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Kommentar Managergehalt: Nicht so schnell, Herr Blessing!

von Mark Fehr

Der Aufsichtsrat gönnt dem Chef der Commerzbank ein höheres Gehalt. Beim Steuerzahler sorgt das für Bauchschmerzen.

Vorstandsvorsitzende der Commerzbank Martin Blessing Quelle: dpa
Der Vorstandsvorsitzende der Commerzbank Martin Blessing bekommt laut Handelsblatt seine erhöhten Bezüge bereits seit Januar anteilig ausgezahlt. Quelle: dpa

Das Handelsblatt meldet ein „Ende der Bescheidenheit“ bei Deutschlands zweitgrößter Bank. Der Aufsichtsrat des Instituts gönnt CEO Martin Blessing für 2012 ein deutlich höheres Festgehalt von 1,3 Millionen Euro. Dieses gewaltige Plus von 160 Prozent liegt auch daran, dass der Dax-Chef und seine Vorstandskollegen sich zuvor mit einem für ihre Sphären unwürdigen Jahressalär von 500.000 Euro begnügen mussten.

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Allerdings hatte der nun aufgehobene Gehaltsdeckel einen guten Grund, denn die Commerzbank musste mit 18,2 Milliarden Euro aus öffentlichen Kassen vor der Finanzkrise gerettet werden. Chef Blessing blieb im Amt, obwohl er seinem Institut mit der Übernahme der Dresdner Bank mitten in der Krise eine Last aufgebürdet hatte, unter der sie ohne die staatlichen Hilfen fast zusammengebrochen wäre.

Nach der positiven Nachricht, dass die Kapitalhürde aus dem EU-Bankenstresstest ohne erneute Staatshilfen eingehalten wird, witterte die Commerzbank jetzt scheinbar eine günstige Gelegenheit, den Schleier zu lüften, ohne mit negativen Schlagzeilen rechnen zu müssen. Darin dürften sich der Aufsichtsrat und die Chefetage jedoch getäuscht haben.

„Langsam, Herr Blessing!“, würden viele Steuerzahler dem Banker jetzt wohl gern zurufen. Denn immer noch stecken etwa sechs Milliarden Euro Staatsgeld in der Commerzbank. Um den staatlichen Kapitalanteil von einem Viertel zu halten, mussten die Steuerzahler trotz Rückführung der stillen Einlage weitere Aktien übernehmen.

Schlechtes Licht auf die Führungskultur

Der Aufsichtsrat beruft sich bei seiner Entscheidung aber darauf, dass das Institut im vergangenen Jahr deutlich mehr als die Hälfte der Staatshilfen zurückgezahlt hat. Zu dieser beachtlichen Leistung kann man dem Management durchaus gratulieren, insbesondere dem tapferen Ex-Finanzchef Eric Strutz, der die Kapitalerhöhung zur Rückführung der stillen Einlage des Bankenrettungsfonds durchgeführt hat.

Abrechnung mit den Managern

Wenn man akzeptiert, dass Manager Millionen kassieren, kommt es bei der fairen Vergütung auf die Leistung an. Für Aktionäre zählen vornehmlich drei Dinge: Gewinn, Gewinnentwicklung und Aktienkurssteigerung. Deshalb setzen wir das Gehalt (Direktvergütung, ohne Pensionen und Nebenleistungen) ins Verhältnis zum Gewinn („Vergütung in Prozent des Nettogewinns“). Je niedriger die Quote, desto günstiger der Vorstand. Außerdem hat das Schweizer Beratungsunternehmen Obermatt für die WirtschaftsWoche berechnet, wie viel Prozent der vergleichbaren Unternehmen der eigenen Branche weltweit das Unternehmen 2011 geschlagen hat. In die Rechnung flossen die nach Umsatz gewichtete absolute Steigerung des operativen Gewinns und Aktienkurssteigerungen plus Dividenden ein („relative Performance im Branchenvergleich“).

Welche Vorstände zu viel, welche eher wenig verdienen – nicht absolut, sondern gemessen an Jahresnettogewinn sowie der Aktienkurs- und Gewinnentwicklung.

Bild: dpa

Strutz allerdings hat das Institut im März verlassen, von der Aufhebung des Gehaltsdeckels dürfte er daher von allen Begünstigten am wenigsten profitieren. Laut Handelsblatt werden die erhöhten Bezüge bereits seit Januar anteilig ausgezahlt. Damals kokettierte Blessing noch mit seinem für Dax-Chefs niedrigem Gehalt.

Juristisch dürfte die Entscheidung des Aufsichtsrats nicht anzufechten sein, denn das Gesetz gibt die Vorstandsgehälter wieder frei, wenn die Hälfte der öffentlichen Rettungsgelder zurückgeflossen ist. Dies verdankt die Bank einer Änderung des Restrukturierungsgesetzes durch die Regierung von Kanzlerin Angela Merkel. Die Politik hat dem Aufsichtsrat seine umstrittene Entscheidung also erst ermöglicht.

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Nicht nur beim Steuerzahler sorgt das für Bauchschmerzen. Der Fall wirft zudem ein schlechtes Licht auf die Führungskultur in deutschen Unternehmen. Klaus-Peter Müller, Vorsitzender des Commerzbank-Aufsichtsrats war einst selbst Chef des Dax-Konzerns. Er dürfte seinem Nachfolger Blessing sowie dessen Vorstandskollegen daher näher stehen als den Aktionären, in deren Auftrag er das Management eigentlich streng überwachen sollte. Müller, der zugleich Vorsitzender der Regierungskommission für gute Unternehmensführung ist, zeigt sich nun großzügig gegenüber dem Commerzbank-CEO und seinen Mannen, obwohl die Anteilseigner auf Dividenden verzichten müssen.

3 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 18.07.2012, 21:08 UhrGustav

    Ob wir Angst haben müssen, Herrn Blessing zum Beispiel an die Barclays Bank oder die HBSC zu verlieren, wenn wir ihn als Chef der VEB Commerzbank nicht fürstlich mit 1,5 Million € per annum bezahlen?Ich glaube, eher nicht.

  • 14.05.2012, 19:22 UhrHorlitz

    "Eine Lohnerhöhung von 160% sollte man schon einen solchen Chef zugestehen, denn er hat es verdient," genau so wie ich mein Gehalt mir verdiene. Nur muss ich da etwas falsch machen. Ich bekomme eine Gehaltserhöhung - wenn überhaupt- die eventuell die Inflationsrate ausgleicht. Aber mir ist klar, ich bin einer von diesen Menschen, der einem solchen bemerkenswerten Menschen nicht das Wasser reichen kann. Ich muss es verstehen, dass eine Gehaltserhöhung nicht so hoch ausfallen kann. Mein verdienst ist es zu arbeiten und damit glücklich zu sein.
    Mit. freundlichen Grüßen B. Horlitz

  • 11.05.2012, 17:43 Uhrmathias

    Nach meiner Rechtsaffassung ist die Gehaltsregelung die vor der Krise
    durch die Eigentümer genehmigt wurde- heute hinfällig.
    Die letzten drei Jahre wurde dies durch den Gesetzgeber geregelt,
    da diese jetzt nicht mehr greift, muß der Vorstand die Eigentümer
    neu abstimmen lassen.
    So wie diese Regelung jetzt abläuft, werden die Eigentümer
    enteignet.
    Der Vorstand sakt das Geld ein und die Eigentümer gehen mit dem
    Risiko unter.
    Der Vorstand und Herr B. vetreten nur eigene Interessen.

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