzuki-Konkurrenten. Im erbitterten Rechtsstreit, den die beiden Unternehmen derzeit führen, spiele das Suzuki in die Hände.

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General Motors + PSA Peugeot Citroën

Die Gerüchteküche brodelt. Nachdem Amerikaner und Franzosen im Februar vereinbart hatten, sich gegenseitig auf dem schwächelnden europäischen Automarkt zu stützen, gibt es nun Medienberichte, nach denen PSA dem indischen Hersteller Tata schöne Augen mache. Die Zusammenarbeit von GM und PSA zielt vor allem auf eine enge Verzahnung der GM-Tochter Opel mit dem französischen Hersteller. Gemeinsam wollen GM und PSA Basismodelle entwickeln und künftig beim Einkauf und Logistik kooperieren. Außerdem wurde vereinbart, dass sich General Motors mit sieben Prozent an PSA Peugeot Citroën beteiligt und damit entscheidender Anteilseigner wird.

Opel wies den Bericht des Manager Magazins zurück. Die Allianz mache Fortschritte und entwickle sich wie erwartet. Das Magazin hatte geschrieben, PSA-Chef Varin und Tata-Eigentümer Ratan Tata würden sich seit langem kennen. Tata benötige vor allem bessere Motoren sowie hochwertigere kleinere und mittlere Automodelle. PSA könnte dabei helfen. PSA hoffe auf den Aufbau einer gemeinsamen Billigmarke ähnlich der Renault-Tochter Dacia. Außerdem könnte Tata den angeschlagenen Franzosen im Notfall mit Kapital helfen.

Bild: dpa

Im Januar 2010 hatten Winterkorn und Suzuki-Chef Osamu Suzuki eine Kooperation zum Austausch von Technologie vereinbart. Suzuki habe den Partner Volkswagen ausgesucht, weil es wenig Überschneidungen mit VW gegeben habe, heißt es in informierten Kreisen. So habe VW nicht die günstigen Kleinwagen, die Suzuki baut, und verkaufe – anders als Suzuki – keine Motorräder. Ende 2011 scheiterte das Kooperationsvorhaben jedoch und Suzuki forderte die knapp 20 Prozent die VW im Rahmen der Zusammenarbeit an Suzuki erworben hatte, zurück. Doch die Wolfsburger weigerten sich und die Sache landete vor dem Schiedsgerichtshof der Internationalen Handelskammer (ICC) in London.

Schweigepflicht auf beiden Seiten

Über das Gerichtsverfahren ist wenig bekannt, denn für beide Seiten besteht Schweigepflicht. Insider berichten jedoch, dass die Japaner offenbar vor Gericht vorbringen möchten, dass der VW-Konzern die Kooperationsvereinbarung verletzte, weil er sich als direkter Suzuki-Konkurrent in Stellung bringe. „VW will inzwischen seinen neuen Kleinwagen Up! als Billigauto in Schwellenländern anbieten“, sagt ein Insider. „Das ist genau das, was VW ursprünglich auf der Basis von günstigen Suzuki-Kleinwagen plante“. Noch deutlicher falle der „Frontalangriff“ beim Motorrad aus: „Durch den Kauf von Ducati sind VW und Suzuki direkte Konkurrenten. Das Gericht wird nun leicht erkennen können, welcher Seite nichts an der Kooperation liegt.“ Der einzige Schluss können sein, dass VW auch seine Suzuki-Anteile wieder zurückgeben müsse.

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In VW-Kreisen hält man die Argumentation für schwach, da Suzuki und Ducati im Motorradmarkt andere Segmente abdeckten und keine direkten Konkurrenten seien. Sollte das Londoner Schiedsgericht jedoch der Suzuki-Argumentation folgen, bleiben VW wenig Möglichkeiten. „Das Urteil ist für die Parteien bindend, eine Berufung ist nicht zulässig“, sagt Rechtsanwalt Heiko Haller von der Frankfurter Kanzlei Baker & McKenzie. „Die Parteien können ein solches Urteil nur in Ausnahmefällen mit Erfolg anfechten.“ Ein Urteil erwarten Insider nicht vor Mitte 2013.

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