Volkswagen ist vor dem Bundesverfassungsgericht vorerst mit dem Versuch gescheitert, den Einsatz eines Sonderprüfers in der Abgasaffäre zu verhindern. Das Gericht in Karlsruhe lehnte einen entsprechenden Antrag des Autokonzerns ab, wie aus einer Mitteilung vom Freitag hervorgeht.
VW hatte verhindern wollen, dass der gerichtlich eingesetzte Sonderprüfer tätig wird, solange in Karlsruhe noch über eine Verfassungsbeschwerde des Autobauers gegen den grundsätzlichen Einsatz dieses Kontrolleurs entschieden wird.
Dies lehnte das Gericht nun ab, weil der Antrag unzulässig sei. VW habe unter anderem die „Dringlichkeit einer sofortigen Entscheidung nicht hinreichend dargelegt“, heißt es in der Begründung. Die Beschwerde ist aber weiterhin anhängig.
Was die VW-Marken 2016 verdient haben
Umsatz: 105,7 Milliarden Euro
Operatives Ergebnis vor Sondereinflüssen: 1,9 Milliarden Euro
Operative Rendite: 1,8 Prozent
Quelle: Geschäftsbericht
Umsatz: 59,3 Milliarden Euro
Operatives Ergebnis vor Sondereinflüssen: 4,8 Milliarden Euro
Operative Rendite: 8,2 Prozent
inklusive der Finanzkennzahlen von Lamborghini und Ducati
Umsatz: 13,7 Milliarden Euro
Operatives Ergebnis vor Sondereinflüssen: 1,2 Milliarden Euro
Operative Rendite: 8,7 Prozent
Umsatz: 8,9 Milliarden Euro
Operatives Ergebnis vor Sondereinflüssen: 153 Millionen Euro
Operative Rendite: 1,7 Prozent
Umsatz: 2,0 Milliarden Euro
Operatives Ergebnis vor Sondereinflüssen: 112 Millionen Euro
Operative Rendite: 5,5 Prozent
Umsatz: 22,3 Milliarden Euro
Operatives Ergebnis vor Sondereinflüssen: 3,9 Milliarden Euro
Operative Rendite: 17,4 Prozent
Umsatz: 11,1 Milliarden Euro
Operatives Ergebnis vor Sondereinflüssen: 455 Millionen Euro
Operative Rendite: 4,1 Prozent
Umsatz: 11,3 Milliarden Euro
Operatives Ergebnis vor Sondereinflüssen: 1,1 Milliarden Euro
Operative Rendite: 9,5 Prozent
Umsatz: 10,0 Milliarden Euro
Operatives Ergebnis vor Sondereinflüssen: 230 Millionen Euro
Operative Rendite: 2,3 Prozent
Umsatz: 27,6 Milliarden Euro
Operatives Ergebnis vor Sondereinflüssen: 2,1 Milliarden Euro
Operative Rendite: 7,6 Prozent
Beantragt worden war die Sonderprüfung von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Die Aktionärsvertreter erhoffen sich Antworten zu den Fragen, ob Vorstand und Aufsichtsrat bei VW in Verbindung mit den Software-Manipulationen rechtliche Pflichten verletzt und wann sie von den Vorgängen erfahren haben. Das Oberlandesgericht Celle (OLG) hatte dem Einsatz eines Sonderprüfers in November stattgegeben.
Bei seiner Beschwerde hatte VW nach Informationen von „Süddeutscher Zeitung“, NDR und WDR geltend gemacht, dass die OLG-Entscheidung den Konzern in seinen Grundrechten verletzt habe.