Girokonto, Altersvorsorge, Online-Zahlung Das ändert sich 2016 für Bankkunden

Das Jahr 2016 bringt viele Neuerungen für Bankkunden: Geldhäuser müssen künftig zum Beispiel ein Girokonto für jedermann anbieten. Und Kontonummer und Bankleitzahl haben bald endgültig ausgedient. Was sich noch ändert.

Ab Anfang 2016 müssen alle Geldinstitute, die Girokonten für Privatpersonen anbieten, ein Basiskonto mit grundlegenden Funktionen für jedermann eröffnen. Das Recht auf dieses Konto haben alle Personen mit Aufenthaltsrecht in der EU. Neben Erwerbs- und Obdachlosen gilt die Regelung also auch für alle in Deutschland registrierten Flüchtlinge und Asylbewerber.Die Informationen wurden von der Postbank zusammengestellt. Quelle: dpa
Das ist notwendig, da viele Sozial- und Lohnersatzleistungen nicht bar ausgezahlt, sondern nur auf Girokonten überwiesen werden. Das Basiskonto funktioniert auf Guthabenbasis, kann also nicht ins Minus gehen. Es erlaubt Ein- und Auszahlungen, Überweisungen und Lastschriften. Die Banken sollen zusätzlich eine Girocard bereitstellen, mit denen Kontoinhaber bargeldlos bezahlen und Geld am Geldautomaten abheben können. Quelle: dpa
Onlinekunden, die im Internet einkaufen, können zwischen verschiedenen Zahlungsarten wählen, zum Beispiel Vorauszahlung, Kreditkarte oder einem externen Bezahldienst wie Paypal oder Giropay. Tätigt man die Überweisung nicht selbst, sondern überlässt Sie einem Drittanbieter, löst dieser den Zahlungsauftrag aus und überwacht den Vorgang. Quelle: dpa
Damit es dabei mit rechten Dingen zugeht und Ausfallrisiken begrenzt sind, hat die Europäische Union in ihrer zweiten Zahlungsdienste-Richtlinie (PSD II) neue Regeln festgelegt. Sie sehen unter anderem höhere Sicherheitsanforderungen für elektronische Zahlungen vor. Auch wurden die Vorschriften für die Kundenauthentifizierung verschärft. Quelle: dpa
Eine weitere Regelung der EU-Zahlungsdienste-Richtlinie II sieht vor, dass SEPA-Lastschriften innerhalb der ersten acht Wochen weiterhin bedingungslos rückerstatten werden müssen. Zudem müssen Bankkunden bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen über externe Zahlungsdienstleister weniger umfassend haften. Quelle: dpa
Ab Februar 2016 ist bei jeder Überweisung innerhalb Deutschlands in Euro die 22-stellige IBAN notwendig. Bankleitzahlen und Kontonummern haben dann endgültig ausgedient. Die deutsche IBAN hat 22 Stellen und beginnt mit DE. Danach folgen eine zweistellige Prüfziffer und anschließend die bekannte, achtstellige Bankleitzahl, gefolgt von der zehnstelligen Kontonummer. Quelle: dpa
Bausparkassen vergeben nicht nur Kredite, sie legen das Geld der Bausparer auch zinsbringend an. Weil das anhaltende Zinstief die Rentabilität der Investments erschwert, erweitert der Gesetzgeber den Spielraum der Bausparkassen. So sollen die Kreditinstitute künftig neben Bauspardarlehen auch normale Hypothekenkredite vergeben dürfen. Außerdem soll die Refinanzierung durch die Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen erleichtert werden. Bestehende Verträge können aber wohl nicht geändert werden. Quelle: dpa
Bis März 2016 muss die europäische Wohnimmobilienkreditrichtlinie in nationales Recht umgesetzt sein. Spätestens dann sind Banken und Finanzdienstleister verpflichtet, die wirtschaftliche und finanzielle Lage von Kreditsuchenden eingehend zu prüfen und die Kreditberatung umfassend zu protokollieren. Künftig sollen bei jedem Kreditgespräch Produktinformationsblätter ausgehändigt und detaillierte Beratungsprotokolle erstellt werden. Daraus muss beispielsweise hervorgehen, welche Kosten bei der Stellung von Sicherheiten wie Grundpfandrechten anfallen. Die neuen Regeln sollen ab einer Kredithöhe von 75.000 Euro greifen. Quelle: dpa
Im Zuge der Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie in nationales Recht wird auch das Widerrufsrecht für Baukredite reformiert. Wichtigste Neuerung: Das ewige Widerrufsrecht bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung entfällt. Die Widerrufsfrist beginnt künftig mit dem Erhalt der vertraglichen Widerrufsinformationen. Folge: Bei Immobilienkrediten erlischt das Widerrufsrecht nunmehr spätestens nach einem Jahr und 14 Tagen. Quelle: dpa
