
München/BrüsselDie in der Finanzkrise gestrauchelte Landesbank muss einen Großteil der erhaltenen Rettungshilfen an den Staat zurückzahlen, darf dafür aber in verkleinerter Form weitermachen, wie die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel mitteilte.
Als Auflage für die Rettung durch den Staat muss die BayernLB bis zum Jahr 2019 fünf Milliarden Euro Staatshilfe zurückzuzahlen. „Die Auflagen stellen sicher, dass die Bank nicht mehr öffentliche Gelder behält als sie unbedingt braucht“, sagte EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia. Die Bank muss zudem - gemessen an ihrer Bilanzsumme von 2008 - auf die halbe Größe schrumpfen.
Riskante Geschäfte im Ausland bei der Projektfinanzierung und im Immobilienbereich muss die BayernLB reduzieren sowie Zukäufe und Dividenden begrenzen. Der letzte Restrukturierungsplan zeige, dass die BayernLB "Lehren aus der Vergangenheit gezogen hat".
Die obersten Wettbewerbshüter Europas genehmigten den Sanierungsplan unter diesen Auflagen. In der Finanzkrise war die Landesbank mit zehn Milliarden Euro staatlicher Hilfe vor der Pleite gerettet worden. Die EU-Kommission musste dies rückwirkend billigen.
























