VW-Skandal Diese Strafen drohen Volkswagen

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Die Folgen für VW

Die Chefin des Umweltbundesamts, Maria Krautzberger, hat sich zu Worte gemeldet und auf die Luftverschlechterung samt Gesundheitsgefährung hingewiesen.

Zu hohe Abgaswerte führen zu stärkerer Feinstaubbelastung. Wenn es sich um unerlaubte Werte handelt, kommt eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung - jedenfalls theoretisch - in Betracht: Denn Autos, die diese Belastung erhöhen, beeinträchtigen damit die Gesundheit und das Wohlbefinden. Allerdings dürfte es kaum möglich sein nachzuweisen, ob beziehungsweise inwieweit die erhöhten Abgaswerte mitursächlich für eine Mehr-Belastung der Gesundheit eines einzelnen Menschen sind.

Es gibt zwar auch den Straftatbestand der Luftverunreinigung, aber von dem sind gerade die Autos ausgenommen - und zwar ausdrücklich. Kritiker dieser Regelung bekommen nun Wasser auf ihre Mühlen.

Die EPA

Und was ist mit Urkundenfälschung?

Durchaus, es gibt den Straftatbestand der Fälschung technischer Aufzeichnungen: Wer Messvorgänge aus einem manipulierten Test als richtig darstellt, macht sich auch in Deutschland strafbar. Es droht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

Wenn das Top-Management im Elfenbeinturm saß und das auch glaubhaft machen kann, droht ihm dennoch Strafe?

Selbst wenn die Manipulationen nicht von ganz oben angeordnet waren, greift das Strafrecht: Wer als Manager Straftaten seiner Mitarbeiter erkennt, gegen diese aber nicht einschreitet, macht sich ebenfalls strafbar. Das ist eine Unterlassungstat oder Beihilfe, je nachdem. Selbst wenn die Führungsriege aber wirklich nichts wusste, muss sie wegen Aufsichtspflichtverletzung - das ist eine Ordnungswidrigkeit - eine Geldbuße bis zu einer Million Euro befürchten, jeder einzelne Vorstand und auch jeder Abteilungsleiter. Zumindestens dann, wenn sie nicht ausreichend aufgepasst hat. Die Grundregel: Wer seine Aufsichtspflicht verletzt und dadurch Fehlverhalten seiner Mitarbeiter ermöglicht, muss mit Bußgeldern bis zu einer Million Euro rechnen.

Stimmen zum Abgas-Skandal bei VW

Darf das Unternehmen dies für ihn zahlen?

Ja, wenn es begründen kann, dass dies im Interesse des Unternehmens liegt. Bei Aktiengesellschaften allerdings nicht ohne die Zustimmung der Hauptversammlung, entschied der Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr.

Was muss der Konzern in Wolfsburg befürchten?

Für jeden einzelnen Verstoß - und wir sprechen ja von Millionen Verstößen - kann das Gericht eine Geldbuße von bis zu zehn Millionen Euro verhängen. Außerdem kann es den Gewinn abschöpfen, der durch die Tat generiert wurde. In Deutschland können Unternehmen also durchaus empfindlich bestraft werden. Es ist völlig egal, ob wir dies nun Strafe nennen oder Buße. Die wirtschaftlichen Folgen für das Unternehmen sind gleich katastrophal. Siemens, MAN, Ferrostaal - sie alle mussten das schon erfahren. 

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