Der Vergleich im Abgas-Skandal scheint nur noch Formsache zu sein, doch die Affäre wird den VW-Konzern in den USA weiter verfolgen. Auch wenn der zuständige Richter Charles Breyer nach seiner Anhörung an diesem Dienstag die finale Zustimmung zum Kompromiss mit US-Klägern geben dürfte, wäre der Fall damit noch nicht ausgestanden. Wo lauern weitere Fallstricke und was sind die größten Risiken? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Um was geht es bei der Gerichtsanhörung?
Richter Breyer will bekanntgeben, ob er dem zwischen VW und US-Zivilklägern ausgehandelten Kompromiss zur Beilegung des Rechtsstreits endgültig zustimmt. Davor will er sich noch einmal umfassend von den Streitparteien informieren lassen. Die Agenda der Anhörung lässt vermuten, dass dies einige Stunden dauern könnte. Die Entscheidung dürfte entweder direkt im Anschluss oder in den nächsten Tagen fallen. VW hatte sich mit geschädigten Kunden sowie US-Behörden auf eine Vergleichszahlung von bis zu 14,7 Milliarden Dollar (13,4 Milliarden Euro) verständigt. Später erhöhte sich die Summe durch Einigungen mit Staatsanwälten und Autohändlern auf 16,5 Milliarden Dollar.
Dass Breyer den bislang teuersten Vergleich in der Automobil-Geschichte genehmigen wird, gilt als sehr wahrscheinlich. Der Richter hatte das Entschädigungsangebot des Konzern bereits vor Monaten als fair und angemessen eingestuft. Bei der finalen Entscheidung geht es vor allem darum, ob die Offerte auch bei den Hunderttausenden betroffenen Dieselbesitzern Anklang findet. Hohe Annahmequoten haben aber bereits gezeigt, dass das wohl der Fall ist.
Warum ist der Abgas-Skandal in den USA damit nicht bewältigt?
Bei der bislang erzielten Einigung geht es um rund 475.000 VW-Dieselwagen mit kleineren 2,0-Liter-Motoren. Bei etwa 85.000 Dickschiffen des Konzerns, die mit 3,0-Liter-Antrieb der Tochter Audi unterwegs sind, ringt man weiterhin mit den US-Behörden um eine Lösung. Bis zur nächsten Anhörung am 3. November will Breyer konkrete Vorschläge sehen, wie diese laut US-Regulierern ebenfalls mit illegaler Software zur Abgaskontrolle ausgerüsteten Autos in einen gesetzeskonformen Zustand versetzt werden können.
Daran doktern die Ingenieure des Konzerns jedoch schon seit Monaten – bislang vergeblich. Sollte eine technische Umrüstung nicht möglich sein, könnte VW gezwungen sein, Kunden wie bereits bei den 2,0-Liter-Modellen Rückkäufe anzubieten. Da es sich bei den größeren Wagen mitunter um teure Luxusmodelle der Oberklassetöchter Audi und Porsche handelt, dürfte das noch einmal richtig ins Geld gehen. Zudem könnte der Fall auch zu neuen Spannungen führen, da Motorenentwickler Audi die Täuschungsvorwürfe der US-Behörden bislang zurückweist. Anfang der Woche berichteten einige Medien, dass auch Porsche früher als bislang angegeben von der Manipulationssoftware gewusst haben soll.
Was gibt es noch für rechtliche Baustellen in den USA?
Kurz nachdem VW die erste grundsätzliche Einigung im Massen-Rechtsstreit erzielt hatte, legte eine Reihe von Bundesstaaten bereits mit neuen Klagen nach. Vermont, Maryland, Massachusetts, New York, Washington und Pennsylvania wollen den Konzern wegen Verstößen gegen Umweltgesetze zur Rechenschaft ziehen. VW strebt auch hier einen Vergleich an, spätestens am 1. November sollen die Verhandlungen beginnen. Weitere US-Staaten können sich den Klagen noch anschließen, dann würde es noch teurer.
Die Milliarden-Buße für VW im Überblick
Der Konzern hat mit US-Klägern einen Vergleich ausgehandelt. Demnach muss VW die knapp 15 Milliarden Dollar für verschiedene Dinge ausgeben: für einen Umweltfonds und die Förderung von emissionsfreien Autos etwa. Der weitaus größte Teil wird aber an Kunden fließen, die in den USA einen manipulierten VW oder Audi besitzen.
Die reine Entschädigung für Autobesitzer soll zwischen 5100 und knapp 10.000 Dollar pro Fahrzeug liegen. Das kommt darauf an, wie alt das Auto ist. Zusätzlich muss der Konzern den Kunden anbieten, ihre Autos zurückzukaufen. Die Diesel-Besitzer sollen dabei so viel Geld bekommen, wie ihr Auto vor Bekanntwerden der Manipulationen wert war.
