Dividendenaffäre Hypo-Vereinsbank und Großinvestor streben Vergleich an

Die Justiz lässt durchblicken, dass Bank und Kunde für dem Fiskus vorenthaltene Dividendenzahlungen gerade stehen müssen. Deswegen wollen sich die HVB und die Erben eines Großinvestors wohl nun außergerichtlich einigen.

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Eine Bank in Bewegung: Die HVB befürchtet eine Millionenstrafe. Quelle: dapd

Frankfurt Die Hypo-Vereinsbank (HVB) und die Erben des verstorbenen Immobilieninvestors Rafael Roth wollen sich im Streit um umstrittene Dividendengeschäfte außergerichtlich einigen. Ein für morgen angesetzter Prozesstermin sei „wegen Vergleichbemühungen auf Antrag beider Parteien“ verlegt worden, sagte ein Sprecher des Frankfurter Landesgerichts am Mittwoch der Nachrichtenagentur Reuters. Die HVB und Roths Erben haben nun gut einen Monat Zeit, um sich zu einigen. Ansonsten sehen sich beide Parteien am 28. August wieder vor dem Frankfurter Gericht.

Die Staatsanwaltschaft hat die HVB 2012 durchsucht, weil sie vermutet, dass die Bank den Fiskus von 2005 bis 2008 zusammen mit Kunden um Millionen betrogen hat. Im Zentrum der Ermittlungen stehen Aktiengeschäfte, die um den Tag der Dividendenzahlung der jeweiligen Unternehmen herum getätigt wurden. Papiere wurden dabei so oft ge- und verkauft, dass die Steuerbehörden den Überblick verloren.

In der Folge erstatteten sie manchen Investoren Kapitalertragssteuern zurück, obwohl diese zuvor gar kein Geld an das Finanzamt abgeführt hatten. Die Steuerbehörden forderte von Roth und der HVB deshalb später rund 120 Millionen Euro zurück. Um das Auflaufen weiterer Zinsen und Säumniszuschläge zu verhindern, hat das Geldhaus davon rund 90 Millionen Euro gezahlt, Roth 30 Millionen Euro, wie eine mit dem Vorgang vertraute Person Reuters sagte.

Parallel stritten beide Seiten jedoch vor dem Frankfurter Landesgericht, wer die Verantwortung für die umstrittenen Geschäfte trägt. Richter Valentin Reiter lies Anfang des Monats durchblicken, dass aus seiner Sicht Bank und Kunde für Konsequenzen geradestehen müssen. Daraufhin beschlossen beide Seiten, Vergleichsverhandlungen aufzunehmen, statt das Verfahren bis zum Ende durchzuziehen und damit zusätzliche Kosten zu erzeugen. Das Geldhaus wollte sich zu dem Prozess am Mittwoch nicht äußern, von den Anwälten der Familie Roth war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

Bei den Geschäften, die auch als "Dividenden-Stripping" bekannt sind, nutzten die Banken und deren Kunden viele Jahre eine Gesetzeslücke, die in Deutschland erst 2012 geschlossen wurde. Unter Juristen ist umstritten, ob die Geschäfte zulasten der Staatskasse vorher illegal oder nur unanständig waren. In letzterem Fall würden die HVB und Roths Erben das Geld gegebenenfalls von den Steuerbehörden zurückerhalten.

Die HVB, die zur italienischen Großbank UniCredit gehört, hat solche Dividendengeschäfte nicht nur für Roth getätigt, sondern auch im Eigenhandel - und für das Thema gut 200 Millionen Euro zurückgelegt. Neben der Münchener Traditionsbank hat auch die HSH Nordbank solche Geschäfte eingeräumt, die LBBW schließt dies für die Zeit vor 2009 ebenfalls nicht aus.

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