Hypo Alpe Adria Auch Deutsche-Bank-Tochter klagt gegen Schuldenschnitt

Eine Welle aus Klagen und Verfassungsbeschwerden überrollt Österreich, der Inhalt: Der Schuldenschnitt der Hypo Alpe Adria und ein Gesetz, nachdem Gläubiger leer ausgehen. Auch eine Tochter der Deutschen Bank klagt nun.

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Die Deutsche Asset & Wealth Management, Fonds-Tochter der Deutschen Bank, hat beim Landgericht Klagenfurt Klage gegen den Schuldenschnitt der Hypo Alper Adria eingereicht. Quelle: dpa

Wien Nach der BayernLB klagen auch die Deutsche-Bank-Fondstochter sowie einige Versicherer und Pensionskassen gegen den Schuldenschnitt bei der österreichischen Krisenbank Hypo Alpe Adria. Die Deutsche Asset & Wealth Management habe beim Landgericht Klagenfurt Klage eingereicht, sagte ein Deutsche-Bank-Sprecher am Dienstag.

Damit wählt das Institut einen anderen Weg als manche der übrigen Hypo-Investoren: Einige von ihnen haben bereits beim österreichischen Verfassungsgerichtshof Beschwerde gegen den Schuldenschnitt eingelegt. Neben jener der BayernLB seien dort bislang sechs weitere Beschwerden eingereicht worden, sagte ein Sprecher des Verfassungsgerichts. Dazu zählten die Ergo Pensionskasse aus Düsseldorf, die Erste -Group-Tochter Ringturm KAG, die Vienna-Insurance -Töchter Donau Versicherung und Wiener Städtische sowie Raiffeisen Versicherung und Uniqa.

Sie alle hatten bestimmte Hypo-Anleihen gekauft, die vom Land Kärnten garantiert waren. Nun sollen sie ihr Geld nicht mehr zurückbekommen. Hintergrund ist ein im Sommer beschlossenes Gesetz, das die Forderungen der Gläubiger einfach für erloschen erklärt. Damit will Österreich auch Investoren an den Kosten für den Abbau der Krisenbank beteiligen. Den Anleihe-Gläubigern drohen Verluste von bis zu 890 Millionen Euro, der BayernLB von 800 Millionen Euro.

„Als Treuhänder sind wir rechtlich verpflichtet, die Interessen unserer Fondsanleger wahrzunehmen“, begründete der Deutsche-Bank-Sprecher die Klage der Fondstochter. Österreich hat die Klagewelle bereits erwartet. Wie lange es dauert, um nun auf rechtlichem Weg Klarheit zu schaffen, sei nicht absehbar, sagte der Sprecher des Verfassungsgerichtshofs.

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