Jein. Generell haben US-Kunden eine Wahlmöglichkeit: Entweder Rückruf mit einer Nachbesserung oder Rückkauf, also Rückgabe. Diese Varianten stehen in Deutschland und Europa nicht zur Auswahl. Dafür hat der Rückruf hierzulande schon begonnen und in den nächsten Wochen soll er weiter Fahrt aufnehmen, so dass zum Jahresende alle 2,5 Millionen Diesel in Deutschland nachgebessert sein könnten. In den USA hat VW bis Mai 2018 Zeit, um sich technische Nachbesserungslösungen von den Behörden absegnen zu lassen. Das gilt dort als deutlich kniffliger.
Wahrscheinlich nicht viel. Volkswagen hat wiederholt betont, dass eine Entschädigung wie in den USA in Europa und damit auch in Deutschland nicht infrage komme. Vorstandschef Matthias Müller selbst hat das mehrfach ausgeschlossen. Verbraucherschützer kritisieren, dass Kunden in den USA mehr bekommen sollen. Einige Anwaltskanzleien haben sich zum Ziel gesetzt, auch für betroffene Autobesitzer in Europa Schadenersatz zu erstreiten. Die Erfolgsaussichten sind aber aufgrund der unterschiedlichen Rechtssysteme ungewiss.
Nein. Zum einen müssen sich nicht alle Kläger in den USA einem Vergleichsvorschlag anschließen und können individuell weiter klagen. Auch von drei US-Bundesstaaten sind inzwischen Klagen eingegangen. Zum anderen muss VW auch außerhalb der USA viele Verfahren bewältigen. In Deutschland fordern ebenfalls Kunden Entschädigungen oder Rückkäufe. Gerichte haben hier in ersten Instanzen unterschiedlich geurteilt. Zudem fühlen sich zahlreiche VW-Aktionäre von dem Konzern zu spät über die Manipulationen informiert. Sie wollen sich Kursverluste erstatten lassen.
Den größten Brandherd für VW dürften aber die strafrechtlichen Ermittlungen der US-Justiz darstellen. Nachdem im September der erste in den Skandal involvierte Ingenieur im Zuge einer Strafanzeige ein Geständnis abgelegt und Kooperation mit den US-Behörden versprochen hat, bleibt abzuwarten, wen der langjährige Mitarbeiter noch alles belastet. Das US-Justizministerium prüfe bereits, welches Strafmaß man dem Konzern wegen krimineller Vergehen zumuten könnte, berichtete der Finanzdienst Bloomberg vor wenigen Wochen unter Berufung auf Insider. VW und das Ministerium wollten sich dazu nicht äußern.
Wie sich die Lage in Deutschland entwickelt hat
Was wurde in Deutschland aus dem diskutierten Gesetz über Musterklagen?
Nach dem Bekanntwerden des VW-Abgasskandals wollte das Justizministerium ein Gesetz vorbereiten, das Kunden großer Unternehmen gemeinsame Schadenersatzklagen ermöglichten sollte. Doch der Rechercheverbund aus „Süddeutscher Zeitung“, NDR und WDR berichtete am Wochenende, dass das Gesetz nicht vor der nächsten Bundestagswahl verabschiedet werden soll. Laut den Berichten geben sich Union und SPD gegenseitig die Schuld für die Verzögerungen. Kunden, die sich gegen „unlautere Geschäftspraktiken“ wehren wollen, müssen also weiter auf ein entsprechendes Rechtsinstrument warten.
Was können betroffene VW-Fahrer in Deutschland stattdessen tun?
Nichts Vergleichbares zu den geprellten US-Kunden. Bei deutschen Kunden hat sich VW bisher nur per Schreiben entschuldigt mit dem Versprechen, die Autos während der Rückrufaktion sauber zu machen. Will ein Kunde dennoch gegen VW oder sein Autohaus vorgehen, müssen sie mit ihrem Anwalt die Ansprüche auf eigenes Risiko vor Gericht durchsetzen. Mit ungewissem Ausgang, denn bislang haben die deutschen Gerichte widersprüchlich geurteilt. Neben Einzelklagen gibt es noch andere Modelle, etwa über eine niederländische Stiftung. Über diesen juristischen Umweg wollen einige Anwälte dennoch Sammelklagen ermöglichen, denn rechtskräftig abgeschlossene Vergleiche sind auch nach deutschem Recht bindend.
