Großbanken und Privatbanken wollen den Schutz von Guthaben professioneller Investoren deutlich reduzieren. Unter anderem Städte und Gemeinden sollen komplett aus der Einlagensicherung herausfallen. Außerdem gibt es deutliche Einschränkungen des Einlagenschutzes für Unternehmen und Versicherungen. Einzig für die Bankguthaben von natürlichen Personen bleibt der Schutz wie bisher bestehen.
Die Änderungen betreffen die freiwillige Einlagensicherung der Privat- und Großbanken, die deutlich über den gesetzlich vorgeschriebenen Schutz von 100.000 Euro je Bankkunde hinausreicht. Änderungen an seinem freiwilligen Schutzsystem kann der Bankenverband BdB jederzeit selbständig durchführen, er muss dazu nur seine Mitglieder fragen, also die privaten Banken. Diese werden die Reformpläne bei einer Abstimmung im April wahrscheinlich durchwinken.
Geht eine Bank pleite, entschädigt die Einlagensicherung einen Großteil der Kunden, die Guthaben bei dem Kriseninstitut haben. Der Schutz gilt nicht für alle Einlagen. Für Einlagen von Banken bei anderen Banken greift er nicht, weil er vor allem die Zielgruppe der Kunden schützen soll, die die Bonität eines Bankhauses nicht selbst einschätzen können. Das trifft vor allem auf Privatleute zu. Da der Einlagensicherungsfonds der privaten Banken je nach Institut aber Einlagen in Millionenhöhe absichert, ist er nicht nur für Normalsparer relevant, sondern auch für viele Großeinleger wie Unternehmen und Versicherungen.
Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, äußert sich kritisch zu der Entwicklung. „Der Deutsche Städtetag bedauert die Pläne des Bundesverbandes deutscher Banken, Einlagen von Kommunen nicht mehr abzusichern", sagte Dedy der WirtschaftsWoche. Die Anlagemöglichkeiten der öffentlichen Hand würden dadurch eingeschränkt und jede Stadt werde sich überlegen, ob sie unter diesen Rahmenbedingungen noch Geld bei privaten Banken anlegen könne.
Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund lehnt eine Benachteiligung der Kommunen bei der Neuregelung der Einlagensicherung ab. „Die Steuerzahler haben wie die Kommunen ein berechtigtes Interesse daran, dass zeitweilig angelegtes kommunales Geld nicht schlechter abgesichert wird, als Privatanlagen“, sagte DStGB-Finanzdezernent Uwe Zimmermann der WirtschaftsWoche. Der Vorschlag des Bankenverbandes fördere die Gefahr von Verwerfungen in der Bankenbranche, da Kommunen künftig mit Verweis auf die Neuregelung und nicht final abschätzbare Risiken ihr Geld woanders anlegen könnten.
Wie sehen die vom Bankenverband geplanten Änderungen aus, die unter anderem die Kunden der Großbanken wie der Deutschen Bank, der Commerzbank, der Postbank und der HypoVereinsbank betreffen?
Sicherheit im Onlinebanking
Bei diesem Autorisierungsverfahren müssen Nutzer lediglich ihre Kontonummer oder einen Nutzernamen eintragen und eine dazugehörige PIN eingeben. Bitkom hält diese Autorisierung für sehr unsicher. Sie sei lediglich für Umsatzabfragen oder den Zugang zur Nachrichtenbox geeignet.
Indizierte Transaktionsnummer (iTAN) sind Transaktionsnummern, die von der Bank auf einer Liste in einem Index zusammengestellt wurden. Für Überweisungen müssen sie dann eine bestimmte TAN der Liste eingeben. Laut Bitkom besteht bei Verwendung von iTAN nur ein geringes Risiko eines Datenabgriffs. Wenn auch Manipulationen durch zwischengeschaltete Schadsoftware während der Eingabe der TAN möglich sind.
(Quelle: Bitkom)
Mobile TAN werden per SMS-Nachricht an den Bankkunden übertragen. Jeder eingeleitete Buchungsvorgang des Kunden muss mit der dazugehörigen verschickten mTAN bestätigt werden. Weil Smartphones, die die SMS-TAN empfangen, heute aber häufig mit dem Internet verbunden sind, besteht auch hier die Gefahr eines illegalen Abgriffs der TAN. Bitkom ordnet SMS-TAN als unsicher ein.
Über ein Lesegerät erzeugt der Bankkunde mit seiner EC-Karte eine TAN. Verschiedenste Varianten von smart-TAN, Chip-TAN bis zu e-TAN gelten laut Bitkom als sichere Authentifikationswege.
Viele Sparkassen und VR-Banken nutzen das Verfahren: Der Kunde muss weiterhin eine Karte in einen TAN-Generator stecken. Sobald er eine Überweisung im Onlinebanking ausführt, erscheint ein Schwarz-Weiß-Code auf dem Bildschirm. Diesen muss er dann mit seinen TAN-Generator samt EC-Karte einscannen. Aus den Daten des Schwarz-Weiß Codes liest der Generator die Überweisungsdetails und kreiert eine zugehörige TAN, die dann im Onlinebanking eingegeben werden muss. Bitkom schätzt die Verwendung als mindestens so sicher wie das iTAN-Verfahren.
Kunden müssen bei einer Überweisung einen Code auf dem PC-Bildschirm mit ihrem Smartphone scannen. Anschließend halten sie zur Verifizierung ihre NFC-fähige EC-Karte an das Smartphone. Über das Internet (oder auch per Hand) wird dann eine TAN übertragen. Nicht alle Smartphones und EC-Karten sind für dieses Verfahren ausgestattet. Laut Bitkom besteht dafür aber ein geringes Risiko, dass Hacker Daten abgreifen können.
Für Bund, Länder und Gemeinden sowie für bestimmte Wertpapierfirmen und Finanzinstitute fällt der Einlagenschutz schon ab Oktober 2017 komplett weg. Für Unternehmen, Versicherungen, Stiftungen und Versorgungswerke entfällt der Schutz von Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen. Ab 2020 wird bei dieser Gruppe auch der Schutz von Einlagen mit mehr als 18 Monaten Laufzeit aufgehoben. Das betrifft neben Versicherern auch Großunternehmen und Mittelständler, deren langfristige Kontoeinlagen ab 2020 nicht mehr geschützt sind. Einzig für private Kunden soll alles beim alten bleiben.