Kirch-Prozess Das letzte Kirch-Kapitel ist noch nicht geschrieben

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Teurer Wunsch nach Ruhe

Juristisch steht noch ein weites Feld offen. Aktionäre könnten verlangen, dass sich die Deutsche Bank bemüht, einen Teil des womöglich ohne ausreichende Grundlage gezahlten Geldes wieder rein zu holen.
Dazu könnte sie gegen die bei dem Vergleich beratende Kanzlei Linklaters oder handelnde Personen wie Ex-Chef Anshu Jain und Aufsichtsratschef Paul Achleitner vorgehen. Theoretisch wäre selbst eine Anzeige wegen Untreue denkbar. Zumal es an einigen Stellen in der Bank heißt, dass der Vergleich vor allem geschlossen wurde, um zu verhindern, dass die Münchner Staatsanwälte ihre Ermittlungen auf den ganzen Vorstand der Bank ausdehnen. Der Wunsch nach Ruhe wäre dann jedoch teuer bezahlt.

Ob Aktionäre tatsächlich drauf drängen werden, dass die Bank den Vergleich noch mal hinterfragt, ist offen. Viele sind angesichts der Vielzahl offener Rechtsfragen immer noch froh darüber, dass wenigstens dieses Thema halbwegs abgehakt ist. Die Erfolgsaussichten wären zudem vage.

Schließlich gab es vor dem Vergleich bereits ein Urteil, das die Bank grundsätzlich zur Zahlung verpflichtete, diese hätte im schlimmsten Fall noch höher ausfallen können als die dann tatsächlich nach München überwiesene Summe. Mit dieser Argumentation wäre die Zahlung zumindest vertretbar. Für zusätzliche Nervosität sorgen würden kritische Nachfragen zu dem Thema aber allemal. Die profiliertesten Unruhestifter werden sich jedoch zurückhalten: Die Kirch-Anwälte haben kein Interesse an Kritik am Kompromiss.

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