Was bei der Rückruf-Aktion auf VW-Besitzer zukommen könnte
Das Kraftfahrtbundesamt hat angeordnet 2,4 Millionen VW-Diesel-Fahrzeuge in die Werkstätten zurückzurufen. Laut Plan sollen im Januar 2016 die ersten Autos in die Werkstätten. Bis zum Ende des kommenden Jahres könnten dann alle betroffenen Autos überholt sein. In einem Interview in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ hatte VW-Chef Matthias Müller aber zuvor auch nicht ausgeschlossen, manche Autos komplett auszutauschen, anstatt sie umzurüsten: „Das muss man im Einzelfall prüfen.“
Es geht bei den Nachbesserungen nicht nur um die Manipulations-Software. Für die meisten Motoren genüge es zwar, wenn ein neues Programm aufgespielt werde, sagte Müller. Manche Autos könnten aber auch neue Einspritzdüsen und Katalysatoren bekommen. Die Umrüstung ist auch deshalb kompliziert, weil der betroffene Motortyp EA 189 in zahlreichen Kombinationen und Ländervarianten verbaut ist. Motorenexperte Prof. Jörn Getzlaff von der Hochschule Zwickau hält es aber für möglich, dass Volkswagen keine komplett neue Technik entwickeln muss: „Es kann durchaus sein, dass VW auf eine Lösung zurückgreift, die der Konzern schon heute in seine neue Motorengeneration einbaut.“ Diese neuen Aggregate erfüllen die strengeren Umweltauflagen der Euro-6-Norm.
Das ist möglich. Durch die Umrüstung könnten sich die Leistung und der Spritverbrauch ändern, sagt Getzlaff. Es müsse aber nicht unbedingt so sein, dass das Auto dann langsamer wird und mehr verbraucht. VW-Chef Müller sagte, es sei wichtiger, „das CO2-Ziel zu halten und dafür vielleicht auf 3 bis 5 km/h Höchstgeschwindigkeit zu verzichten“.
Autokäufer müssten sich vermutlich zunächst mit dem Verkäufer des Autos streiten - in den meisten Fällen also mit dem Händler, nicht mit dem VW-Konzern, erklärt Thomas Rüfner, Rechtsprofessor an der Universität Trier. Es sei möglich, dass der Händler Autos zurücknehmen müsse. Dafür müssten aber einige Voraussetzungen erfüllt sein: erhebliche Mängel, also dass das Auto nach der Umrüstung zum Beispiel deutlich langsamer fährt oder viel mehr Sprit verbraucht. Der Kauf darf auch nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. „Der Autokäufer würde vermutlich den kompletten Kaufpreis zurückbekommen, müsste aber wohl nachträglich für die Nutzung des Autos zahlen“, sagt Rüfner. Wenn sich die Fahreigenschaften des Autos nur in geringem Maße ändern, könne aber der Kaufpreis gemindert werden.
Eine VW-Kundin, die ihr Auto im Jahr 2010 gekauft hat, versucht das bereits. Sie hat eine Klage direkt gegen den VW-Konzern eingereicht, unter anderem wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Die Frau sehe sich in ihrer Erwartung enttäuscht, ökologisch unterwegs zu sein, teilte ihr Anwalt mit. Ein VW-Sprecher wollte sich zu der Klage zunächst nicht äußern, der Vorgang sei ihm nicht bekannt.
Dazu hat sich VW bislang nicht geäußert. Autohersteller sind dazu jedenfalls nicht gesetzlich verpflichtet, sagt Gabriele Emmrich von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Andere Autohersteller wie Toyota hatten einen solchen Service bei Rückrufen in der Vergangenheit schon angeboten, allerdings ging es da um weniger Autos als bei Volkswagen. Emmrich zufolge stellen Händler und Hersteller nur in Ausnahmefällen ein Leihauto zur Verfügung.
Gibt es auch einen außergerichtlichen Weg?
Ja, allerdings wie die Einzelklagen mit ungewissen Erfolgsaussichten. Ein Beispiel ist die im Oktober 2016 gestartete Initiative „Verkehrte Werte“, die ihren Unterstützern „technisch und finanziell einen aufrichtigen Dialog zwischen der Konzernführung und ihren Kunden“ ermöglichen. „Wir haben VW ein Jahr Vertrauensvorschuss gegeben, aber VW hat nicht geliefert“, sagt Verbraucheraktivistin und Mit-Initiatorin Claudia Langer. „Viele von uns haben die Kaufentscheidung bewusst aufgrund der ausgelobten Umweltfreundlichkeit der VW-Modelle getroffen. VW wollte unser Vertrauen zurückgewinnen, aber aktuell tut der Vorstand so ziemlich alles, um das Vertrauen in Autos und Marke zu zerstören.“