VW-Abgasskandal Keine Schadenersatzansprüche für Niedersachsen

Niedersachsen sieht als Großaktionär von Volkswagen wegen des Abgasskandals keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Autobauer. Zu diesem Ergebnis sei ein Gutachter gekommen, teilte Finanzminister Schneider mit.

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Wo VW überall zur Kasse gebeten wird
Italien will bis zu fünf Millionen EuroVW muss in Italien wegen des Abgasskandals um Dieselfahrzeuge bis zu fünf Millionen Euro Strafe zahlen. Es gehe um Verkäufe von Autos auf dem italienischen Markt ab 2009, bei denen die Zulassung durch Softwaremanipulationen erreicht worden war, teilte die italienische Wettbewerbsbehörde mit. Es habe einen schweren Verstoß gegen die professionelle Sorgfalt gegeben und Kunden hätten mit den realen Daten womöglich eine andere Kaufentscheidung getroffen. Laut früheren Meldungen sind in Italien knapp 650.000 Volkswagen von dem Skandal betroffen. Quelle: dpa
Bayern will bis zu 700.000 Euro Quelle: dpa
Entschädigungen für Aktionäre und Anleger: 1 bis 8 Milliarden Euro Quelle: dpa
Kundenentschädigungen von bis zu 10 Milliarden Euro Quelle: dpa
Rückrufe und Entschädigungen in Europa und dem Rest der Welt: bis zu 4,5 Milliarden Euro Quelle: dpa
Rückrufe und Nachrüstung in Europa Quelle: dpa
Mögliche Wertminderung von VW-Fahrzeugen: 0,5 Milliarden EuroIst ein VW-Diesel-Fahrzeug nach der Umrüstung noch genauso viel wert wie vorher und erzielt es als Gebrauchtwagen denselben Preis wie vor dem Skandal? Diese Frage ist noch nicht abschließend geklärt, doch das Risiko, dass die VW-Fahrzeuge im Wert fallen, ist gegeben. Die VW-Tochter Financial Services, die für 1,2 Millionen Leasing-Fahrzeuge zuständig ist, hat vorsorglich die Rücklagen für mögliche Wertverluste nach oben korrigiert. Quelle: dpa

Im Abgasskandal sieht das Land Niedersachsen als VW-Großaktionär anders als andere Bundesländer auch nach einem externen Gutachten keine Schadenersatzansprüche gegen den Autobauer. Wie die Staatskanzlei mitteilte, präsentierte Finanzminister Peter-Jürgen Schneider (SPD) dem Kabinett am Dienstag das Ergebnis einer juristischen Expertise. Der Unternehmens- und Kapitalmarktrechtler Rüdiger Veil von der Bucerius Law School in Hamburg kommt demnach zu dem gleichen Schluss wie zuvor eine verwaltungsinterne Prüfung.

Dem Gutachten zufolge befindet sich Niedersachsen als „langfristig orientierter Ankeraktionär“ von VW in einer anderen Situation als Anleger, die in dem relevanten Zeitraum - nach Beginn des Skandals - Aktien verkauft oder gekauft haben. Somit habe es keine Ansprüche auf Schadenersatz, weder wegen unrichtiger Angaben über Diesel-Fahrzeuge noch wegen einer eventuell zu spät erfolgten Pflichtmitteilung an die Börse.

Anfang August hatte Bayern angekündigt, Volkswagen wegen der Folgen des Diesel-Skandals auf Schadenersatz verklagen zu wollen. Dabei geht es um Aktienkurs-Verluste, die dem bayerischen Pensionsfonds entstanden sind. Hessen und Baden-Württemberg prüfen eine Klage.

Hintergrund sind massive Wertverluste der VW-Aktien, nachdem der Skandal im September 2015 bekannt wurde. Wie andere klagende VW-Anleger geht Bayern davon aus, dass VW zu spät über die Risiken des Abgas-Betrugs informiert hat. Volkswagen hat bislang alle Anlegerklagen als unbegründet zurückgewiesen.

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