Bafin Finanzaufsicht nimmt Verbraucherkredite unter die Lupe

Ziehen Banken und Sparkassen ihren Kunden überhöhte Zinsen ab? Die Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin untersucht nun zahlreiche Beschwerden von Verbrauchern gegen ihre Kreditinstitute.

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Quelle: dpa

Deutschlands oberste Finanzmarktaufsicht untersucht, ob Banken Verbrauchern zu hohe Zinsen abgezogen haben. Am Freitag hat die Bafin dazu detaillierte Fragebögen an zahlreiche Kreditinstitute verschickt, wie die WirtschaftsWoche aus Finanzkreisen erfuhr.

Die Finanzaufseher wollen von den Banken drei Dinge wissen: Welche Referenzzinssätze ziehen sie für variabel verzinste Darlehen heran und welche Regeln sehen die Kreditverträge mit den Schuldnern zur Anpassung der Zinsen vor. Vor allem aber soll untersucht werden, mit welchen internen Maßnahmen die Banken überwachen, ob Zinsänderungen rechtzeitig an die Kreditkunden weitergegeben werden.

Verzögern Banken die Anpassung der Kreditzinsen an den sinkenden Marktzins, zahlen Verbraucher mehr als vertraglich vereinbart. Da das Marktzinsniveau wegen der expansiven Geldpolitik der Notenbanken derzeit sinkt, fallen Anpassungen an den Referenzzinssatz aktuell in der Regel zu Gunsten der Kunden aus.

Die Bafin interessiert sich aber genauso dafür, wie Banken im Fall steigender Zinsen reagieren. Denn dann dürfen sie Anstiege nicht verfrüht an private Schuldner weiter geben.

Die Bafin hat bereits auf ihrer Jahrespressekonferenz Mitte Mai angekündigt, die Praxis der Banken bei variabel verzinsten Darlehen an Verbraucher untersuchen zu wollen, aber noch keine Details dazu genannt.  Nun hat die Behörde detaillierte Fragebögen an private Banken, Volksbanken und Sparkassen verschickt. Auch Autobanken, Direktbanken oder staatliche Förderbanken haben die Post von der Finanzaufsicht erhalten.

Variable Verzinsung wird nicht nur bei manchen Immobilienkrediten vereinbart, sondern auch bei Autofinanzierungen oder bei Darlehen für Existenzgründungen bis zur Höhe von 75.000 Euro. Die Höhe der Dispozinsen bei Kontoüberziehungen richtet sich ebenfalls nach Referenzzinssätzen auf den Kapitalmärkten. Bei Darlehen an Privatpersonen ist meist der Referenzzins Euribor entscheidend. Dieser zeigt, zu welchen Konditionen sich europäische Banken untereinander Geld leihen.

Hintergrund der aktuellen Untersuchung ist das Mitte 2015 eingeführte Mandat der Bafin zum Schutz kollektiver Verbraucherinteressen. Privatpersonen haben sich bei Verbraucherschutzverbänden, aber auch bei der Finanzdienstleistungsaufsicht beschwert, dass ihre Banken bei sinkenden Referenzzinssätzen den Darlehenszins nicht rechtzeitig gesenkt haben. In solchen Fällen zahlen Kreditnehmer dann höhere Zinsen als vertraglich vereinbart.

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Die Bafin fragt zunächst die Anpassungspraxis bei Neuverträgen ab, die im Zeitraum von Januar 2014 bis Juni 2016 abgeschlossen wurden. Die Banken haben Zeit bis Ende August 2016, um die Fragebögen zu beantworten. Der Rücklauf soll zeigen, ob es sich bei den Verbraucherbeschwerden um Einzelfälle handelt oder ob eine breitere Zahl von Schuldnern betroffen ist. Die Bafin will die ersten Ergebnisse bis Ende des Jahres auswerten und dann entscheiden, ob weitere Untersuchungen nötig sind.

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