Peter Breun-Goerke strahlt mit seinem betont klassischen Auftritt äußerste Seriosität aus: schlank, silberner Scheitel, schmaler, grauer Oberlippenbart. Kein Wunder, dass genervte Sparer sich vertrauensvoll an ihn wenden, wenn sie in ihrem Frust über kreative oder versteckte Bankgebühren nicht mehr weiter wissen.
Der 56-Jährige ist Rechtsanwalt und Mitglied der Geschäftsleitung bei der Wettbewerbszentrale mit Sitz im Taunusstädtchen Bad Homburg vor den Toren Frankfurts. Von dort verfolgt die gemeinnützige Einrichtung unlautere Geschäftsmethoden quer durch die deutsche Wirtschaft.
Besonders auffällig gebärden sich momentan Banken und Sparkassen. Die Kreditinstitute, so hat er beobachtet, lassen sich angesichts niedriger Zinsen und steigender Regulierungskosten so einiges einfallen, um im Null-achtfuffzehn-Geschäft mit Konten und Spareinlagen überhaupt noch zu Geld zu kommen. Bankkunden müssen deswegen selbst bei einem Standardprodukt wie dem Girokonto so detailliert wie nie ins Kleingedruckte schauen, wo die Fußnoten mittlerweile gespickt sind mit schwer erkennbaren und teils merkwürdigen Gebühren. Laut Stiftung Warentest gibt es auf dem deutschen Markt nur noch 25 Girokonten, die ohne Wenn und Aber kostenlos sind. Die verbleibenden Gratisanbieter sind vor allem Direktbanken ohne Filialen.
Klein, aber nervig, scheint die Devise bei den Gebühren vieler anderer Anbieter zu lauten. Für Dienste am Bankschalter und Überweisungen auf Papierformularen verlangen viele Banken schon seit Längerem Geld. Neu aber ist, dass jetzt auch Transaktionen im Onlinebanking und am Geldautomaten immer öfter kosten.
Wenn Banken neue und steigende Gebühren verlangen, dürfen sie das nicht verschweigen. Tun sie das doch, geht einer wie Breun-Goerke juristisch dazwischen. Der privatwirtschaftliche Wettbewerbswächter sieht sich nicht als Bankenschreck, der ohne Rücksicht auf Verluste kostenlosen Service für alle Kunden durchdrücken will. „Natürlich dürfen Banken Geld für ihre Dienste verlangen, aber gleichzeitig mit einem kostenlosen Konto werben, das geht gar nicht“, sagt der Rechtsanwalt.
Manche versuchen es trotzdem. So lockt die Sparda-Bank West aus Düsseldorf mit einem angeblich kostenlosen Girokonto, ließ dabei aber den Haken aus Sicht ihrer 638.000 Kunden unter den Tisch fallen: Die Bankkarte für das alltägliche Geldabheben am Automaten oder Bezahlen an der Ladenkasse gibt’s seit April 2016 nur noch gegen Gebühr von zehn Euro pro Jahr. Kostenlos ist das Konto also nur, wenn man aufs Geldabheben am Automaten verzichtet und seine Einkäufe bar zahlt. Das ist unrealistisch.
Nun treiben zehn Euro jährlich fürs Konto niemanden in den Ruin, allerdings nagt die Gebühr unangenehm am Ersparten. Aber weil die Gebühr durch die Hintertür kommt, hat das Landgericht Düsseldorf die Werbung der Sparda-Bank als irreführend untersagt. Rechtskräftig ist das Urteil vom 6. Januar (38 O 68/16) noch nicht, die Bank kann in einer höheren Instanz dagegen vorgehen.
Unzulässige Bankgebühren
Auch wenn die Werbung etwas anderes sagt – auf das Wörtchen „kostenlos“ können Bankkunden sich immer seltener verlassen. Sie müssen daher die Preis-Leistungs-Verzeichnisse oder die allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Fußangeln durchforsten, denn darauf kann sich die Bank am Ende berufen, egal, wie verlockend die Werbebotschaft war. Alles muss man sich aber nicht bieten lassen.
Laut höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind pauschale Entgelte für geduldete Kontoüberziehungen zusätzlich zum Dispozins unzulässig (BGH vom 25. Oktober 2016 XI ZR 9/15 und XI ZR 387/15).
Laut Bundesgerichtshof ebenfalls unerlaubt sind Darlehensgebühren für die Verwaltung eines Bauspardarlehens (BGH vom 8. November 2016 XI ZR 552/15).
Auch dürfen Daueraufträge nicht extra bepreist werden, wenn eine solche Gebühr in der Kostenaufstellung der Bank fehlt (Landgericht Freiburg vom 20. Juli 2016 12 O 63/16).
Die Wettbewerbszentrale hält das Düsseldorfer Urteil dennoch bereits für wegweisend. „Banken testen aus, wie weit sie mit versteckten Gebühren gehen können“, sagt Breun-Goerke. Mittel der Wahl seien Bankkarten, für die Nutzer eines angeblich kostenlosen Kontos zahlen müssten. Aber es gibt auch andere Tricks. Beliebt sind beispielsweise kostenpflichtige Kurznachrichten mit Geheimzahlen für Überweisungen wie bei der Sparda-Bank Hessen.
Überhaupt: Genossenschaftliche Banken (Volks-, Raiffeisen- und Sparda-Banken) sowie Sparkassen sind besonders kreativ, was skurrile Gebühren betrifft. Bei ihnen legen Sparer im Schnitt oft mehr aufs Konto, als sie an Krediten abrufen. Negative Zinsen auf die Einlagen der Normalsparer wollen Volksbanken und Sparkassen vermeiden. Die Alternative: fantasievolle und teils versteckte Gebühren. Die wirken am Ende ähnlich wie negative Zinsen, denn auch sie lassen das Ersparte schrumpfen.