In der Schweiz Streit um DDR-Geld kommt vor Gericht

Die einst als Treuhandanstalt bekannte Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben hat die Zürcher Bank Julius Bär auf die Herausgaben von rund 100 Millionen Franken. Nun kommt der Fall vor Gericht.

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Die Bundesanstalt für Sonderausgaben verklagt die Bank Julius Bär. Diese habe über die von ihr übernommene Zürcher Bank Cantrade zwischen 1989 und 1992 unzulässige Geldabzüge vom Konto einer Außenhandelsgesellschaft zugelassen. Quelle: Reuters

Zürich Ein Streit um Geld der früheren Deutschen Demokratischen Republik (DDR) kommt vor ein Gericht in Zürich. Die einst als Treuhandanstalt bekannte Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) hat die Zürcher Bank Julius Bär beim Bezirksgericht Zürich auf die Herausgaben von rund 100 Millionen Franken (83 Millionen Euro) plus Zinsen verklagt. Die Bank bestreitet die Forderungen und will sich dagegen wehren, wie Bär am Montag mitteilte. Die Klage sei Ende der vergangenen Woche bei der Bank eingegangen.

Die BvS mache in der Klage geltend, die von Bär übernommene Zürcher Bank Cantrade habe zwischen 1989 und 1992 unzulässige Geldabzüge vom Konto einer Außenhandelsgesellschaft zugelassen, die nach Darstellung der Bank Bär, durch ehemalige DDR-Beamte gegründet worden sei.

Bär hatte Cantrade 2005 von der Großbank UBS übernommen. Falls die Bank den Prozess verliert, kann sie sich nach Einschätzung von Analysten wahrscheinlich beim früheren Besitzer schadlos halten. Einschließlich Zinsen dürfte es um einen Betrag von 130 Millionen Franken handeln. "Die im Raum stehende Summe würde Bär nicht umwerfen", erklärte ZKB-Analyst Michael Kunz. Die Bank hatte im jüngsten Halbjahresbericht auf die Forderungen der BvS hingewiesen.

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