KfW droht Schadensersatzzahlung Berliner Niederlassung residiert im früheren Sitz der "arisierten" Berliner Handelsgesellschaft

Die staatseigene Förderbank KfW steht im Zentrum von Schadensersatzforderungen im Zusammenhang mit der im Dritten Reich "arisierten" Großbank Berliner Handelsgesellschaft (BHG).

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Die KfW-Niederlassung am Gendarmenmarkt in Berlin. Quelle: KfW-Bildarchiv, Rüdiger Nehmzow

Die Berliner Niederlassung der KfW residiert seit 2001 im früheren Firmensitz der BHG am Gendarmenmarkt. Das berichtet die WirtschaftsWoche. Der Wert des Gebäudes liegt bei 300 Millionen Euro.

Zum einen fordert nach Informationen der WirtschaftsWoche die Conference on Jewish Material Claims Against Germany – kurz Claims Conference – in einem Verfahren gegen das Bundesamt für Zentrale Dienste und Offene Vermögensfragen (BADV) Wiedergutmachung für die materiellen Verluste der früheren jüdischen Eigentümer. Zum anderen versucht ein hochkarätiges Anwaltskonsortium um einen jüdischen Ex-Bankmanager aus Bad Homburg, die KfW als Eigentümerin ihres Berliner Domizils aus dem Grundbuch zu tilgen.

Ob das um 1890 errichtete Gebäude zu Recht Bundeseigentum wurde, ist umstritten. Nach Kriegende hatten die russischen Besatzer den Industriefinanzier BHG und ihren Prachtbau konfisziert. 1949 wurde im Grundbuch anstelle der BHG „Eigentum des Volkes“ eingetragen und die DDR-Staatsbank zog ein, aus der nach der Wiedervereinigung die Staatsbank Berlin wurde. Durch ihre Fusion mit der Staatsbank Berlin wurde die KfW Eigentümerin. Der auf Bankengeschichte spezialisierte Bielefelder Historiker Harald Wixforth sieht dahinter politisches Kalkül: „Die Bundesregierung wollte die KfW in Berlins historischem Bankenviertel platzieren - das war eine Prestigesache.“ Dass dabei aus quasi-enteignetem Privatvermögen Staatsbesitz Ost und dann Staatsbesitz West wurde, „erschließt sich mir nicht“, sagt Wixforth. Die KfW meint, bezüglich der Eintragung ins Grundbuch habe sie die Rechtslage „ausreichend geprüft“.
Die BADV bestätigte gegenüber der WirtschaftsWoche, das BHG-Verfahren sei "noch nicht abgeschlossen". Die Claims Conference erklärte, es stünden „keine Rückgaben von Grundstücken oder Firmen zur Diskussion“, sondern nur „Ansprüche auf Entschädigung“. Die KfW will, sofern in Sachen BHG Entschädigungsansprüche festgestellt würden, „diesen Verpflichtungen nachkommen“.

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