Millionenschaden Apo-Bank droht Schlappe vor Gericht

Mit Finanzspekulationen hat die Apo-Bank in der Krise Millionen verloren. Einen Teil will sie sich von Ex-Vorständen erstatten lassen. Die berufen sich auf ihren Entscheidungsspielraum – und kommen damit wohl durch.

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Die Düsseldorfer Apotheker- und Ärztebank machte im Zuge der Finanzkrise knapp 283 Millionen Euro Verlust. Quelle: Pressebild

Düsseldorf Der Apotheker- und Ärztebank droht in einem Streit um 66 Millionen Euro Schadenersatz vor dem Düsseldorfer Landgericht eine Niederlage. Die Bank hatte ihre ehemaligen Vorstände wegen Verlusten im Zuge der weltweiten Finanzkrise verklagt. Sie hätten mit der Investition in strukturierte Finanzprodukte ihre Sorgfaltspflichten verletzt und gegen das Spekulationsverbot der Bank verstoßen. Das Geldhaus habe nach vorläufiger Lage „die Latte ein bisschen zu hoch gehängt“, sagte Richterin Ulrike Bardo am Freitag. Die weltweite Bankenkrise sei „in dieser Schärfe nicht vorhersehbar“ gewesen.

Zweifellos seien die Vorstände verpflichtet, jede Anlage sorgfältig zu prüfen. „Aber man kann auch mal danebenliegen“, sagte Bardo. Die Kammer will am 16. Juni eine Entscheidung verkünden. Die Bank hatte fünf ihrer ehemaligen Manager, darunter auch Ex-Bankchef Günther Preuß, auf Zahlung von 66 Millionen Euro Schadenersatz verklagt.

Die Apo-Bank wirft ihren Ex-Managern vor, gegen das in der Satzung verankerte Spekulationsverbot der Bank verstoßen und keine ausreichende Risikoabwägung vorgenommen zu haben. So habe der Vorstand im Februar 2007 beschlossen, sogenannte CDO-Wertpapiere im Nennwert von 42,45 Millionen Euro auf Kredit zu erwerben. Im Zuge der Finanzkrise seien die Papiere völlig wertlos geworden. Mitte 2007 sei zudem eine Anleihe erworben worden, mit der die Bank 24 Millionen Euro verloren habe.

Insgesamt hatten sich die Verluste der Bank im Zuge der Finanzkrise auf 283 Millionen Euro summiert, woraufhin das Düsseldorfer Geldhaus Garantien des genossenschaftlichen Bankenverbands in Anspruche nehmen musste.

Die Bankmanager berufen sich auf ihren unternehmerischen Entscheidungsspielraum, den sie nicht überschritten hätten. Risiken seien für das Bankgeschäft charakteristisch und daher grundsätzlich zulässig. Der Eintritt der Finanzkrise sei beim Treffen der kritisierten Entscheidungen nicht vorhersehbar gewesen. Die Papiere seien mit höchsten Bonitätswerten ausgewiesen gewesen.

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