Ex-Vorstände Gericht schmettert Forderungen der Apobank ab

Die ehemaligen Vorstände der Ärzte- und Apothekerbank hätten keine Pflichtverletzung begangen, beschloss das Düsseldorfer Landgericht. Damit wies es die millionenschwere Schadenersatzforderungen der Apobank ab.

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Die Apotheker- und Ärztebank in Düsseldorf: Die Bank hatte fünf ehemalige Topmanager wegen Verlusten im Zuge der weltweiten Finanzkrise auf mehr als 66 Millionen Euro Schadenersatz verklagt. Quelle: dpa

Düsseldorf Das Düsseldorfer Landgericht hat millionenschwere Schadenersatzforderungen der Ärzte- und Apothekerbank (Apobank) an ehemalige Vorstände abgewiesen. Die Vorsitzende Richterin Ulrike Bardo sagte in ihrer Urteilsbegründung am Freitag, die Vorstände hätten keine Pflichtverletzung begangen.

Die Bank hatte fünf ehemalige Topmanager wegen Verlusten im Zuge der weltweiten Finanzkrise auf mehr als 66 Millionen Euro Schadenersatz verklagt. Das Institut warf den Managern Verletzung ihrer Organ- und dienstvertraglichen Pflichten vor, in dem sie unter anderem gegen das in der Satzung der Bank verankerte Spekulationsverbot verstoßen hätten. Die Beklagten pochten indes darauf, bei unternehmerischen Entscheidungen einen Spielraum zu haben. Zudem hätten sie die massiven Auswirkungen der Finanzkrise nicht vorhersehen können.

Die Apobank hatte 2009 nach millionenschweren Abschreibungen auf risikobehaftete Wertpapiere mit 283 Millionen Euro den ersten Verlust ihrer über 100-jährigen Firmengeschichte geschrieben. In der Folge musste das Institut unter den Rettungsschirm des genossenschaftlichen Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) schlüpfen, der mit 600 Millionen Euro für die Apobank bürgte.

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