Gerichte in München und Wien Zwei-Länder-Lösung für Streit von BayernLB und Hypo

Die Hypo Alpe Adria beruft sich im Rechtsstreit mit der früheren Mutter BayernLB auf die österreichische Gerichtsbarkeit. Die BayernLB sieht das nicht ein. Nun teilen sich Wien und München die Zuständigkeiten.

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Die Hypo Alpe-Adria Bank in Klagenfurt: Zwei Gerichte zuständig. Quelle: dpa

München Der Milliardenstreit zwischen der BayernLB und ihrer früheren Tochter Hypo Alpe Adria wird sowohl in Deutschland als auch in Österreich vor Gericht ausgefochten. Das Landgericht München erklärte sich am Mittwoch für zahlreiche Aspekte der gegenseitigen Forderungen der beiden Institute zuständig. Für andere Teile nannte die Vorsitzende Richterin Gesa Lutz indes Wien als ausschließlichen Gerichtsstand. Die Geldhäuser streiten darum, ob die Hypo Alpe Adria ihrer früheren Mutter BayernLB Kredite von mehr als viereinhalb Milliarden Euro zurückzahlen muss. Die Kärntner Bank lehnt dies ab und beruft sich dabei auf österreichisches Recht, wonach sie wegen ihrer Notlage das Geld vorläufig als Eigenkapitalzuschuss behalten darf.

Das Münchner Landgericht beauftragte zudem den Mainzer Rechtsprofessor Peter Mülbert als Sachverständigen. Er soll in einem Gutachten unter anderem das österreichische Eigenkapitalersatzgesetz und die wirtschaftlichen Lage der Hypo erörtert. Wann dieses vorliegen soll und wann der Prozess fortgesetzt wird, blieb zunächst offen.

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