Viel passiert ist nicht. Die nachrichtenarme Zeit haben Institutionen und Verbände genutzt, um auf den desolaten Zustand...
Wir freuen uns über Ihren Kommentar. Beiträge können von der Redaktion moderiert werden. Bitte bleiben Sie fair und halten Sie sich an unsere Nutzungsbedingungen
3 Kommentare
Nach meiner Rechtsaffassung ist die Gehaltsregelung die vor der Krise
durch die Eigentümer genehmigt wurde- heute hinfällig.
Die letzten drei Jahre wurde dies durch den Gesetzgeber geregelt,
da diese jetzt nicht mehr greift, muß der Vorstand die Eigentümer
neu abstimmen lassen.
So wie diese Regelung jetzt abläuft, werden die Eigentümer
enteignet.
Der Vorstand sakt das Geld ein und die Eigentümer gehen mit dem
Risiko unter.
Der Vorstand und Herr B. vetreten nur eigene Interessen.

"Eine Lohnerhöhung von 160% sollte man schon einen solchen Chef zugestehen, denn er hat es verdient," genau so wie ich mein Gehalt mir verdiene. Nur muss ich da etwas falsch machen. Ich bekomme eine Gehaltserhöhung - wenn überhaupt- die eventuell die Inflationsrate ausgleicht. Aber mir ist klar, ich bin einer von diesen Menschen, der einem solchen bemerkenswerten Menschen nicht das Wasser reichen kann. Ich muss es verstehen, dass eine Gehaltserhöhung nicht so hoch ausfallen kann. Mein verdienst ist es zu arbeiten und damit glücklich zu sein.
Mit. freundlichen Grüßen B. Horlitz

Ob wir Angst haben müssen, Herrn Blessing zum Beispiel an die Barclays Bank oder die HBSC zu verlieren, wenn wir ihn als Chef der VEB Commerzbank nicht fürstlich mit 1,5 Million € per annum bezahlen?Ich glaube, eher nicht.
Viel passiert ist nicht. Die nachrichtenarme Zeit haben Institutionen und Verbände genutzt, um auf den desolaten Zustand...
Kommentare zu: Nicht so schnell, Herr Blessing!
zum Artikel