"Eigentümer und Nachranggläubiger müssten zuerst herangezogen werden", erklärte das Bundesfinanzministerium der WirtschaftsWoche auf Anfrage.
Das Ministerium fordert die Europäische Zentralbank (EZB) und EU-Kommission auf, konsequent zu prüfen und sicherzustellen, dass die europäischen Regeln von den italienischen Behörden eingehalten werden. Eine vorsorgliche staatliche Rekapitalisierung von Banken könne nur im Ausnahmefall unter engen Voraussetzungen Teil einer Lösung sein. Dazu gehöre neben einer vorangehenden Beteiligung von Eigentümern und Gläubigern, dass die Bank noch nicht insolvent ist.
"Staatliche Mittel dürfen nicht zur Deckung absehbarer Verluste verwendet werden", betont das Bundesfinanzministerium in seiner Antwort. "Eine Umgehung dieser Regeln darf es nicht geben."