Überziehen Bankkunden dauerhaft ihr Girokonto, müssen Banken künftig aktiv werden und eine Beratung über kostengünstigere Alternativen anbieten. Das tritt ein, wenn der Kontoinhaber den eingeräumten Überziehungsrahmen mehr als ein halbes Jahr lang ununterbrochen zu Dreiviertel ausnutzt. Wird das Kontominus bis in den Bereich der geduldeten Überziehungen getrieben, erfolgt die Beratung bereits nach drei Monaten. Quelle: dpa
Viele alte Freistellungsaufträge müssen im kommenden Jahr erneuert werden, weil diese noch keine Steueridentifikationsnummer beinhalten. Das ist vor allem bei Formularen der Fall, mit denen vor 2011 ein unbefristeter Freistellungsauftrag erteilt wurde. Erst alle ab 2011 gestellten Freistellungsaufträge sind mit der persönlichen Steuernummer versehen und bedürfen keiner Änderung. Fehlt die Steueridentifikationsnummer auf dem Freistellungsantrag, leitet die Bank 25 Prozent der Kapitalgewinne automatisch ans Finanzamt weiter. Außerdem wird Solidaritätszuschlag plus gegebenenfalls Kirchensteuer fällig. Quelle: dpa
Die Energieeinsparverordnung (ENEV 2016) bringt zahlreiche Neuerungen für Häuslebauer. So steigen beispielsweise die energetischen Anforderungen an neu gebaute Wohnhäuser um 25 Prozent. Der geringere Primärenergiebedarf kann zum Beispiel durch bessere Dämmung oder durch den Einbau regenerativer Heiztechnik erreicht werden. Heizkessel, die mit Öl oder Gas betrieben werden und nach dem 1. Januar 1985 eingebaut wurden, müssen nach 30 Betriebsjahren stillgelegt werden. Quelle: dpa
Ausnahmen gelten für Niedertemperatur- und Brennwertkessel sowie für bestimmte selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser. Immobilienverkäufer und Vermieter sind künftig verpflichtet, den Energieausweis an die Käufer bzw. Mieter zu übergeben. Wichtig: Der Ausweis muss bereits bei der Objektbesichtigung vorliegen. Des Weiteren sind energetische Kennwerte der Immobilie im Falle des Verkaufs oder der Vermietung in der Immobilienanzeige anzugeben. Quelle: dpa
Frohe Kunde für Hausbesitzer, die im kommenden Jahr eine Solaranlage auf ihrem Dach installieren wollen: Für Dachanlagen bis zehn KilowattPeak Leistung, also typische Anlagen für Ein- und Zweifamilienhäuser, bleibt die Einspeisevergütung auf gleich hohem Level wie 2015. Eigentümer erhalten den höchsten Vergütungssatz von 12,31 Cent/kWh. Solarstrom aus Dachanlagen bis zehn kWp wird weiterhin bis zu 100 Prozent vergütet. Quelle: dpa
Basis-Rente: Ab 2016 wird die sogenannte Rürup-Rente stärker gefördert. Das Finanzamt erkennt ab kommendem Jahr 82 Prozent der Einzahlungen bis zum geltenden Höchstbetrag von 22.172 Euro steuerlich an. Das bedeutet: Ledige können Vorsorgebeiträge von bis zu 18.181 Euro und Verheiratete von bis zu 36.362 Euro beim Finanzamt geltend machen. Quelle: dpa
Betriebliche Altersvorsorge: Im Rahmen der Gehaltsumwandlung besteht ab dem kommendem Jahr mehr Spielraum, Steuern und Sozialabgaben zu sparen. Ursache hierfür ist die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West auf 74.400 Euro. Da bei der Gehaltsumwandlung aus Bruttolohn Einzahlungen in Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze begünstigt sind, können Arbeitnehmer ab kommendem Jahr bis zu 2.976 Euro Gehalt in Betriebsrente umwandeln. Das entspricht monatlichen Einzahlungen von 248 Euro. Dieser Wert gilt einheitlich für das gesamte Bundesgebiet. Quelle: dpa
Für den Bezug von Kindergeld setzen die Familienkassen ab kommendem Jahr voraus, dass Bezugsberechtigte dem Amt ihre Steuer-Identifikationsnummer mitteilen. Und nicht nur das, auch die Steuernummer des Kindes möchte die Familienkasse wissen. Die neue Regelung gilt unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes, das heißt auch für laufende Kindergeldzahlungen ist die nachträgliche Angabe der Steuer-ID-Nummer notwendig. Quelle: dpa
Einen speziellen Stichtag zur Meldung der Steuernummer gibt es nicht. Wer es nicht bis Jahresende schafft, kann die Angabe im Laufe des Jahres 2016 nachreichen. Die Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer soll eine doppelte Auszahlung von Kindergeld verhindern. Sie finden Ihre Steuer-ID auf Ihrer Lohnsteuerabrechnung. Alternativ kann man die Steuernummer beim Bundeszentralamt für Steuern erfragen. Quelle: dpa
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