Cum-Ex-Steuertricks "Ministerien und Finanzämter wissen nicht, was am Markt läuft"

Deutsche Steuerbehörden ermitteln gegen hunderte Banken, die umstrittene Aktiendeals zum Nachteil der Finanzämter eingefädelt haben sollen. Die WirtschaftsWoche spürte einen Insider auf, der sich aus Angst vor Strafverfolgung im Ausland versteckt. Im Interview macht er dem Staat schwere Vorwürfe.

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Aktienhändler an der Börse in Frankfurt Quelle: dpa

 

Vor allem in Nordrhein-Westfalen und Hessen laufen umfangreiche Ermittlungen gegen hunderte Banken und Finanzunternehmen, die den Staat mit Aktienverkäufen rund um den Dividendenstichtag übervorteilt haben sollen.

Was bei dem sogenannten Dividendenstripping oder den Cum-Ex- und Cum-Cum- genannten Geschäften wirklich passiert ist und wie sie funktionieren, verstehen im Detail nur wenige Experten.

Die fiesesten Steuertricks des Staates
Wie der Staat Steuerzahler abzockt Steuererklärung Wenn Steuerzahler beim Ausfüllen der Steuererklärung am Computer ein Feld vergessen und auf diese Weise Steuervorteile verschenken, stellt sich das Finanzamt immer wieder quer. Wer den Fehler erst bemerkt, wenn die einmonatige Einspruchsfrist gegen den Steuerbescheid abgelaufen ist, hat deshalb meist keine Chance auf eine nachträgliche Korrektur. Beim Bundesfinanzhof laufen derzeit mehrere Verfahren zu dieser Frage. Quelle: APN
Studienkosten Positive Gerichtsurteile hebelt die Bundesregierung immer wieder durch neue Gesetze aus. Nachdem der Bundesfinanzhof 2003 entschieden hatte, dass Studienkosten - also etwa Uni-Gebühren oder Ausgaben für Fachliteratur - voll absetzbar sind, erließ die damalige rot-grüne Koalition kurzerhand ein neues Gesetz. Doch 2011 entschied der BFH erneut, dass Studienkosten voll absetzbar sein müssen. Noch ist unklar, wie es nun weitergeht. Quelle: dpa
Die fiesesten Steuertricks des StaatesNicht-AnwendungserlasseEine Option des Bundesfinanzministeriums ist, dass Studienkosten-Urteil des Bundesfinanzhofs "über den entschiedenen Einzelfall hinaus" für nicht anwendbar zu erklären. Die schwarz-gelbe Koalition hatte zwar versprochen, die rechtsstaatlich fragwürdige Praxis der "Nicht-Anwendungserlasse" einzudämmen. Im Fall der Studienkosten hat das Bundesfinanzministerium einen solchen Erlass aber bisher nicht ausgeschlossen. Quelle: dpa
VerfassungswidrigkeitManche neue Steuervorschrift erweist sich wenig später als verfassungswidrig. In den vergangenen Jahren kassierte das Karlsruher Bundesverfassungsgericht zum Beispiel die Senkung der Pendlerpauschale sowie die beschränkte Absetzbarkeit eines häusliches Arbeitszimmers wieder ein. Quelle: Fotolia
Prostituiertensteuer Besonders einfallsreich zeigt sich der Fiskus, wenn es ums Erfinden neuer Abgaben geht. Die Behörden in Bonn zum Beispiel haben 2011 eine Abgabe von sechs Euro pro Tag für Prostituierte eingeführt. Zahlbar direkt ist die Flat-Tax an einem umgerüsteten Park-Automaten (Foto) in der Nähe des Straßenstrichs ("Steuerticket-Automat"). Die neue Abgabe soll der Stadt 300 000 Euro pro Jahr bringen. Quelle: dpa
PferdesteuerUngemach droht auch Pferdebesitzern. So fordern Finanzpolitiker in mehreren Kommunen, analog zur Hundesteuer eine Pferdesteuer einzuführen. Im Schleswig-holsteinischen Norderstedt zum Beispiel, wo es 3000 Pferde gibt, laufen die Diskussionen auf Hochtouren. Auch im hessischen Taunusstein und in Dortmund gibt es entsprechende Initiativen. Quelle: dapd
Branntweinsteuer Wenn solche Steuern nur vorübergehend erhoben würden, um schwache Phasen zu überbrücken, wäre das ja erträglich. Aber die Erfahrung zeigt: Hat der Staat eine Abgabe erstmal eingeführt, bleibt sie uns auch erhalten. Die Branntweinsteuer etwa wurde vor über hundert Jahren eingeführt, um den Aufbau der kaiserlichen Flotte zu finanzieren - und existiert noch heute. Quelle: dpa

Diese Experten lassen sich ihr Wissen teuer bezahlen, wenn sie komplizierte Gutachten für Banken und vermögende Mandanten schreiben, um Argumente für die rechtliche Durchführbarkeit solcher Steuergestaltungen zu liefern.

Die WirtschaftsWoche hat eine der Schlüsselfiguren in diesem Katz und Maus-Spiel mit dem Fiskus im Ausland aufgespürt, wo er sich aus Angst vor Strafverfolgung versteckt und deshalb seinen Namen nicht veröffentlicht sehen will.

Katz und Maus-Spiel mit dem Finanzamt

Der Insider hat mit seinen in der Branche viel beachteten Gutachten die juristische Basis für das Dividendenstripping gelegt. Deshalb sind die Finanzbehörden wegen angeblicher Beihilfe zur Steuerhinterziehung hinter ihm her. Bevor er als Berater tätig wurde, hat er als Finanzbeamter Betriebsprüfungen bei großen Banken durchgeführt und kennt daher die Finanzverwaltung auch von innen.

Im anonymisierten Interview mit der WirtschaftsWoche macht er den Ministerien und Behörden schwere Vorwürfe. Ihr Vorgehen in Sachen Dividendenstripping widerspreche dem Prinzip des Rechtsstaats, wonach es keine Strafe ohne Gesetz geben darf. Seine Argumente lassen die Staatsorgane an manchen Stellen schlecht aussehen.

 

Banken und vermögende Anleger sollen den Fiskus mit komplizierten Aktiendeals um Milliarden geprellt haben. Schlägt der Staat jetzt zurück?

Jemanden prellen heißt, etwas Illegales zu tun, zum Beispiel seine Rechnung im Restaurant nicht zu zahlen. Das ist hier aber nicht passiert, deshalb ist Ihre Frage falsch gestellt.

Soll es etwa legal sein, sich mehr Steuer erstatten zu lassen, als man zahlen musste, worin letztlich der Gewinn beim Dividendenstripping bestand?

Das steht nicht im Widerspruch zu den damals geltenden Gesetzen. Ich versuche, es möglichst einfach und plakativ zu erklären. So heißt es im Jahressteuergesetz für 2007 in einer Bundestagsdrucksache, dass auch der Erwerber einer Aktie das Guthaben für die von der Dividende abgezogene Kapitalertragsteuer erhält. Deshalb frage ich mich, wie die Finanzbehörden auf die Idee kommen, diese Anrechnung zu versagen und nachträglich Steuererstattungen einzufordern. Es widerspricht dem Prinzip des Rechtsstaats, wenn Staatsorgane sich nicht an geltendes Recht und an das halten, was der oberste Souverän des deutschen Staates, also der Bundestag, gesagt hat.

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