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Landesbanken: Streit mit Privatkunden

Landesbanken: Das teure Erbe der WestLB

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Streit mit Privatkunden

WestLB-Vorstandschef Voigtländer Quelle: dpa
Endreinigung: Anders als viele seiner Vorgänger bleibt WestLB-Vorstandschef Voigtländer an Bord. Quelle: dpa

So streitet sich die WestLB seit Jahren mit Privatkunden über von ihr vermeintlich unsolide aufgelegte Geldanlagen und Falschberatung. An wen sollen sich die Kläger halten, wenn sie vor Gericht zwar gewinnen, die alte WestLB jedoch nicht mehr existiert?

Jens Graf, Anwalt für Kapitalanlagerecht aus Düsseldorf, sagt: „Rechtsnachfolgerin sind die neuen Institute wie die SPM-Bank, die von den Alteigentümern mit Kapital ausgestattet werden. Aus diesen Töpfen muss der Schadensersatz bezahlt werden.“ NRW-Wirtschaftsminister Norbert Walter-Borjans sah das im vergangenen Juni weniger eindeutig.

Dem Landtag erklärte er: „Die SPM-Bank ist rechtlich identisch mit dem nach der Übertragung auf die Verbundbank, Verkäufen und Übertragungen auf die Abwicklungsanstalt verbleibenden Rest. Sie ist also keine Rechtsnachfolgerin, sondern die restliche WestLB.“ Man muss kein Jurist sein, um zu ahnen, dass allein die Haftungsfrage noch viele Anwälte der Privat- und Firmenkunden ernähren wird.

Städte fordern Schadensersatz

Auch ein gutes Dutzend Städte in Nordrhein-Westfalen streitet mit der WestLB. Sie habe ihnen Kreditgeschäfte angedient, die an Währungswetten auf den Schweizer Franken gekoppelt waren, laut Kläger aber, ohne auf mögliche Gefahren hinzuweisen. Die Städte – darunter Lippstadt, Lünen und Hattingen – fordern Schadensersatz für ihre Verluste. Setzen sie sich durch, muss das Land die Zahlungen übernehmen. Höhe: völlig unbekannt.

Auch ohne die Schäden aus den Franken-Wetten müssen die nordrhein-westfälischen Städte für die WestLB ins Säckel greifen. Denn Gemeinden, Städte, Kreise oder Zweckverbände sind die Träger der Sparkassen. Und den Sparkassen wiederum gehört die Hälfte der WestLB. Nun müssen sie 500 Millionen Euro beisteuern.

Keine Beschäftigungsmöglichkeiten bei der NRW.Bank

Für knapp 600 Mitarbeiter der WestLB gilt: Sie haben das Recht, zum ebenfalls landeseigenen Förderinstitut NRW.Bank zu wechseln. Das rührt aus der Zeit, als beide Geldhäuser noch Teil ihres Vorgängerinstituts, der Westdeutschen Landesbank Girozentrale, waren.

Doch die NRW.Bank mit ihren rund 1200 Mitarbeitern braucht die einstigen Kollegen nicht. „Außer in Einzelfällen haben wir hier keine Beschäftigungsmöglichkeiten für sie“, erklärt das Institut offiziell. Die Bank setzt darauf, dass alle diese Doppelverträgler in der neuen Verbundbank der Sparkassen oder der SPM-Bank unterschlüpfen können. Auf genau diese Arbeitsplätze hoffen aber auch viele andere ihrer 3600 Kollegen in der WestLB.

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Viele Mitarbeiter werden wohl vergebens auf interne Jobangebote hoffen. Denn bereits im Juni 2011 ließ Wirtschaftsminister Walter-Borjans wissen: Für 1800 WestLB-Mitarbeiter findet sich womöglich nirgends Unterschlupf, sie werden entlassen. Doch der damals hoffnungsvoll einkalkulierte Verkauf einzelner WestLB-Unternehmen samt Mitarbeitern stockt.

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