CFD-Verbot Wie die BaFin verhindern will, dass Verbraucher Haus und Hof verlieren

Erstmals hat die deutsche Finanzaufsicht BaFin ein Geldprodukt für Verbraucher verboten: Betroffen sind bestimmte riskante Börsenwetten, sogenannte CFDs mit Nachschusspflicht. Weitere Verbote von kundenschädigenden Angeboten werden wohl folgen.

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CFD-Handel bei Privatanlegern. Quelle: Getty Images

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihr seit Dezember geplantes Verbot von besonders undurchschaubaren und riskanten Finanzwetten in die Tat umgesetzt. Es geht technisch gesprochen um Bonitätsanleihen mit Nachschusspflicht, mit denen Anleger mehr verlieren können als das eingezahlte Kapital.

„Damit haben wir bei einem der brennendsten Themen im Verbraucherschutz einen großen Fortschritt erzielt“, sagt Elisabeth Roegele, Chefin des BaFin-Ressorts für Wertpapieraufsicht. Erstmals sei von der Möglichkeit der Produktintervention Gebrauch gemacht worden. Der Grünen-Finanzpolitiker Gerhard Schick begrüßt das Verbot durch die Finanzaufsicht, auch wenn dieses seiner Meinung nach schon viel früher in die Tat hätte umgesetzt werden sollen.

Die BaFin hat allerdings erst 2015 den gesetzlichen Auftrag des direkten Verbraucherschutzes erhalten. Harte Markteingriffe wie ein Produktverbot waren daher zumindest in diesem Bereich nicht schneller möglich. Das Verbot betrifft Finanzwetten, sogenannte Contracts for Difference (CFDs), bei denen Anleger ihr Geld auf die Entwicklung einer Finanzkennzahl setzen, also eine Aktie, eine Währung oder einen Rohstoff.

Welche Wetten verboten werden

Dabei wird kein Geld in den zugrunde liegenden Wert investiert, sondern eine Wette mit dem Anbieter des Differenzkontrakts abgeschlossen. Es handelt sich also um Spekulationsprodukte mit großem Hebel, die mit hohen Gewinnen locken aber oft verheerende Verluste für Anleger zur Folge haben.

Konkret verboten sind ab August 2017 solche Wetten, bei denen eine Nachschusspflicht für den Anleger besteht. Setzt ein Verbraucher also 1000 Euro auf die Entwicklung des Goldpreises, so könnte er aufgrund der Nachschusspflicht weit mehr verlieren, als diesen Geldbetrag.

CFDs ohne Nachschusspflicht bleiben dagegen erlaubt. Die meisten großen CFD-Anbieter haben daher die bald verbotenen Produkte mit Nachschusspflicht schon vorsorglich aus dem Regal geräumt. Ein Problem bleiben ausländische Anbieter, die über das Internet auch hierzulande anbieten aber wegen ihres Sitzes in Steueroasen schwer zu Schadensersatz herangezogen werden können.

Auch unseriöse Inkasso- und Abmahnunternehmen werden eingespannt

Über besonders drastische Fälle von Verbrauchern, die der verhängnisvollen Nachschusspflicht bei Finanzwetten zum Opfer gefallen sind, haben Medien bereits berichtet. So hatte ein 26-Jähriger 2800 Euro in CFDs angelegt und sollte 280.000 Euro nachschießen. Ein Physiotherapeut investierte 1500 Euro und schuldete hinterher 30.000 Euro. Aus Sicht der BaFin ist es nicht hinnehmbar, dass Verbrauchern derart riskante Produkte angeboten werden.

Die Vertriebsmannschaften solcher Finanzwetten haben explizit an Privatleute ins Visier genommen. An den Mann gebracht wurden und werden die windigen Angebote fast ausschließlich über das Internet. Anbieter lassen potenzielle Kunden mit ausgefeilten Testprogrammen spielen, bevor echtes Geld eingesetzt wird. Wenn die Demoversionen mit leicht verdientem Geld locken, lassen sich Verbraucher schnell zu riskanten Wetten hinreißen.

Ein staatliches Verbot dieser besonders riskanten Produkte ist nicht als Bevormundung zu sehen. Schließlich muss der Sozialstaat am Ende die Kosten tragen, wenn ein Mensch Haus und Hof verliert und dann ohne Altersvorsorge da steht.

Bei dem Verbot von CFDs mit Nachschusspflicht dürfte es nicht bleiben. Ebenfalls im Visier der BaFin befinden sich binäre Optionen. Auch bei diesen handelt es sich um Wetten auf Ereignisse an den Finanzmärkten, wobei Anleger nur gewinnen können, wenn sie ganz genau richtig liegen. Um zu gewinnen, muss eine Kursentwicklung nicht nur von der Tendenz her präzise prognostiziert werden. Nach Einschätzung der BaFin handelt es sich hier eher um Glücksspiel als um Finanzprodukte.

Denn selbst wenn ein Anleger mal richtig mit seiner Wette liegt, ist er kaum in der Lage, seinen Gewinn einzufordern. Die Anbieter sitzen auf lasch regulierten Mittelmeer- und Tropeninseln, wo sie für Geldforderungen deutscher Kunden so gut wie unerreichbar sind. Umgekehrt treiben sie ihre vermeintlichen Forderungen gegen Kunden nachdrücklich ein, wobei zuweilen unseriöse Inkasso- und Abmahnunternehmen eingespannt werden.

Auch bei binären Optionen zielt der Vertrieb explizit auf unbedarfte Privatanleger ab, oft junge Leute, die mit bunten Smartphone-Apps geködert werden. Sogar der ehemalige deutsche Tennisspieler Boris Becker hat für einen Anbieter binärer Optionen geworben.

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