HSH-Nordbank-Prozess Verteidigung plädiert auf Freispruch für Nonnenmacher und Berger

Der Untreue-Prozess gegen ehemalige Vorstände der HSH Nordbank nähert sich dem Ende: Die Verteidigung forderte in ihrem Plädoyer den Freispruch, die Staatsanwaltschaft Bewährungsstrafen und Geldbußen.

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„Herr Nonnenmacher hat objektiv die Vermögensbetreuungspflicht gegenüber der HSH Nordbank nicht verletzt“, sagt sein Verteidiger. Quelle: dpa

Hamburg Im Untreue-Prozess gegen ehemalige Vorstände der HSH Nordbank hat die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Die beiden früheren Bankschefs Dirk Jens Nonnenmacher und Hans Berger seien nicht schuldig. Ein der Bank durch die umstrittene „Omega“-Transaktion entstandener Schaden könne ihnen nicht angelastet werden, argumentierten die Anwälte am Mittwoch in ihren Schlussplädoyers vor dem Hamburger Landgericht. „Herr Nonnenmacher hat objektiv die Vermögensbetreuungspflicht gegenüber der HSH Nordbank nicht verletzt“, sagte Nonnenmachers Verteidiger Heinz Wagner. Die Staatsanwaltschaft hat Bewährungsstrafen und Geldbußen für alle sechs der gemeinschaftlichen Untreue angeklagten ehemaligen Bankmanager gefordert. Nonnenmacher und der frühere Kapitalmarktvorstand Joachim Friedrich sind zudem der Bilanzfälschung beschuldigt.

Wagner hob hervor, dass Nonnenmacher zum Zeitpunkt des Vorstandsbeschlusses für die Transaktion im Dezember 2007 erst wenige Monate bei der HSH Nordbank beschäftigt war und die Kreditvorlage im Vertrauen auf das Votum der Fachabteilungen gegengezeichnet habe. Für ihn habe die Rettung der Bank in der aufziehenden Finanzkrise im Vordergrund gestanden. Die umstrittene Transaktion sei „marktgerecht“ gewesen und daher nicht als Untreue zu werten, selbst wenn dadurch ein Verlust entstanden sei. Eine Pflichtverletzung könne Nonnennmacher nicht angelastet werden.

Nonnenmacher war Finanzvorstand der HSH Nordbank, als das Institut versuchte, durch eine riskante Kapitalmarkttransaktion attraktiv für Anleger zu werden. Im Kern ging es um ein komplexes Wertpapiergeschäft unter dem Codenamen „Omega 55“, mit dem die HSH ihre Bilanzrisiken loswerden wollte. Doch damit holte sich die Bank Risiken ins Haus, die sie beinahe in die Pleite getrieben hatten. Berger kostete der Deal den Job. Auf ihn folgte im Herbst 2008 Nonnenmacher. Hamburg und Schleswig-Holstein mussten die Landesbank mit einem 13 Milliarden Euro schweren Rettungspaket vor dem Aus retten. Nonnenmacher musste die Bank 2011 im Streit mit den Eignern verlassen und erhielt eine Abfindung von vier Millionen Euro.


„Risikofreude ist kein Schimpftwort“

Bergers Anwalt Otmar Kury plädierte dafür, die Ermessenspielräume von Vorständen durch ein Urteil nicht weiter einzuschränken. „Risikofreude ist kein Schimpfwort, sondern ein vom Kapitalismus gefordertes Element der Unternehmenssteuerung.“ Spitzenmanager müssten sich auf die Richtigkeit der Darstellung in Vorstandsvorlagen verlassen können und diese nicht noch selbst überprüfen. Transaktionen zur Risikoentlastung dienten weder der Manipulation, noch seien sie exotisch. „Diese Geschäfte waren Standard“, betonte Kury. Für die Finanzkrise könne der Vorstand nicht verantwortlich gemacht werden. „Der Angeklagte war Vorstand und kein Hellseher. Er war kein Nostradamus.“ Für die Annahme, der damals geplante Börsengang sei das Motiv für die riskante Transaktion gewesen, gebe es keinen Anhaltspunkt.

Laut Staatsanwaltschaft diente „Omega 55“ nur dazu, die Eigenkapitalquote vor einem Börsengang zu „optimieren“. Die HSH lagerte Immobilienkredite im Volumen von zwei Milliarden Euro in die Zweckgesellschaft Omega aus und versicherte sie bei der französischen Bank BNP Paribas gegen Ausfall.

Doch das Geschäft hatte eine Kehrseite: Die HSH musste die Risiken eines Wertpapierportfolios von BNP übernehmen, das unter anderem isländische Anleihen und Zertifikate der US-Bank Lehman Brothers enthielt. Die Papiere verloren in der Finanzkrise massiv an Wert. Letztlich blieb die HSH auf einem Verlust sitzen, den die Staatsanwaltschaft anfangs auf 52,6 Millionen Euro beziffert. Sie will die Angeklagten deshalb zu Haftstrafen zwischen zehn und 20 Monaten auf Bewährung verurteilt sehen und fordert zudem Geldbußen in unterschiedlicher Höhe.

Die Plädoyers sollen am 25. Juni fortgesetzt werden. Dann sollen nach dem Wunsch des Richters die Anwälte der übrigen vier Angeklagten ihre Vorträge halten.

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