Helmut Krenek will es wissen. Deshalb hat der Vorsitzende der Fünften Kammer für Handelssachen am Landgericht München Anfang September einen Beschluss formuliert. In dem zwölfseitigen Schreiben, das der WirtschaftsWoche vorliegt, beauftragt er zwei Wirtschaftsprüfer, ein Gutachten zu verfassen. Das soll klären, was die österreichische Bank Austria am 25. Oktober 2006 wert war.
Die Frage hat weit mehr als historische Bedeutung. Sie entscheidet den Ausgang eines der langwierigsten Prozesse um angeblich benachteiligte Aktionäre. Seit 2008 klagen Ex-Anteilseigner der Münchner HypoVereinsbank gegen UniCredit. Sie halten die Abfindung für zu niedrig, die die italienische Großbank ihnen damals für ihre Aktien zahlte. Mit Kreneks Beschluss kommt wieder Bewegung ins Verfahren. UniCredit drohen Belastungen in Milliardenhöhe.
Runtergerechnet?
Zur Erinnerung: Im Juni 2005 hatte die Mailänder Bank die angeschlagene HVB übernommen. Den Preis von rund 15 Milliarden Euro zahlte sie in eigenen Aktien. Im Oktober 2006 kaufte UniCredit der HVB für 13 Milliarden Euro ihre Mehrheit an der Bank Austria ab. Wegen ihrer starken Präsenz in Osteuropa galt die als Perle der HVB. UniCredit hält den Kaufpreis für korrekt und fair ermittelt, die Kläger für bewusst heruntergerechnet. Ein höherer Wert der Bank Austria hätte auch den Wert der HVB gesteigert. Und den Aktionären damit eine höhere Abfindung beschert.
Um den Wert der Bank Austria und damit eine höhere Abfindung streiten frühere Aktionäre um den britischen Hedgefonds Polygon und UniCredit auch in Wien. Und zwar heftig. Formell haben beide Verfahren nichts miteinander zu tun – doch die Juristen schauen sehr interessiert auf die Fortschritte im Nachbarland.
Lange schien es, als könne sich Richter Krenek von österreichischen Erkenntnissen inspirieren lassen. Anfang 2009 einigten sich Polygon und UniCredit auf ein „beschleunigtes Verfahren“. Ein unabhängiger Schiedsrichter sollte innerhalb eines halben Jahres ein Ergebnis finden.
Meinung ausgeforscht
Im Oktober 2009 machte sich der in Österreich bekannte Wirtschaftsprüfer Fritz Kleiner ans Werk. Und das entweder ungeschickt oder schlicht parteiisch, wie Unterlagen zeigen, die der WirtschaftsWoche vorliegen. So fragte er einen als Sachverständigen in Betracht kommenden US-Professor schon bei der Kontaktaufnahme nach dessen Einschätzung. Als der sich auf die Seite UniCredits schlug, bekam er den Auftrag. Dass er die Meinung schon vorher ausgeforscht hatte, verschwieg Kleiner.
Da er zudem die Einsicht in die Akten verweigerte, wollte Polygon Kleiner ab Mai 2010 absetzen, hatte damit aber erst im April 2011 Erfolg. Sein Verhalten lasse „Unvoreingenommenheit und Offenheit mitunter deutlich vermissen“, begründete das Handelsgericht Wien die Abberufung mit ungewöhnlich klaren Worten.
Kleiners Nachfolger Christoph Herbst baute trotz der Fehler seines Vorgängers auf dessen Erkenntnissen und dem Gutachten des US-Professors auf. Der Verfassungsrichter kam im Januar 2012 zu dem Ergebnis, dass UniCredit einen kleinen Aufschlag auf die Abfindung zahlen sollte.
Aus allen Rohren
Das war Polygon zu wenig. Der Hedgefonds wittert mittlerweile eine große Justizverschwörung. Er verklagte Schiedsrichter Kleiner auf Schadensersatz und holte dafür ein mehr als 100-seitiges Gutachten des Kölner Professors Martin Henssler ein. Ohne Erfolg: Der Oberste Gerichtshof Österreichs wies die Klage ab.
Polygon feuert weiter aus allen Rohren. Ein neues Gutachten zeigt, dass die obersten österreichischen Richter nur für diesen Fall Jahrzehnte geltende Rechtsprechung geändert haben. Der Hedgefonds hat die Schiedsrichter wegen Betrugs angezeigt, ihren Spruch angefochten. Bald soll der Prozess vor dem regulären Gericht wieder anlaufen. Ein Ende ist nicht absehbar. Dagegen will Richter Krenek in München die Sache endlich vom Tisch haben. Seine Fragen an die Gutachter sind detailliert und unbequem für die Bank. So will er wissen, warum die Bank Austria 2006 ein Ergebnis von 3,1 Milliarden Euro erzielte, UniCredit bei der Bewertung aber nur von 1,7 Milliarden ausging. Schnelle Antworten wird er nicht bekommen. Die Gutachter dürften mindestens ein Jahr brauchen.