Volkswagens brisanter Konflikt mit zwei Zulieferern dominiert die Schlagzeilen, doch der Abgas-Skandal birgt weitere Milliarden-Risiken. Im US-Rechtsstreit mit geschädigten Dieselbesitzern, Autohändlern und Behörden hat der Konzern bereits den teuersten Vergleich auf den Weg gebracht, den es in der Autobranche je gegeben hat. Das wird jedoch nicht reichen, um die Affäre beizulegen. Es drohen weitere hohe Kosten.
Im US-Mammut-Rechtsstreit ist es mittlerweile ein monatliches Ritual: An diesem Donnerstag (17:00 Uhr) lädt der zuständige Richter Charles Breyer, bei dem Hunderte Zivilklagen gegen VW gebündelt sind, die Parteien zur Anhörung in San Francisco.
Was steht bei der Gerichtsanhörung auf der Agenda?
Zehntausende weitere Dieselwagen mit verbotener Software zur Abgaskontrolle. VW hat zwar für den überwiegenden Teil der vom Skandal betroffenen Fahrzeuge einen milliardenschweren Vergleich mit den Klägern aushandeln können. Um rund 85.000 Autos wird aber weiter gestritten. Diese Fahrzeuge, die größere, von der Tochter Audi entwickelte 3,0-Liter-Motoren haben, waren erst später ins Visier der Aufseher geraten.
Bislang konnte der Konzern den Behörden keine akzeptable Lösung zur Umrüstung der Dickschiffe wie VW Touareg, Porsche Cayenne oder Audi A8 präsentieren. Erst im Juli hatte Kalifornien einen Rückrufplan krachend abgelehnt. Zuletzt zeigte sich VW-Anwalt Robert Giuffra zwar zuversichtlich und sagte, man befinde sich auf Kurs, um eine baldige Lösung zu finden. Richter Breyer machte jedoch deutlich, dass seine Geduld begrenzt ist. Er fordert nun detaillierte Vorschläge.
Die Milliarden-Buße für VW im Überblick
Der Konzern hat mit US-Klägern einen Vergleich ausgehandelt. Demnach muss VW die knapp 15 Milliarden Dollar für verschiedene Dinge ausgeben: für einen Umweltfonds und die Förderung von emissionsfreien Autos etwa. Der weitaus größte Teil wird aber an Kunden fließen, die in den USA einen manipulierten VW oder Audi besitzen.
Die reine Entschädigung für Autobesitzer soll zwischen 5100 und knapp 10.000 Dollar pro Fahrzeug liegen. Das kommt darauf an, wie alt das Auto ist. Zusätzlich muss der Konzern den Kunden anbieten, ihre Autos zurückzukaufen. Die Diesel-Besitzer sollen dabei so viel Geld bekommen, wie ihr Auto vor Bekanntwerden der Manipulationen wert war.
Jein. Generell haben US-Kunden eine Wahlmöglichkeit: Entweder Rückruf mit einer Nachbesserung oder Rückkauf, also Rückgabe. Diese Varianten stehen in Deutschland und Europa nicht zur Auswahl. Dafür hat der Rückruf hierzulande schon begonnen und in den nächsten Wochen soll er weiter Fahrt aufnehmen, so dass zum Jahresende alle 2,5 Millionen Diesel in Deutschland nachgebessert sein könnten. In den USA hat VW bis Mai 2018 Zeit, um sich technische Nachbesserungslösungen von den Behörden absegnen zu lassen. Das gilt dort als deutlich kniffliger.
Wahrscheinlich nicht viel. Volkswagen hat wiederholt betont, dass eine Entschädigung wie in den USA in Europa und damit auch in Deutschland nicht infrage komme. Vorstandschef Matthias Müller selbst hat das mehrfach ausgeschlossen. Verbraucherschützer kritisieren, dass Kunden in den USA mehr bekommen sollen. Einige Anwaltskanzleien haben sich zum Ziel gesetzt, auch für betroffene Autobesitzer in Europa Schadenersatz zu erstreiten. Die Erfolgsaussichten sind aber aufgrund der unterschiedlichen Rechtssysteme ungewiss.
Nein. Zum einen müssen sich nicht alle Kläger in den USA einem Vergleichsvorschlag anschließen und können individuell weiter klagen. Auch von drei US-Bundesstaaten sind inzwischen Klagen eingegangen. Zum anderen muss VW auch außerhalb der USA viele Verfahren bewältigen. In Deutschland fordern ebenfalls Kunden Entschädigungen oder Rückkäufe. Gerichte haben hier in ersten Instanzen unterschiedlich geurteilt. Zudem fühlen sich zahlreiche VW-Aktionäre von dem Konzern zu spät über die Manipulationen informiert. Sie wollen sich Kursverluste erstatten lassen.
Welches Risiko stellt das 3,0-Liter-Problem für VW dar?
„Es gibt ein blaues Auge - die Amerikaner werden unangenehm sein“, meint Autoexperte Ferdinand Dudenhöffer von der Universität Duisburg-Essen. Ein Vergleich dürfte zwar wegen der niedrigeren Zahl betroffener Autos erheblich geringer ausfallen als bei den etwa 480.000 Wagen mit kleineren 2,0-Liter-Motoren. Hier zahlt VW bis zu 15,3 Milliarden US-Dollar (aktuell 13,6 Milliarden Euro), um Rechtsstreits beizulegen. In der Summe sind neben Schadenersatz und Kosten für Umrüstung oder Rückkauf illegaler Wagen fast fünf Milliarden Dollar enthalten, die VW in US-Umweltfonds einzahlen muss. Auch wenn man bei den 3,0-Liter-Dieseln glimpflicher davon kommen dürfte – günstig wird es wohl nicht werden.
Die Wiedergutmachung für die Kunden dürfte wegen der größeren und teureren Wagen höher ausfallen, gibt Dudenhöffer zu bedenken. „Es dürfte sich – je nachdem, ob man eine akzeptierte Techniklösung findet – im höheren dreistelligen Millionen- oder einstelligen Milliardenbereich abspielen.“ Bislang hat VW 16,2 Milliarden Euro an Rückstellungen gebildet. Fest steht bereits: Im Gegensatz zu den Kosten für den als „Liefergate“ bezeichneten Streit mit den Firmen der Prevent-Gruppe, den Analysten auf rund 100 Millionen Euro schätzen, geht es in den USA um richtig viel Geld.
Was droht VW sonst noch in den USA?
Es gibt etliche weitere juristische Baustellen. Direkt nachdem die vorläufige Einigung auf den Milliarden-Vergleich erzielt worden war, legten US-Bundesstaaten nach. Maryland, Massachusetts, New York und Pennsylvania klagen wegen Verstößen gegen Umweltgesetze. Der Bundesstaat Washington verhängte bereits eine Strafe von 176 Millionen Dollar. VW strebt auch hier einen Vergleich an, spätestens am 1. November sollen die Verhandlungen beginnen. Weitere US-Staaten könnten noch Ansprüche anmelden, dann würde es noch teurer.
Zudem ermittelt die US-Justiz immer noch wegen möglicher krimineller Vergehen, sodass nach wie vor das Damoklesschwert strafrechtlicher Konsequenzen über dem Konzern hängt. Darüber hinaus ist der 15-Milliarden-Vergleich auch noch nicht in trockenen Tüchern. Bis zum 16. September haben Kunden Zeit zu entscheiden, ob sie das Angebot annehmen. Richter Breyer wird sich bei einer Anhörung am 18. Oktober noch einmal genau über alle Entwicklungen informieren lassen und dann eine endgültige Entscheidung treffen, ob er dem Vergleich zustimmt.