Das Landgericht Braunschweig hat mit einem sogenannten Vorlagebeschluss den Weg für ein Musterverfahren wegen der VW-Aktionärsklagen freigemacht. „Das ist der Startschuss“, sagte Richterin Maike Block-Cavallaro der Deutschen Presse-Agentur. Nach den Kursverlusten im Zuge des Diesel-Skandals geht es bei den 170 zugelassenen Schadensersatzklagen um einen Streitwert von insgesamt knapp vier Milliarden Euro. Wenn alle Kläger gehört wurden, werden als nächster Schritt des komplexen, mehrstufigen Prozesses alle Verfahren bis zur Klärung des Musterverfahrens ausgesetzt.
Als Zeitfenster für dessen offiziellen Beginn wird „frühestens“ Ende 2016 angepeilt. „Es geht darum, einen Zeitrahmen abzustecken - das heißt aber nicht, dass es dann auch eintritt“, sagte Block-Cavallaro mit Hinweis auf das umfassende und langwierige Verfahren. Danach wird dann ein Musterkläger bestimmt. Die Bündelung für die höhere Gerichtsinstanz ist über das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) möglich. Es eröffnet die Chance, stellvertretend für andere vor dem Oberlandesgericht ein Verfahren zu führen und Streitfragen zu klären. VW äußerte sich zunächst nicht.
Mit dem Vorlagebeschluss vom 5. August hat das Landgericht Braunschweig dem Oberlandesgericht in der gleichen Stadt inhaltliche und rechtliche Fragen zum Dieselgate-Skandal und den daraus resultierenden Ansprüchen geschädigter Aktionäre zur Feststellung vorgelegt. Das Schriftstück enthält somit neben einer knappen Darstellung des Sachverhalts auch eine Reihe von Zielen, die aus den Anträgen der Aktionärskläger für das Musterverfahren zusammengefasst wurden.
Pensionsfonds der Länder im Sog des VW-Abgasskandals
Grundsätzlich müssen Bund und Länder die Pensionen ihrer Beamten aus dem laufenden Haushalt zahlen. Da die Lebenserwartung der Menschen steigt und in den 1960er und 70er Jahre viele Beamte eingestellt wurden, kommen auf die öffentlichen Haushalte hohe Belastungen aus den Pensionsverpflichtungen zu. Aus diesem Grund haben Bund und Länder Finanzpolster angelegt - sogenannte Versorgungsrücklagen oder auch Pensionsfonds.
Pensionsfonds sind rechtlich eigenständige Versorgungseinrichtungen. Sie sind freier in der Wahl ihrer Geldanlagen und dürfen ihr Vermögen - anders als herkömmliche Lebensversicherungen - stärker am Aktienmarkt anlegen. Gerade in Zeiten niedriger Zinsen können sich daraus höhere Renditen ergeben. Denn als sicher geltende Staatsanleihen werfen kaum noch etwas ab. Allerdings ergeben sich bei Aktien auch höhere Risiken, da die Kurse zum Teil stark schwanken.
Das hängt von den Vorgaben der Bundesländer ab. Sie legen fest, in welche Anlageformen grundsätzlich investiert werden soll, zum Beispiel festverzinsliche Papiere wie Staatsanleihen von Ländern mit guter Bewertung, Immobilienfonds oder Aktien. In Bayern wurde die Aktienquote zuletzt von 20 auf 30 Prozent des Portfoliovermögens erhöht. Baden-Württemberg will bei seinen Geldanlagen für die Pensionsfonds künftig verstärkt auf ökologische Investments setzen. In Hessen beträgt der Anteil aus Aktien rund 30 Prozent, der Anteil aus Anleihen annähernd 70 Prozent. „Ein Portfolio mit Immobilienfonds befindet sich derzeit im Aufbau“, sagt ein Sprecher des Hessischen Finanzministeriums.
Zum Beispiel Hessen: Dort beträgt der Wert des Sondervermögens derzeit rund 2,4 Milliarden Euro. Die jährlich gesetzliche Zuführung zur Versorgungsrücklage aus dem Landeshaushalt liegt seit Anfang 2015 bei 127 Millionen Euro. Hinzu kommt eine freiwillige Rücklage abhängig von der Haushaltslage - im vergangenen Haushaltsjahr waren es 132 Millionen Euro. Zum Beispiel Bayern: Der Marktwert des Bayerischen Pensionsfonds lag Ende 2014 bei 2,2 Milliarden Euro. Bis 2018 soll er auf rund 2,8 Milliarden Euro anwachsen.
Manche lassen ihre Pensionsfonds von der Deutschen Bundesbank verwalten, zum Beispiel Hessen und Bayern. Andere Bundesländer beauftragen damit Fondsmanager von Banken oder Versicherungen. Häufig setzen die Verwalter auf sogenannte passive Investments, bei denen nahezu alle Wertpapiere entsprechend ihrer Bedeutung in einem bestimmten Index gekauft werden - zum Beispiel dem Dax. Einzelne Segmente können dabei auch ausgeschlossen werden.
Die Aktien des Autobauers waren Teil des Anlagepakets für die Versorgungsrücklage des Landes Hessen. Der Investitionsstrategie liegt ein Nachhaltigkeitsindex zugrunde, der 50 der größten nachhaltig wirtschaftenden Unternehmen des Euroraums umfasst. Nach Bekanntwerden der Manipulationsvorwürfe wurde die VW-Aktie von dem Indexbetreiber Euro Stoxx aus dem Index genommen. Die Bundesbank verkaufte daraufhin die VW-Aktien. „Dies entsprach den Vorgaben der besonderen Anlagerichtlinien, welche vorsehen, dass Änderungen der Indexzusammensetzung zeitnah nachvollzogen werden“, erklärt das Hessische Finanzministerium. Ein Verlust von 3,9 Millionen Euro war die Folge.
Sie sind Teil der Haushaltsplanung, die der Kontrolle durch das Landesparlament unterliegt.
„Mit der Eröffnung des Musterverfahrens ist wohl kaum vor Ablauf der Verjährungsfrist am 18. September 2016 zu rechnen“, erklärte Klaus Nieding, Vorstand der Rechtsanwaltskanzlei Nieding + Barth. Jeder Geschädigte müsse deshalb die Verjährung durch eine Klage unterbrechen, um seine Ansprüche nicht zu verlieren.
Die klagenden Aktionäre und Anleihegläubiger sehen im Zuge der Affäre um manipulierte Emissionswerte kapitalmarktrechtliche Informationspflichten verletzt, weil VW angeblich zu spät über die möglichen finanziellen Folgen des Skandals Auskunft gegeben hat. Die VW-Aktie stürzte nach dem Ausbruch der Abgas-Affäre ab, viele Anleger wollen sich ihre Verluste vom Unternehmen erstatten lassen. Ihr Argument: VW hätte deutlich früher über die Probleme informieren müssen, weil Kursabschläge drohten. VW ist der Überzeugung, alle Regeln für die Information der Kapitalmärkte eingehalten zu haben. Ob das tatsächlich so war, wird sich nicht schnell klären lassen.