Volkswagen Gerichtsvollzieher bei VW-Chef Müller

VW-Chef Müller bekam Besuch von einer Gerichtsvollzieherin. Sie überbrachte die Forderungen von Kunden, die wegen des VW-Skandals wirtschaftliche Schäden geltend machen. Eine Exklusivmeldung.

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Matthias Müller Quelle: dpa

Nach Informationen der WirtschaftsWoche hat VW-Chef Matthias Müller am 10. Dezember Besuch von einer Gerichtsvollzieherin erhalten. Sie überbrachte ihm Forderungen von 800 Kunden, die wegen des VW-Skandals wirtschaftliche Schäden geltend machen. Der Anwaltskanzlei Dr. Stoll & Sauer war es zuvor nicht gelungen, die Schreiben VW zukommen zu lassen: Entweder kam das Paket als unzustellbar zurück oder VW verweigerte die Annahme. Daraufhin behalf sich die Kanzlei mit dem Gerichtsvollzieher. Die Kanzlei vertritt in Sachen Dieselgate über 5000 Mandanten.

Auch namhafte US-Kanzleien wie Gottesman & Hollis, Motley Rice und Quinn Emanuel beklagen gegenüber der WirtschaftsWoche Probleme bei der Zustellung ihrer Dokumente. Volkswagen verlangt nämlich eine Zustellung gemäß des Haager Zustellungsübereinkommens (HZÜ) von 1965, bei dem Dokumente nach gesetzlichen Vorgaben auf dem Weg über Gerichte im Land des Senders und des Empfängers zugestellt werden.

Der Vorgang dauert bis zu sechs Monate und kostet unter anderem wegen anfallender Übersetzungsarbeiten ein Vielfaches der normalen Zustellung. John Quinn, Mitgründer von Quinn Emanuel und einer der einflussreichsten Wirtschaftsanwälte der USA, ist daran gescheitert: „Volkswagen hat die Annahme von Schriftsätzen, die wir aus den USA zugesandt haben, verweigert.“ Die Staranwältin Jodi Flowers von der Kanzlei Motley Rice ist über die Zurückweisung der Zusendungen empört: „VW entschuldigt sich bei seinen Kunden und versucht gleichzeitig, sich seiner rechtlichen Verantwortung zu entziehen – das ist der Gipfel der Verlogenheit.“

Eine gewöhnliche Zustellung, so begründet VW sein Beharren auf das HZÜ, sei „immer mit dem Risiko verbunden, dass eine Klage intern verloren geht und dem Unternehmen dadurch rechtliche Nachteile entstehen“. Deutsche Anwälte müssen nicht gemäß HZÜ zustellen. Dass das Paket der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer von VW trotzdem nicht angenommen wurde, sei ein Versehen gewesen, sagt ein Konzernsprecher: „Es wurde für Post aus den USA gehalten.“

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