Burkhard Fassbach "Die volle Summe einzuklagen ist sinnlos und Geldverschwendung"

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Wer zahlt wie viel?

Also muss Breuer fürchten, dass er sein Privatvermögen verliert?

Absolut richtig. Wenn der Aufsichtsrat Breuer tatsächlich in Regress nimmt und dass auch muss, kann die Deutsche Bank dessen Privatvermögen theoretisch so weit nehmen, bis ihm nur noch die gesetzliche Pfändungsfreigrenze bleibt. Im besten Fall gilt dann: Alle Beträge, die über 3.203,67 Euro hinausgehen, sind voll pfändbar.

Wird es so kommen, was ist Ihr Prognose aus der Erfahrung mit anderen, weniger prominenten Managerhaftungsfällen? Immerhin werden derzeit rund 20 000 Manager von ihren Unternehmen verfolgt.

Wahrscheinlich ist ein Haftungsvergleich zwischen der Deutschen Bank und Breuer. In den Medien wurde spekuliert, dass Breuer sich mit drei Millionen Euro seines Privatvermögens beteiligt. Derartige Haftungsvergleiche, mit denen die Vorstände mit Eigenbeteiligungen im Vertrag zur Kasse gebeten werden, gab es bereits auch bei Siemens oder MAN.

Damit tut der Aufsichtsrat, was er tun muss und ist sicher davor, selbst zur Kasse gebeten zu werden?

So einen Deal müsste der Aufsichtsrat den Aktionären auf der Hauptversammlung vorlegen und sie zustimmen lassen. Dafür reicht nach dem Aktiengesetz schon eine Minderheit von zehn Prozent der Aktionäre, um den Vergleich zu kippen – gemessen am Grundkapital der Deutschen Bank. Der Aufsichtsrat muss sich also genau überlegen, was er macht, um in der Hauptversammlung eine Mehrheit für einen verhandelten und vorgeschlagenen Vergleich zu bekommen.

Und wenn die Aktionäre nicht zustimmen?

Der Vergleichstext wird in der Einladung zur Hauptversammlung stehen. Die Aktionäre können also in aller Ruhe schon vor der Hauptversammlung alles ganz genau studieren, nachrechnen und dann kritische Fragen stellen. Ob 0,0032432432 Prozent von 925 Millionen Euro nicht doch recht wenig sind. Mit Einstimmigkeit ist bei der Abstimmung kaum zu rechnen.

….und wenn die Aktionäre finden, dass drei Millionen doch sehr wenig gegenüber 925 Millionen Schaden sind?

Dann hat der Aufsichtsrat keine Wahl mehr, er muss gegen seinen Ex-Vorstand Breuer klagen. Die volle Summe einzuklagen ist sinnlos und Geldverschwendung, wenn Breuers Vermögen das nicht hergibt. Laut “Süddeutscher Zeitung” soll sein Privatvermögen zehn Millionen Euro wert sein – wie auch immer die Schätzung zustande gekommen sein mag. Also würde es dann darauf hinauslaufen, soviel einzuklagen, wie bei Breuer mutmaßlich zu holen sein dürfte. Ich bin gespannt, auf welche Summe die Deutsche-Bank-Anwälte kommen – wenn der Vergleich kippt. Jedenfalls kann es für Breuer nur teurer werden, wenn die Aktionäre den Vergleich nicht absegnen.

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