Extrakosten für Kunden Die zehn fiesesten Bankgebühren

Neue Überweisungsgebühren, fiese Überziehungsregeln und Tricks beim Geldabheben im Ausland: Der Ärger der Bankkunden wächst. Stiftung Warentest zeigt zehn Gebührenfallen – und wie Bankkunden diese meiden können.

Viele Kreditinstitute haben zu Unrecht Bearbeitungsgebühren von ihren Kreditkunden kassiert: Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte die Gebühren bei Ratenkrediten im Mai und Oktober 2014 für rechtswidrig. Die Kreditinstitute müssen die Bearbeitungsgebühren erstatten und auch herausgeben, was sie mit den Beträgen erwirtschaftet haben. Das gilt sowohl für Kredite, die schon zurückgezahlt sind, als auch für Kredite, die noch nicht vollständig getilgt wurden. Wurden aber schon vor 2012 Bearbeitungsgebühren gezahlt und bislang nichts unternommen, werden sich die Banken weigern, das Geld zu erstatten, weil die Forderung dann verjährt ist. Quelle: dpa
Die Postbank verlangt seit dem 1. Mai 2015 99 Cent für jeden schriftlichen Auftrag ihrer Kunden. Online- oder Telefonaufträge bleiben gebührenfrei. Nur für Kunden, die ein „Giro extra plus“-Konto haben, bleiben Aufträge auf Papierformularen kostenlos. Auch andere Kreditinstitute verlangen mehr Geld für Aufträge in Papierform. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden hält die Gebühr für rechtswidrig und klagt dagegen – im Erfolgsfall dürfen sich die Kunden über eine Rückerstattung freuen. Quelle: dpa
Viele Banken, besonders Volksbanken und Sparkassen, haben in der Vergangenheit einen „Preis pro Buchungsposten“ erhoben. Anfang 2015 hatte der Bundesgerichtshof dies für rechtswidrig erklärt, weil nicht nur übliche Kontobewegungen zu „Buchungsposten“ zählen, sondern etwa auch Korrekturen von Fehlern, die das Kreditinstitut zu verantworten hat. Betroffene Kunden können diese Gebühren zurückfordern, allerdings muss in den Geschäftsbedingungen wörtlich „Preis pro Buchungsposten“ stehen. Die Forderung verjährt erst nach drei Jahren. Quelle: dpa
Bankkunden, die Kreditraten oder andere Verpflichtungen nicht fristgerecht bezahlen, müssen den Kreditinstituten einen Ersatz für den Schaden zahlen, den sie durch den Verzug erleiden. Der steht den Instituten auch zu – allerdings müssen diese sich an den tatsächlichen Kosten orientieren, die durch den Verzug entstehen. Banken verlangen aber zum Teil mehr, selbst wenn nur kleine Beträge nicht fristgerecht eingehen. Falls Sie davon betroffen sind, sollten Sie mit ihrer Bank sprechen oder sich an Beschwerdestellen oder Verbraucherzentralen wenden. Quelle: dpa
Viele Banken räumen ihren Kunden ein Limit ein, bis zu dem sie ihr Girokonto überziehen dürfen. Es ist aber nicht empfehlenswert, diese Dispokredite zu nutzen, denn die Zinsen sind oft hoch. Einige Banken wie Deutsche Bank, Norisbank und Targobank verlangen sogar einen Mindestbetrag für eine geduldete Überziehung. Selbst ein Minibetrag im Minus wird zur Kostenfalle, falls der Kunde keinen Dispo besitzt. Das Oberlandesgericht Frankfurt erklärte das für rechtswidrig, die Deutsche Bank hat Revision eingelegt. Kunden, die mit der Gebühr konfrontiert werden, sollten diese unter Vorbehalt stellen. Oder noch einfacher: Die Ausgaben besser planen, um nicht ins Minus zu rutschen. Quelle: AP
Nach neuer Lesart ist eine Ein- oder Auszahlung ein „Zahlungsdienst“. Banken sind außerdem dazu verpflichtet, Münzen auf Echtheit und Zustand zu überprüfen – auch dafür dürfen sie Gebühren erheben. Dagegen können Kunden wenig tun: Es lohnt sich aber, bei der Bank nachzufragen, ob sie etwas dafür verlangt – und wenn ja, wie viel. Quelle: dpa
Früher durften Banken kein Geld dafür nehmen, wenn sie Kunden über eine geplatzte Lastschrift informierten – das hat sich mit der Einführung des einheitlichen Sepa-Systems geändert. Banken, die ihre Kunden nun informieren, dürfen dafür eine Gebühr erheben. Auch da sind den Betroffenen weitesgehend die Hände gebunden, wenn sich die Banken an den tatsächlichen Kosten orientieren. Ein ausreichend gedecktes Konto ist also durchaus lohnenswert. Quelle: dpa
Viele Kreditkartenkunden begleichen ihre Ausgaben nach jeder Abrechnung via Lastschrift und lassen keine Kreditkartenschulden stehen. Wer eine Barclaycard der Barclays Bank beantragt, könnte aber in die Falle tappen. Denn die Bank zieht zum Stichtag standardmäßig nur zwei Prozent des Gesamtsaldos per Lastschrift ein, mindestens aber 15 Euro. Wer den Restsaldo stehen lässt und sich nicht darum kümmert, ihn per Hand zu überweisen, muss ordentlich draufzahlen. Als monatlichen Zinssatz für Einkäufe und Überweisungen führt Barclaycard 1,33 Prozent auf. Aufs Jahr gerechnet werden somit mehr als 18 Prozent Effektivzinsen auf den jeweils offenen Kreditbetrag fällig. Ein Tipp: Wollen Sie mit der Barclaycard alles direkt begleichen und den offenen Betrag nicht jedes Mal bis zum Fälligkeitstag manuell überweisen, lassen Sie die Voreinstellung abweichend vom Erstantrag von zwei auf 100 Prozent ändern. Das geht online oder telefonisch. Quelle: dpa
Die DKB wirbt damit, dass Kunden weltweit kostenlos Geld vom Girokonto abheben können. Das gilt aber nur, wenn Sie die Kreditkarte nutzen – nicht für Girokarten. Im Ausland kostet die Abhebung mit der Girokarte sogar mindestens zehn Euro. Kunden sollten also zwingend ihre Kreditkarte nutzen, wenn sie im Ausland Geld abheben wollen. Sollte dabei eine Gebühr entstehen, erstattet die DKB diese auf Antrag – außer bei sofortiger Währungsumrechnung... Quelle: dpa
Außerhalb der Eurozone ist Vorsicht angebracht, wenn bei Geldautomaten oder beim Bezahlen im Hotel angeboten wird, die Landeswährung sofort in Euro umzurechnen. Lockmittel sind Versprechen garantierter Wechselkurse oder ein Gebührenverzicht. Doch es besteht die große Gefahr, dass Kunden mit extrem schlechten Wechselkursen konfrontiert werden. Es ist sinnlos, sich nach der Rückkehr bei der Bank zu beschweren. Für den schlechten Wechselkurs ist die Bank nicht verantwortlich. Wählen Sie also nicht die Funktion „Sofortumrechnung in Euro“, sondern schauen Sie vor der Reise auf den aktuellen Wechselkurs. Quelle: dpa
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